Beschluss: Kenntnis genommen

KBD Dr. Foppe stellt kurz anhand von Karten der Planungsgebiete „Baumberge Nord“ und „Baumberge Süd“ den bisherigen Bearbeitungsstand dar. Er teilt mit, dass der Landschaftsplan „Baumberge Nord“ zur Zeit nicht prioritär bearbeitet würde. Bisher habe man bei diesem Landschaftsplan einen Bearbeitungsstand erreicht, bei dem die bisherigen Schutzgebiete übernommen und Suchräume für mögliche neue Schutzgebiete festgelegt wurden.

Im Bereich des Landschaftsplans „Baumberge Süd“, der auch konkret von der FFH Ausweisung der Waldmeister-Buchenwälder betroffen sei und bei dem daher auch der Zeitdruck höher wäre, seien die Planungen zwischenzeitlich schon deutlich konkreter.

 

KBR Grömping stellt daraufhin die konkreten Planungen des Landschaftsplans „Baumberge Süd“ vor. Anhand der in der Anlage beigefügten Karte zeigt er auf, in welchen Bereichen Naturschutz- und Landschaftsschutzgebiete sowie geschützte Landschaftsbestandteile ausgewiesen werden sollen.

 

Ktabg. Schulze-Esking erkundigt sich daraufhin zunächst, ob es noch immer zwingend vorgeschrieben sei, dass FFH-Gebiete als Naturschutzgebiete ausgewiesen werden müssten, oder ob es hier inzwischen neue, die Eigentümer weniger belastende Entwicklungen gäbe.

KBR Grömping erwidert, grundsätzlich sei es seitens der EU nur vorgeschrieben, dass FFH-Gebiete in nationale Schutzkategorien zu überführen wären, es sei aber seitens der EU offen, welche Schutzkategorie seitens der Mitgliedsländer gewählt würden. Die Überführung als Naturschutzgebiet sei daher nicht zwingend, das Land habe dieses vielmehr in der Vergangenheit in diese Richtung interpretiert. Soweit eine Fläche aber die Qualitäten eines Naturschutzgebietes erfüllen würde, sähe die untere Landschaftsbehörde aber auch weiterhin keine Veranlassung, von der Ausweisung als Naturschutzgebiet abzuweichen, was für den Bereich der Baumberge der Fall sei.

 

Des Weiteren erkundigt sich Ktabg. Schulze Esking nach dem Hintergrund der neuen UVP-Pflicht eines Landschaftsplanes und kritisiert dieses als zusätzliche in seinen Augen unnötige Bürokratie.

 

Abschließend hinterfragt er die in der Sitzungsvorlage erwähnte Immissionsschutzuntersuchen und erkundigt sich danach, ob in Kürze vor Ort bei den landwirtschaftlichen Betrieben entsprechende Untersuchungen stattfinden sollen. KBD Dr. Foppe erwidert, es sei nicht geplant, vor Ort zusätzliche Informationen zu erheben, sondern es sollen nur vorhandene Daten nicht betriebsbezogen, sondern übergreifend, durch die Bezirksstelle für Agrarstruktur ausgewertet und zusammengestellt werden. Hintergrund dieser Untersuchungen sei ein Mangel an entsprechenden Daten zur Luftqualität und –belastung, während bei weiteren Schutzgütern wie Wasser und Boden bereits ausreichende Datenbestände vorhanden wären. Dieses sei erforderlich für die Erstellung des sich aus der UVP-Pflicht ergebenden Umweltberichtes als Teil des Landschaftsplanes.

 

Ktabg. Austerschulte erkundigt sich nachfolgend danach, ob die Landschaftspläne mit den ILEK Überlegungen der Gemeinden abgestimmt seien. KBD Dr. Foppe erwidert, zwischen den betroffenen Kommunen und dem Kreis würden entsprechende Planungen abgestimmt, so dass keine widersprüchlichen Aussagen entstehen würden. Ebenfalls bestätigt er ihm, dass die neue Umgehungsstraße von Nottuln in den Planungen berücksichtigt wurde.

 

Ktabg. Schölling mahnt daraufhin an, einen Ausgleich zwischen vorhandenem Freizeitdruck durch Reiter, Mountainbikefahrer und ähnlichem und dem Naturschutz zu schaffen. KBR Grömping bestätigt ihm daraufhin, dass dieses eines der Ziele der Planung sei. Es sei gewollt, eine sinnvolle gemeinschaftliche Nutzung für alle Nutzergruppen und die Natur zu erreichen.

Ktabg. Terworth merkt in diesem Zusammenhang an, dass oftmals die Ausweisung von Schutzgebieten und deren Beschilderung in der Landschaft überhaupt erst das Interesse der Nutzer wecken würde und daher aus seiner Sicht mitunter kontraproduktiv wäre. KBR Grömping stimmt ihm dabei zu, führt aber aus, es sei Politik des Kreises, nur in sehr geringem Maße vor Ort Schutzgebiete auszuschildern. Dies geschehe nur in solchen Gebieten, in denen Nutzungskonflikte und – kollisionen aufgetreten seien. Zum Teil würden allerdings auch die Gemeinden Schutzgebiete ausschildern, worauf die Kreisverwaltung keinen Einfluss hätte.