Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 5

Beschluss:

 

Aufgrund der Überschreitung der Maßnahmenwerte im Untersuchungsgebiet erarbeitet der Kreis Coesfeld in enger Zusammenarbeit mit der Landwirtschaftskammer (Niederlassung Coesfeld) Bewirtschaftungs- und Anbauempfehlungen für die landwirtschaftliche Nutzung der betroffenen Flächen. Weitere Maßnahmen sind aus Sicht des Kreises Coesfeld im Rahmen Gefahrenabwehr zur Zeit nicht notwendig.

 

 


Zunächst stellt der Sachverständige Dr. Reinirkens, Institut für Stadtökologie und Bodenschutz, Witten, die Ergebnisse der Untersuchung der Heubachniederung auf Belastungen mit Arsen und anderen Schwermetallen vor.

 

Er stellt fest, dass es im Unterschungsgebiet zu besorgende Belastungen mit Arsen gibt. Hier lägen die festgestellten Werte teilweise erheblich über den zulässigen Grenzwerten nach dem Bundesbodenschutzgesetz (BBodSchG). Bei einem zulässigen Grenzwert von 50 mg/kg seien danach in Einzelfällen Belastungen von bis zu 350 mg/kg gemessen worden. Aus den Vorschriften des BBodSchG ergäbe sich danach die Verpflichtung, weitere Maßnahmen zu treffen.

Er schlägt daher vor, die bisherigen Untersuchungen auszudehnen und weitere Daten zu erheben. Dabei sollte auch eine Ausdehnung des Untersuchungsgebietes auf weitere Bereiche oder das gesamte Kreisgebiet mit berücksichtigt werden. Daneben sollte auch untersucht werden, ob Anhaltspunkte für einen Nutzpflanzentransfer des Arsens festgestellt werden können. Anhaltspunkte dafür gäbe es aber nach den bisher vorliegenden Ergebnissen nicht.

 

KBD Dr. Foppe teilt ergänzend mit, der Kreis Borken lasse in diesem Jahr eine Bodenbelastungskarte für das gesamte Kreisgebiet erstellen, Ergebnisse lägen aber noch nicht vor. Darüber hinaus habe es bereits Gespräche mit den betroffenen Landwirten in der Region gegeben.

 

Ktabg. Schulze Esking greift die Aussagen des Sachverständigen zum nicht nachweisbaren Futtermitteltransfer des Arsens auf und stellt fest, zur Zeit gäbe es keine akute Gefährdung durch die Arsengehalte des Bodens. Auch sei diese Belastung geogen bedingt und vermutlich schon seit denkbar langer Zeit vorhanden. Er sieht daher zur Zeit keinen zusätzlichen Handlungsbedarf des Kreises. Er begrüße es zwar, wenn im Heubachgebiet weitere Untersuchungen bezüglich eines möglichen Futtermitteltransfers durchgeführt würden, eine darüber hinaus gehende Untersuchung des gesamten Kreisgebietes lehne er allerdings mit Hinweis auf die sich daraus ergebenden Kosten ab.

Sollte sich ergeben, dass doch ein Futtermitteltransfer nachweisbar wäre, so sollte nach seiner Auffassung im Laufe des Jahres noch einmal über eine Ausweitung der Untersuchung auf das gesamte Kreisgebiet beraten werden.

KBD Dr. Foppe weist daraufhin noch einmal auf die sich aus dem Bodenschutzrecht ergebende Handlungsverpflichtung des Kreises und die 80 % Förderung des Landes an den Kosten hin. Ktabg. Lonz unterstützt ihn, der ebenfalls dafür appelliert, direkt in eine weitergehende Untersuchung einzusteigen. Aus seiner Sicht mache es keinen Sinn, die Untersuchung jetzt auslaufen zu lassen und in einem halben Jahr erneut zu beginnen. Dieses insbesondere vor dem Hintergrund der gesetzlichen Verpflichtung, bereits jetzt zu handeln und der möglichen finanziellen Förderung, die in der Zukunft nicht gesichert sei.

Dieses lässt Ktabg. Schulze Esking nicht gelten, der weiterhin fordert, die Untersuchungen zunächst nicht auszuweiten.

 

Ktabg. Dr. Kraneburg erkundigt sich anschließend danach, ob Arsen auch in Trinkwasser nachgewiesen worden sei und ob Auswirkungen auf die durchschnittliche Lebenserwartung der Bevölkerung in dem betroffenen Bereich festzustellen sei.

Ktabg. Austerschulte ergänzt diese Fragen um mögliche Auswirkungen auf die Trinkmilch.

 

KBD Dr. Foppe erwidert, Ergebnisse zu einer Arsenbelastung des Trinkwasser lägen nicht vor. Dieses wäre aber auch unwahrscheinlich, da das Trinkwasser in tieferen Erdschichten gewonnen würde, die nicht mehr mit Arsen belastet seien.

Bezüglich der durchschnittlichen Lebenserwartung der Merfelder seien ihm keine Auswirkungen bekannt, auch sei keine signifikante Aufnahme in der Trinkmilch bekannt.

 

Abschließend lässt Ausschussvorsitzender Böckenholt über den geänderten Beschlussvorschlag der CDU Fraktion entscheiden.


Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               8 Ja-Stimmen

                                                    5 Nein-Stimmen