Sitzung: 05.03.2018 Ausschuss für Arbeit, Soziales, Senioren und Gesundheit
Beschluss: zurückgestellt
Vorlage: SV-9-1018
Ktabg. Raack erklärt, dass ihre Fraktion es für wichtig erachte, dass
die infektionshygienische Kontrolldichte auf dem gesetzlichen Standard gehalten
werde. AL Dr. Völker-Feldmann berichtet, dass die Trinkwasser-Verordnung zum
03.01.2018 novelliert worden sei. Es gebe Anlagen der Kategorie A, B und C mit
unterschiedlichen Überwachungsanforderungen. Sorgen machten ca. 1.600 Anlagen
der Kategorie B. Bisher konnte im Rahmen einer Risikoabschätzung festgelegt
werden, was zu untersuchen sei. Heute müssten die Verbraucher anstatt 100 € nunmehr
bis zu 1.000 € an Gebühren bezahlen, weshalb ein starker Widerstand erwartet
werde. Nach dem Gesetzeswillen sollten unangemeldete Hausbesuche erfolgen.
Aktuell müsse Personal aus der Hygieneüberwachung den Bereich des
Infektionsschutzes unterstützen. Aus seiner Sicht seien Kennzahlen von 100%
oder auch 60% nicht zu erreichen. Ktabg. Lütkecosmann gibt zu bedenken, dass
die entscheidende Frage wäre, wie es um die Trinkwasserqualität bestellt sei.
AL Dr. Völker-Feldmann erklärt, dass die Trinkwasserqualität aus seiner Sicht
gut und in den letzten Jahren besser geworden sei.
Ktabg. Raack ergänzt, dass eine Kennzahl von 100% nicht bedeuten würde,
dass alle Brunnen untersucht werden müssten, sondern nur die Einhaltung der
gesetzlichen Standards bedeute. Zudem könnte durch unangemeldete Besuche eine
Zeitersparnis eintreten. AL Dr. Völker-Feldmann erwidert, dies würde nicht
funktionieren, da Menschen nicht mehr wie früher zu Hause erreichbar seien.
Auf die Frage der Ktabg. Sparwel, wer die Untersuchung des Trinkwassers
veranlassen müsse, erklärt AL Völker-Feldmann, dies sei die Pflicht des
Betreibers der Anlage. Dieser müsse auch die Ergebnisse an die Nutzer
weitergeben.
Ktabg. Wessels weist darauf hin, dass es keinen Gestaltungsspielraum
aufgrund der gesetzlichen Vorgabe gebe. Daher wäre festzulegen, wie die
gesetzliche Vorgabe umgesetzt werden soll. AL Dr. Völker - Feldmann ergänzt,
dass es im Gesundheitsamt auch aktuell noch eine hohe personelle Ausfallquote
gebe. Es sei zwar mit der Einstellung einer Gesundheitsingenieurin gegengesteuert
worden, jedoch bestehe immer noch eine hohe Arbeitsbelastung.
Dez. Schütt weist darauf hin, dass der Vorschlag auf das Jahr 2019
abziele und daher der Punkt in der Sitzung im November 2018 zum Schwerpunkt
gemacht und dann Betreiberpflichten sowie alles Weitere dargestellt werden
könne. Aktuell bestehe hierzu keine Not.
Auf die Frage der Vorsitzenden Schäpers erklärt Ktabg. Raack, dass sie
damit einverstanden sei.
Vorsitzende Schäpers stellt fest, dass der Beschluss vertagt werde.