Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Dem Kreisausschuss wird empfohlen, dem Kreistag folgenden Beschlussvorschlag zu unterbreiten:

 

Die zusätzlichen Bundesmittel für die berufliche Eingliederung in Höhe von 172.964 € sollen die beschlossenen Teilbudgets für Bildungsgutscheine und spezielle Angebote für Flüchtlinge verstärken. 


Dez. Schütt teilt unter Bezugnahme auf die Sitzungsvorlage mit, dass nunmehr der Bundeshaushalt verabschiedet worden sei. Demnach stehe nun nach Umschichtung des Betrags von 450.000 € in das Verwaltungskostenbudget für das Jahr 2018 ein tatsächliches Eingliederungsbudget von 4.706.464 € zur Verfügung. Die Verbesserung von 172.964 € zur bisherigen Planung solle den Bereichen der Bildungsgutscheine sowie der speziellen Angebote für Flüchtlinge zugute kommen.

 

Ktabg. Raack bittet um Erläuterung der Gründe für die Umschichtung von Mitteln des Eingliederungsbudgets in das Verwaltungskostenbudget. Dez. Schütt erklärt, dass der Verwaltungskostenetat nicht ausreiche, um dem Anspruch der Städte und Gemeinden sowie des Kreises, eine qualitativ gute Arbeit in allen Städten und Gemeinden sicherzustellen, zu genügen. In einvernehmlicher Entscheidung mit den Städten und Gemeinden im Kreisgebiet sei daher die zulässige und auch in den übrigen Kreisen und kreisfreien Städten übliche Möglichkeit wahrgenommen worden, einen Teil des Eingliederungsbudgets für die Verwaltungskosten aufzuwenden.

 

Vorsitzende Schäpers lässt sodann über den Beschlussvorschlag abstimmen.

 


Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               einstimmig