Beschluss: Kenntnis genommen

Herr Grömping weist darauf hin, dass das eingenommene Ersatzgeld wieder vor allem für Gewässermaßnahmen Verwendung finden solle.

Hinzu kämen zwei neue Projekte, von denen das Projekt Wegekreuze durchaus kontrovers bewertet werde.

 

Anknüpfungspunkt hierfür sei das in § 1 Abs. 4 des Bundesnaturschutzgesetzes festgelegte Ziel des Naturschutzes und der Landschaftspflege, zur dauerhaften Sicherung der Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie des Erholungswertes von Natur und Landschaft insbesondere u. a. historisch gewachsene Kulturlandschaften, auch mit ihren Kultur-, Bau- und Bodendenkmälern, vor Beeinträchtigungen zu bewahren.

Herr Jung unterstützt diese Argumentation, will aber den Fokus auch auf das Umfeld und die Eingrünung der Bauwerke gelenkt sehen.

Herr Ansmann bringt ebenfalls seine Zustimmung zum Ausdruck. Das Projekt sei angesichts vieler Denkmäler, die sich in einem schlechtem Zustand befänden oder wild zugewuchert seien, sinnvoll.

Herr Brüning möchte die Schutzwürdigkeit der Objekte mit ihren gärtnerischen Anlagen nicht in Abrede stellen, seiner Ansicht nach vermittle das Zahlenwerk aber den Eindruck, dass es Probleme bei der zweckentsprechenden Verwendung der Ersatzgelder gebe. Diese solle primär in der Heilung der Zerstörung von Natur und Landschaft bestehen, und Herr Brüning bevorzugt daher Maßnahmen zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie.

Auch Herr Dr. Baumanns möchte die Mittel vorrangig im Naturschutz, z. B. für den Ankauf von Flächen verwendet sehen.

Dem widerspricht Herr von Hövel und plädiert für eine Erhöhung der Fördermittel für die Denkmalpflege. Mit dem zur Verfügung gestellten Betrag von 20.000 € könnten nur fünf Anträge im Jahr mit der Höchstsumme gefördert werden, rechnerisch dauere es also 86 Jahre, bis alle Bildstöcke saniert seien.

Herr Dr. Foppe erklärt, dass mit dem Ansatz von 20.000 € ein Einstieg in die Förderung erfolgen solle, angelehnt an das bereits im Kreis Warendorf praktizierte Verfahren; die weitere Entwicklung bleibe abzuwarten. Zu beachten sei auch die Herkunft der Einnahmen, die aufgrund der Regelungen des Windenergieerlasses und des Landesnaturschutzgesetzes angestiegen seien, das bei Bauwerken ab 20 m Höhe einen Ausgleich der Beeinträchtigung des Landschaftsbildes in Geld vorsehe. Der Schwerpunkt der Ersatzgeldverwendung liege nach wie vor in der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie. Hier würden die Maßnahmen sukzessive abgearbeitet, problematisch sei oft die Gewinnung von Trägern und die Förderpolitik des Landes.

Herr Holz bestätigt letzteres aus Sicht der Wasser- und Bodenverbände und stellt die sehr wohlwollende Begleitung der Maßnahmen durch den Kreis heraus.

Auch er begrüßt die Förderung der Denkmäler mit ihrem jeweiligen Umfeld; in ihnen seien die Gegenstücke zu den Windenergieanlagen als Quelle der Fördergelder zu sehen.

Herr Wilkes möchte einer Förderung allerdings nur bei entsprechender Kofinanzierung aus Denkmalschutzmitteln zustimmen.

Herr Jung betont in diesem Zusammenhang das von Privaten bereits in großem Umfang aufgebrachte Geld und Engagement.

Herr Maasmann sieht in dem Projekt auch die Möglichkeit, das Bewusstsein für die Wertigkeit der mit Bildstöcken gut ausgestatteten Landschaft des Münsterlandes zu stärken, dies besonders auch mit Blick auf in letzter Zeit vermehrt festzustellende Fälle von Vandalismus.

 

Auf die Bitte von Herrn Jung erläutert Herr Grömping, dass eine Landschaftspflegegruppe bereits seit langer Zeit Wunsch der Naturschutzverbände sei. Diese müssten ein abnehmendes ehrenamtiches Engagement verkraften, während die Aktiven immer älter würden. Der große Zufluss von Ersatzgeld ermögliche es nun, die Finanzierung einer solchen Gruppe sicherzustellen. Das Naturschutzzentrum habe in Kooperation mit dem IBP hierfür Leadermittel beantragt.

Dazu fragt Herr Brüning, der für das Projekt Lob und Unterstützung ausspricht, ob der Einsatz der Leader-Mittel auf die Leader-Region Baumberge beschränkt sei und der Südkreis davon dann nicht profitiere.

Herr Dr. Foppe antwortet, dies sei abhängig von dem gestellten Antrag und dessen Bescheidung.

Die Frage von Herrn Bontrup, ob die Landschaftspflegegruppe auch auf kreiseigenen Naturschutzflächen zum Einsatz kommen solle, bejaht er.

 

Herr Dr. Foppe weist im Übrigen darauf hin, dass der Beirat als Multiplikator für die Verwendung von Ersatzgeld fungieren könne, und bittet ggf. um entsprechende Rückmeldungen.

 

Herr Brüning möchte noch wissen, welche Fläche in Seppenrade erworben worden sei.

Herr Grömping erklärt, es handele sich um eine siedlungsnahe Feuchtgrünlandfläche am Naturschutzgebiet „Lippsches Holt“.