Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss:

 

Der Einleitung des 2. Verfahrens zur Änderung des Landschaftsplans „Olfen-Seppenrade“ wird zugestimmt.


Auf die Bitte von Herrn Holz erläutert Herr Grömping den Hintergrund des geplanten Änderungsverfahrens.

Der Landschaftsplan Olfen-Seppenrade sei seinerzeit als einer der ersten mit dem kooperativen Ansatz aufgestellt worden.

Der Kreistag habe im Zuge der Aufstellung der vier neuen Landschaftspläne 2012 den Willen bekundet, dass anschließend die vorhandenen Landschaftspläne textlich diesen angeglichen werden sollten.

Die vollzogene Renaturierung im Bereich von Stever und Lippe stelle einen Gewinn für den Naturschutz dar. De facto beständen hier erweiterte Naturschutzgebiete. Voraussetzung zur Bewilligung von Fördergeldern an die Stadt Olfen sei aber, dass die Flächen auch entsprechend ausgewiesen würden.

In diesem Fall beschränke sich das Änderungsverfahren also nicht auf eine rein textliche Änderung.

Herr Grömping stellt Frau Corinna Becke als für das Änderungsverfahren zuständige Landschaftsplanerin vor.

 

Herr Holz regt an, den nächsten Sitzungstermin für eine Bereisung des Gebiets zu nutzen, s. hierzu den als Anlage beigefügten Hinweis auf die 10. Sitzung am 29.05.2018.

Herr Brüning bittet bei dieser Gelegenheit auch die Umsetzung des Wegekonzepts in Augenschein zu nehmen.

 

Auf die Frage von Herrn Brüning, ob das Änderungsverfahren neben der Regelung des Bauens in Landschaftsschutzgebieten und der Ausweisung von Naturschutzgebieten noch andere Bereiche betreffen werde, antwortet Herr Grömping, dass die untere Naturschutzbehörde sich weitere Änderungen offenhalte, für die sich im Laufe des Verfahrens Bedarf ergeben könne.

Herrn Brüning möchte außerdem wissen, ob es zutreffe, dass das Pflegemanagement für das 2Stromland nicht durch das Naturschutzzentrum erfolge.

Herr Grömping erklärt, dass dies sehr wohl der Fall sei, und zwar im Rahmen der Wahrnehmung der Aufgaben einer Biologischen Station. Die Planung erfolge hier allerdings seitens des Eigentümers über die Landschaftsagentur Plus. Der Landschaftsplan beinhalte nicht den Pflege- und Entwicklungsplan, dieser werde grundsätzlich anschließend vom Naturschutzzentrum erstellt.

 

Herr Bontrup weist darauf hin, dass hinsichtlich der restriktiven Regelungen des neuen Landesnaturschutzgesetzes Änderungen durch die neue Landesregierung zu erwarten seien. Es stelle sich aufgrund dessen die Frage, ob gerade jetzt eine Landschaftsplanänderung sinnvoll sei. Herr Grömping verweist nochmals auf den durch die förderrechtlichen Gegebenheiten ausgelösten kurzfristigen Änderungsbedarf.

 

Aufgrund der Frage von Herrn Himker, ob beabsichtigt sei, alle Landschaftspläne zu ändern, stellt Herr Grömping klar, dass hinsichtlich der Anpassung der Regelungen zum Bauen in Landschaftsschutzgebieten geprüft werde, ob hier ein einheitliches Verfahren durchgeführt werden könne.

 

Herr Holz lässt über den Beschlussvorschlag abstimmen.


Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               einstimmig