Beschluss: zurückgestellt

Ktabg. Raack erklärt, dass ihre Fraktion es für wichtig erachte, dass die infektionshygienische Kontrolldichte auf dem gesetzlichen Standard gehalten werde. AL Dr. Völker-Feldmann berichtet, dass die Trinkwasser-Verordnung zum 03.01.2018 novelliert worden sei. Es gebe Anlagen der Kategorie A, B und C mit unterschiedlichen Überwachungsanforderungen. Sorgen machten ca. 1.600 Anlagen der Kategorie B. Bisher konnte im Rahmen einer Risikoabschätzung festgelegt werden, was zu untersuchen sei. Heute müssten die Verbraucher anstatt 100 € nunmehr bis zu 1.000 € an Gebühren bezahlen, weshalb ein starker Widerstand erwartet werde. Nach dem Gesetzeswillen sollten unangemeldete Hausbesuche erfolgen. Aktuell müsse Personal aus der Hygieneüberwachung den Bereich des Infektionsschutzes unterstützen. Aus seiner Sicht seien Kennzahlen von 100% oder auch 60% nicht zu erreichen. Ktabg. Lütkecosmann gibt zu bedenken, dass die entscheidende Frage wäre, wie es um die Trinkwasserqualität bestellt sei. AL Dr. Völker-Feldmann erklärt, dass die Trinkwasserqualität aus seiner Sicht gut und in den letzten Jahren besser geworden sei.

Ktabg. Raack ergänzt, dass eine Kennzahl von 100% nicht bedeuten würde, dass alle Brunnen untersucht werden müssten, sondern nur die Einhaltung der gesetzlichen Standards bedeute. Zudem könnte durch unangemeldete Besuche eine Zeitersparnis eintreten. AL Dr. Völker-Feldmann erwidert, dies würde nicht funktionieren, da Menschen nicht mehr wie früher zu Hause erreichbar seien.

Auf die Frage der Ktabg. Sparwel, wer die Untersuchung des Trinkwassers veranlassen müsse, erklärt AL Völker-Feldmann, dies sei die Pflicht des Betreibers der Anlage. Dieser müsse auch die Ergebnisse an die Nutzer weitergeben.

Ktabg. Wessels weist darauf hin, dass es keinen Gestaltungsspielraum aufgrund der gesetzlichen Vorgabe gebe. Daher wäre festzulegen, wie die gesetzliche Vorgabe umgesetzt werden soll. AL Dr. Völker - Feldmann ergänzt, dass es im Gesundheitsamt auch aktuell noch eine hohe personelle Ausfallquote gebe. Es sei zwar mit der Einstellung einer Gesundheitsingenieurin gegengesteuert worden, jedoch bestehe immer noch eine hohe Arbeitsbelastung.

Dez. Schütt weist darauf hin, dass der Vorschlag auf das Jahr 2019 abziele und daher der Punkt in der Sitzung im November 2018 zum Schwerpunkt gemacht und dann Betreiberpflichten sowie alles Weitere dargestellt werden könne. Aktuell bestehe hierzu keine Not.

 

Auf die Frage der Vorsitzenden Schäpers erklärt Ktabg. Raack, dass sie damit einverstanden sei.

 

Vorsitzende Schäpers stellt fest, dass der Beschluss vertagt werde.