Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 19, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss:

 

Die im Entwurf des Haushaltsplanes 2019 ausgewiesenen Jahresergebnisse in den Teilergebnisplänen und Teilfinanzplänen mit den jeweiligen Finanzmittelüberschüssen bzw.

-fehlbeträgen der Produktgruppen

 

im Budget 02 

 

Produktgruppen                                                                                                       

 

40.01

Leistungen der Schulen

 

40.02

Schülerbezogene Leistungen

 

40.03

Serviceleistungen

 

40.04

Schulamt

 

40.05

Kulturzentren, überörtliche Arbeit 

 

 

inkl. der bei den zugehörigen Produkten dargestellten Ziele und Kennzahlen werden unter Berücksichtigung der während der Beratung beschlossenen Änderungen anerkannt.

 

 


Vors. Merschhemke schlägt vor, die Haushaltsberatungen beginnend mit der Sitzungsvorlage, dann seitenweise gemäß Haushaltsentwurf vorzunehmen.

 

Da zu den Ausführungen der Sitzungsvorlage keine Fragen bestehen, merkt Ktabg. Kurilla an, dass sie keine Summen zur Digitalisierung im Bereich 40 gefunden hätte. Dez. Schütt erklärt, dass diese im Budget 03 bei dem Produktbereich 10 –Zentrale Dienste- abgebildet werden und auch nicht in diesem Fachausschuss zu beraten seien.

 

Zur Frage von Mitglied Schäfer zum signifikanten Unterschied auf Seite 161 in Zeile 05 vom Ergebnis 2017 zum Ansatz 2018 und 2019 erläutert AL Twilling die Zusammensetzung unter Hinweis auf die Seiten 163, 193/194 sowie S. 205; es handele sich um die Aufsummierung des Ertragsaufkommens aus – vor allem und u.a. – Eintrittsgeldern auf der Burg Vischering.

Weiter fragt Mitglied Schäfer nach der auf S. 183 abgebildeten Zahl der Stellen für Schulpsychologinnen und –psychologen in den Jahren 2019 bis 2022. Da es sich offenkundig um einen Übertragungsfehler handelt, sagt Dez. Schütt die redaktionelle Richtigstellung des bisherigen Wertes 3,25 bzw. 3,0 auf den richtigen Wert 3,5 zu.

 

Ktabg. Köstler-Mathes verweist auf die seit Jahren unveränderten Plan- und Grundzahlen zu der auf Seite 191 dargestellten Produktbeschreibung für den verwaltungsfachlichen Dienst im „Schulamt für den Kreis Coesfeld“ und fragt unter Bezugnahme auf den „Masterplan Grundschulen“, ob das Schulamt für den Kreis Coesfeld gut genug ausgestattet sei.

Dez. Schütt erklärt, dass hier genauer zu differenzieren sei. Es handelt sich hier um das Schulamt als Untere staatliche Aufsichtsbehörde, bestehend aus u.a. den Schulaufsichtsbeamten und Schulaufsichtsbeamtinnen als Bedienstete des Landes, unterstützt durch das schul- und verwaltungsfachliche Personal des Kreises. Die Ausstattung der Schulämter bei den kreisangehörigen Städten und Gemeinden als Schulträger vor Ort gestalte sich deutlich anders.

Das Schulamt des Kreises sei grundsätzlich gut aufgestellt, jedoch führe der häufige Wechsel in den Personen der Schulaufsichtsbeamten zu einer gewissen Unstetigkeit.

 

Ktabg. Dr. Wenning bemerkt kritisch zum Thema „Aufarbeitung NS-Zeit im Kreis Coesfeld“, dass – nach den auf Seite 554 zur Produktgruppe „Öffentlichkeitsarbeit, Kreisarchiv“ dargestellten Zahlen – der Ansatz von 30.000 € und festgeschrieben auf maximal 50.000 € voraussichtlich kaum ausreiche.

Dez. Schütt erläutert, dass dazu zurzeit noch Fragen geklärt würden und verliest die zu TOP 9 vorgesehene und dort in der Niederschrift abgedruckte Mitteilungsvorlage. Über den weiteren Verlauf der zum Produktbereich „Büro des Landrats“ gehörenden Mittelbewirtschaftung zur Publikation werde im Schulausschuss fortlaufend informiert.

 

Sodann lässt Vors. Merschhemke über den Beschlussvorschlag abstimmen.

 


Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               einstimmig