Beschluss: zurückgestellt

Herr Holz bittet die Verwaltung unter Hinweis auf die in 2017 geführte Diskussion im Beirat um weitere Ausführungen.

Herr Dr. Foppe berichtet, dass vor einiger Zeit zusammen mit dem Bauamt der Stadt Dülmen eine Ortsbegehung durchgeführt worden sei. Dabei habe man sich ein Bild von der Hütte und ihrer Nutzung als Schutz- und Pausenraum machen können. Von Belang sei auch die Einbindung der sozialen Arbeit mit Jugendlichen, die wöchentlich Naturschutzeinsätze leisteten. Eine Befreiung, so Herr Dr. Foppe abschließend, könne daher hier erteilt werden.

 

Herr von Hövel erwidert, dass seines Erachtens der bemühten und nun mit sozialen Aspekten angereicherten Begründung nicht zuzustimmen sei. Es handele sich um einen Schwarzbau, der mit seiner Größe zur Zersiedlung des Außenbereichs beitrage. Hier sei daher Baurecht umzusetzen, und es sei unverständlich, dass nur deswegen eine Legalisierung in Betracht gezogen werde, weil Naturschutzzwecke angeführt würden.

Herr Schulze Thier unterstützt dies und stellt ebenfalls die Genehmigungsfähigkeit in Frage.

Herr Dr. Foppe verweist zunächst auf die Vielzahl nachträglicher Legalisierungen. Auch er sei zunächst negativ eingestellt gewesen und der Sinn und Zweck der Hütte nochmals hinterfragt worden. Der Umfang der Arbeitseinsätze und die dabei auch geleistete Sozialarbeit rechtfertigten aber eine andere Betrachtungsweise. Hinsichtlich der weiteren Gebäude auf dem Nachbargrundstück sei durch die Stadt Dülmen die Möglichkeit von Abrissverfügungen zu prüfen.

Auf die Frage von Herrn Ansmann nach einem Eigentümerwechsel und dem Verfügungsrecht des Bauherrn erteilt Herr Holz dem Gebietsbetreuer Martin Groß, der als Zuhörer an der Sitzung teilnimmt, das Wort. Dieser bestätigt, dass der BUND für die Hälfte des Grundstücks mit dem Nachbarn eine Nutzungsvereinbarung geschlossen habe. Auf diesem inzwischen eigenständigen Grundstück seien bereits fünf Hütten abgebaut worden.

Herr Holz vertritt die Auffassung, dass hier nach wie vor durch die Stadt Dülmen nachzubessern sei. Die Abwasserfrage und die Eigentumsverhältnisse seien weiterhin ungeklärt; der Bauherrenwechsel habe in der Sache nichts geändert.

Auch Herr Benze befürchtet, dass nach der Erteilung einer Befreiung die Baugenehmigung durch die Stadt Dülmen nur noch Formsache sei. Zwar gehe es um eine nachträgliche Genehmigung, seines Erachtens sei aber doch zu fragen, ob ein entsprechender Neubau genehmigungsfähig sei.

Herr Wilkes weist darauf hin, dass Nutznießer einer Befreiung der jeweilige Eigentümer sei. Er erwarte zudem Aussagen zur Lagerung von Treibstoff und Öl für die Motorsägen und Freischneider. Weiter stellt Herr Wilkes die Frage in den Raum, ob im Fall der Befreiung für dieses Gebäude nicht auch Angelvereine und Hegeringe Hütten errichten könnten.

Herr Jung verweist auf die tatsächliche Nutzung der Hütte als Versammlungsort und hält es für angebracht, die Entscheidung der Stadt Dülmen abzuwarten.

Herr Brüning gibt zu bedenken, dass die Hütte nicht vom Antragsteller errichtet wurde und dass entsprechende Nutzungsbeschränkungen vorgesehen seien. Es sei zu würdigen, dass am Welter Bach durch die ehrenamtliche Pflege mit großem Personeneinsatz ein hervorragendes Gebiet entstanden sei.

Herr Maasmann bekräftigt dies und stellt in diesem Zusammenhang die geleistete Jugendarbeit heraus.

Herr von Hövel vertritt die Auffassung, dass ein Geräteschuppen mit einer angepassten Bauweise für die Gebietspflege ausreiche.

 

Herr Holz fasst zusammen, dass vor einer möglichen Zustimmung zu der Befreiung noch Klärungsbedarf bestehe. Eventuell sei auch ein Ortstermin ins Auge zu fassen.

Ohne Abstimmung wird die Entscheidung nochmals vertagt.