Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Dem Kreisausschuss wird empfohlen, dem Kreistag folgenden Beschlussvorschlag zu unterbreiten:

 

Die Bundesmittel für die berufliche Eingliederung sollen im Jahre 2019 – vorbehaltlich finanzieller und rechtlicher Änderungen und der Bedarfe – wie folgt auf die Teilbudgets aufgeteilt werden:                  

I.        Eingliederungsleistungen aus dem Vermittlungsbudget:                           315.000 €

II.       Maßnahmen zur Aktivierung und berufl. Eingliederung:                          2.800.000 €

III.      Leistungen zur beruflichen Eingliederung:                                               1.595.749 €

IV.      Bildungsgutscheine:                                                                                    350.000 €

V.      JobPerspektive § 16e SGB II:                                                                     230.000 €

VI.      Sonderprogramm ESF-LZA:                                                                                  0 €

VII.     Freie Förderung § 16f:                                                                                150.000 €

VIII.    Förderung § 16h                                                                                          300.000 €

IX.      Spezielle Angebote für Flüchtlinge:                                                             450.000 €

X.      Erstattungen aus Vorjahren:                                                                         50.000 €

Summe:                                                                                                             6.240.749 €

 

 

Die abschließende Beschlussfassung im Kreistag erfolgt nach den Beratungen im Örtlichen Beirat, im Ausschuss für Arbeit, Soziales, Senioren und Gesundheit sowie im Kreisausschuss.


Vorsitzende Schäpers weist darauf hin, dass die Aufteilung des Eingliederungs- und Verwaltungsbudgets im Örtlichen Beirat bereits beschlossen worden sei.

 

Dez. Schütt erläutert anhand der Sitzungsvorlage die Verteilung der zusätzlichen vom Bund zur Verfügung gestellten Eingliederungsmittel in Höhe von 1,6 Mio. €.

Ergänzend weist er darauf hin, dass die Maßnahme „RETURN“ als Nachfolgeprojekt von „RESPEKT – Mach dein Ding“ bereits ausgeschrieben worden sei und aktuell die Vergabe erfolge. Das Jobcenter des Kreises Coesfeld betätige sich nun erstmals als Zuwendungsgeber, was auch zur Folge habe, dass das Jobcenter mehr Einfluss auf den Mitteleinsatz sowie die Möglichkeit einer Nachsteuerung im Rahmen der Qualitätsbeschreibung habe.

Zum Projektantrag rehapro informiert Dez. Schütt darüber, dass mit einer Entscheidung über den Antrag ab April 2019 gerechnet werde.

Dez. Schütt teilt ferner mit, dass zur Einführung der e-Akte der Kreis Coesfeld mit Herrn Kunkel einen Digitalisierungsbeauftragten gestellt habe, der das Vorhaben koordiniere. Im Kreisgebiet seien nunmehr zunächst die verschiedenen Dokumentenmanagementsysteme und workflows abzustimmen und die Verfahrensabläufe zu vereinheitlichen.

Auf die Frage von Ktabg. Kortmann, weshalb es in den Jobcentern unterschiedliche workflows gebe, erklärt Dez. Schütt, dass dieses der eigenverantwortlichen Delegation der Aufgaben nach dem SGB II geschuldet sei. Teilweise habe jede Stadt bzw. Gemeinde ihre eigenen Formulare und eine eigene Art der Antragsbearbeitung sowie der Aktenführung. Diese gelte es nun auf einen Stand zu bringen.

 

Vorsitzende Schäpers sieht dem Digitalisierungsvorhaben optimistisch entgegen und lässt sodann über den Beschlussvorschlag abstimmen.


Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               einstimmig