Betreff
Errichtung einer Wetterschutzhütte im Landschaftsschutzgebiet Rorup
Vorlage
SV-9-1177
Aktenzeichen
70.2
Art
Sitzungsvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Beschlussvorschlag:

 

Der Beirat stimmt der Erteilung einer Befreiung von dem Bauverbot innerhalb des Landschaftsschutzgebietes 2.2.08 „Rorup“ des Landschaftsplans Rorup zu.

 

Die Befreiung soll mit folgender Auflage versehen werden:

Einer ausschließlich zweckgebundenen Nutzung der Hütte hinsichtlich eines Aufenthalts- und Pausenraumes nebst Werkzeugraum, um Arbeitseinsätze im Naturschutzgebiet Welter Bach abzustimmen und durchzuführen, wird stattgegeben. Jede andere Nutzung, z. B. als Vereinsheim und/oder zur Abhaltung von Feierlichkeiten und Abendveranstaltungen, wird untersagt.

Begründung:

 

Der BUND, Ortsgruppe Dülmen, hat am 22.08.2016 die nachträgliche Baugenehmigung einer bestehenden Hütte auf dem Grundstück in der Gemarkung Dülmen Kirchspiel, Flur 115, Flurstück 107 bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde der Stadt Dülmen beantragt. Der Behörde liegt seit dem 04.06.2018 die Anzeige über einen Bauherrenwechsel vor (s. Anlage 1). Neuer Bauherr ist der BUND Landesverband NRW e. V.

Die vorliegende Thematik wurde bereits in den Beiratssitzungen am 21.03.2017 und 27.04.2017 diskutiert. Es wird auf die entsprechende Sitzungsvorlage (SV-9-0777) und die Sitzungsniederschriften verwiesen.

 

Das Grundstück befindet sich im Landschaftsschutzgebiet Rorup des gleichnamigen Landschaftsplans, rechtskräftig seit dem 25.10.2004. Das Vorhaben wird von Seiten der Bauaufsicht der Stadt Dülmen planungsrechtlich als Vorhaben nach § 35 Abs. 1 Nr. 4 BauGB beurteilt. Eine Befreiung von dem Bauverbot ist erforderlich.

Der mit dem Bauantrag verbundene Antrag auf Befreiung vom Bauverbot des Landschaftsplans Rorup wurde mit Schreiben vom 15.11.2016 begründet. Mit dem Bauherrenwechsel wurde bei der unteren Naturschutzbehörde ein erneuter Antrag auf Befreiung eingereicht (s. Anlage 2).

 

Der BUND besitzt das Verfügungsrecht über die Hütte und das Grundstück. Sie wird seit Jahren als Versammlungsort und Werkzeugschuppen genutzt. Die genaue Beschreibung der Hütte, die Kartendarstellung über die Lage im Raum sowie Fotos sind der Sitzungsvorlage zu den vorangegangenen Sitzungen zu entnehmen.

 

Wie der BUND-Landesverband darstellt, dient die Hütte als Treffpunkt und Pausenraum bei den wöchentlichen Arbeitseinsätzen im Naturschutzgebiet Welter Bach und in der umgebenden Landschaft. In dem Zusammenhang wird auch Sozialarbeit geleistet und die Gemeinnützigkeit unterstützt, da Kontakte zur Jugendgerichtshilfe der Stadt Dülmen, zur Caritas und zur Jobbörse bestehen. Über diese Einrichtungen werden Jugendliche und gesundheitlich Beeinträchtigte unter Anleitung vor Ort in die Naturschutzarbeiten eingebunden.

 

Die untere Naturschutzbehörde hält eine Legalisierung des Vorhabens unter naturschutzrechtlichen Aspekten für vertretbar, wenn die im Beschlussvorschlag genannte Auflage erfüllt wird.

 

Die regelmäßige Nutzung der Hütte mit einer für ihre Größe hohen Personenzahl macht eine geregelte Entsorgung der anfallenden Abwässer und Fäkalien notwendig. Dies ist im weiteren Verlauf des Baugenehmigungsverfahrens durch die zuständige Bauaufsicht Dülmen in Abstimmung mit dem Fachdienst 70.3 Wasserwirtschaft des Kreises Coesfeld zu klären.

Anlagen:

  1. Anzeige Bauherrenwechsel vom 01.06.2018
  2. Antrag auf Befreiung vom 01.06.2018