Sitzung: 30.08.2018 Ausschuss für Straßen- und Hochbau, Vermessung und öffentlichen Personennahverkehr
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 18, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: SV-9-1152
Beschluss: Der Ausschuss für Straßen- und Hochbau, Vermessung und öffentlichen Personennahverkehr empfiehlt dem Kreisausschuss folgenden Beschlussvorschlag: Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Schritte für die Abwicklung der Straßen-baumaßnahme K 13 AN 17 in der OD Darup zu veranlassen. Form der Abstimmung: offen per Handzeichen Abstimmungsergebnis: einstimmig |
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AL
Dammers stellt in einer Präsentation den Umfang der Baumaßnahme vor. Die Präsentation
ist der Niederschrift beigefügt und kann über das Kreistagsinformationssystem
abgerufen werden.
Ktabg.
Kummann äußert seinen Unmut, dass entgegen den Absprachen der Radweg auf der „falschen“
Seite gebaut würde. Da Schule, Reithalle und Sportplatz auf der rechten
(östlichen) Seite liegen, gehöre auch der Radweg auf dieser. AL Dammers
erläutert, dass der Eigentümer auf der östlichen Seite unter keinen Umständen
bereit sei, die entsprechende Fläche zu verkaufen. Hinzu kommt, dass auch aus der
Gartenstraße viele die Fahrbahn kreuzen müssen. Durch die geplante Einengung
würde auch diesen Schulkindern die Möglichkeit einer gesicherten Querung
gegeben. AL Dammers schränkt ein, dass evtl. die Einengung noch überplant würde,
da hier noch die Zustimmung der Bezirksregierung als Fördergeber ausstehe. Alternativ
müsste über einen Zebrastreifen nachgedacht werden. Ktabg. Kummann gibt zum
Ausdruck, dass er einen Radweg insgesamt für absolut notwendig halte, er aber weiterhin
den Radweg auf der rechten Seite favorisiere. Er gibt zu bedenken, dass mit
einem Radweg auf der linken Seite ein enormes Gefahrenpotential bestehe.
Insbesondere wenn der Radfahrer in Richtung Rorup weiterfahre, bestehe die
Gefahr dort in einen tiefen Graben abzukommen. AL Dammers entgegnet, dass auf
der gegenüberliegenden Seite der B 525 in Richtung Rorup kein Radweg vorhanden
sei und somit ein Rechtsfahrgebot bestehe. Ktabg. Schulze Esking schlägt vor,
sich den Sachverhalt im Zuge der Bereisung vor Ort genauer anzusehen.
AL
Dammers trägt weitere Einzelheiten der Maßnahme vor und berichtet über den
schon seit Jahren schlechten Straßenzustand. Ktabg. Schulze Esking und SB
Nawrocki hinterfragen, ob im Zuge der Abstufung der B 525 die Sanierung nicht
durch den Landesbetrieb hätte erfolgen müssen. AL Dammers erörtert, dass die
Abstufung bereits 2010 erfolgte und auch nur ein geringer Teilbereich zur
Kreisstraße abgestuft wurde. Der überwiegende Bereich war auch vorher schon
Kreisstraße. Der Teilbereich der B 525 wurde in einem ordnungsgemäßen Zustand
übergeben.
Form der Abstimmung: offen per Handzeichen
Abstimmungsergebnis: einstimmig