Die Anpassung der Richtlinie für Geldanlagen des Kreises Coesfeld mit Wirkung vom 01.03.2018 wird zur Kenntnis genommen.

 


Kreisdirektor Gilbeau weist darauf hin, dass der Erlass zu den kommunalen Kapitalanlagen (https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=10000000000000000559) angepasst worden und daher auch eine Aktualisierung der Richtlinie erforderlich sei. Eine Änderung der Anlagestrategie sei mit der Aktualisierung nicht verbunden. Der Umgang der Verwaltung mit Kapitalanlagen sei laut Kreisdirektor Gilbeau schon früh mit den Gremien kommuniziert und von diesen abgesegnet worden.

 

Auf Nachfrage des Ausschussvorsitzenden Dr. Gochermann ergeben sich keine Fragen oder Wortmeldungen.