Beschluss: Kenntnis genommen

Dez. Schütt verweist auf die Sitzungsvorlage und erklärt, dass die „Kommunalen Präventionsketten“ aufgabenübergreifend Thema für die Bereiche Jugendhilfe, Gesundheit und Bildung seien. Aufgrund der übergreifenden Bedeutung seien auch eine Information und ein kurzer Sachstandsbericht im Sozialausschuss sinnvoll. Ziel des Projekts sei es, Parallelstrukturen zu vermeiden. Aktuell würden durch die Steuerungsgruppe und die Planungsgruppe ein Präventionsleitbild erstellt sowie hierzu Ziele und Meilensteine formuliert.

Im Rahmen der Besprechung mit den Leiterinnen und Leitern der Jobcenter am 14.06.2018 sei über das Projekt diskutiert worden. Hierbei seien viele Fragen zum Inhalt, zur Datenbasis, zur kommunalen Betroffenheit sowie zur konkreten Umsetzung, insbesondere auch zum kleinräumigen Präventionsmonitoring aufgeworfen worden. Diese Fragen gelte es nun aufzuarbeiten und zu klären. Im Rahmen des kleinräumigen Präventionsmonitorings sollen beispielsweise die unterschiedlichen Belastungen anhand der SGB II-Quote, der UVG-Quote etc. festgestellt werden.

 

Vorsitzende Schäpers regt an, dass das Thema „Kommunale Präventionsketten“ auch an die kreisangehörigen Städte und Gemeinden weitergetragen werden solle, damit auch die Sozialausschüsse vor Ort  hierüber informiert würden.

 

Dez. Schütt bestätigt, dass diese Anregung auch den Leiterinnen und Leitern der Jobcenter in der Besprechung am vergangenen Donnerstag mitgegeben worden sei.

 

Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.