Beschlussvorschlag:
Der Beirat stimmt der Erteilung einer Befreiung von dem Bauverbot
innerhalb des Landschaftsschutzgebietes 2.2.08 „Rorup“ des Landschaftsplans
Rorup zu.
Die Befreiung soll mit folgender Auflage
versehen werden:
Einer
ausschließlich zweckgebundenen Nutzung der Hütte hinsichtlich eines
Aufenthalts- und Pausenraumes nebst Werkzeugraum, um Arbeitseinsätze im
Naturschutzgebiet Welter Bach abzustimmen und durchzuführen, wird stattgegeben.
Jede andere Nutzung, z. B. als Vereinsheim und/oder zur Abhaltung von
Feierlichkeiten und Abendveranstaltungen, wird untersagt.
Begründung:
Der BUND, Ortsgruppe Dülmen, hat am 22.08.2016 die nachträgliche
Baugenehmigung einer bestehenden Hütte auf dem Grundstück in der Gemarkung
Dülmen Kirchspiel, Flur 115, Flurstück 107 bei der zuständigen
Bauaufsichtsbehörde der Stadt Dülmen beantragt. Der Behörde liegt seit dem
04.06.2018 die Anzeige über einen Bauherrenwechsel vor (s. Anlage 1). Neuer
Bauherr ist der BUND Landesverband NRW e. V.
Die vorliegende Thematik wurde bereits in den Beiratssitzungen am
21.03.2017 und 27.04.2017 diskutiert. Es wird auf die entsprechende
Sitzungsvorlage (SV-9-0777) und die Sitzungsniederschriften verwiesen.
Das Grundstück befindet sich im Landschaftsschutzgebiet Rorup des
gleichnamigen Landschaftsplans, rechtskräftig seit dem 25.10.2004. Das Vorhaben
wird von Seiten der Bauaufsicht der Stadt Dülmen planungsrechtlich als Vorhaben
nach § 35 Abs. 1 Nr. 4 BauGB beurteilt. Eine Befreiung von dem Bauverbot ist
erforderlich.
Der mit dem Bauantrag verbundene Antrag auf Befreiung vom Bauverbot des
Landschaftsplans Rorup wurde mit Schreiben vom 15.11.2016 begründet. Mit dem
Bauherrenwechsel wurde bei der unteren Naturschutzbehörde ein erneuter Antrag
auf Befreiung eingereicht (s. Anlage 2).
Der BUND besitzt das Verfügungsrecht über die Hütte und das Grundstück.
Sie wird seit Jahren als Versammlungsort und Werkzeugschuppen genutzt. Die
genaue Beschreibung der Hütte, die Kartendarstellung über die Lage im Raum
sowie Fotos sind der Sitzungsvorlage zu den vorangegangenen Sitzungen zu
entnehmen.
Wie der BUND-Landesverband darstellt, dient die Hütte als Treffpunkt
und Pausenraum bei den wöchentlichen Arbeitseinsätzen im Naturschutzgebiet
Welter Bach und in der umgebenden Landschaft. In dem Zusammenhang wird auch
Sozialarbeit geleistet und die Gemeinnützigkeit unterstützt, da Kontakte zur
Jugendgerichtshilfe der Stadt Dülmen, zur Caritas und zur Jobbörse bestehen.
Über diese Einrichtungen werden Jugendliche und gesundheitlich Beeinträchtigte
unter Anleitung vor Ort in die Naturschutzarbeiten eingebunden.
Die untere Naturschutzbehörde hält eine Legalisierung des Vorhabens
unter naturschutzrechtlichen Aspekten für vertretbar, wenn die im
Beschlussvorschlag genannte Auflage erfüllt wird.
Die regelmäßige Nutzung der Hütte mit einer für ihre Größe hohen
Personenzahl macht eine geregelte Entsorgung der anfallenden Abwässer und
Fäkalien notwendig. Dies ist im weiteren Verlauf des
Baugenehmigungsverfahrens durch die zuständige Bauaufsicht Dülmen in Abstimmung
mit dem Fachdienst 70.3 Wasserwirtschaft des Kreises Coesfeld zu klären.
Anlagen:
- Anzeige
Bauherrenwechsel vom 01.06.2018
- Antrag auf
Befreiung vom 01.06.2018