Beschluss: Kenntnis genommen

Dez. Schütt erläutert, dass nach Vorberatung in diesem Fachausschuss und Beschlussfassung des Kreistages im Dezember 2018, die Verwaltung zusammen mit den Schulleitungen der Berufskollegs für die einzelnen Themenfelder Projektpläne erarbeiten solle, in denen Einzelmaßnahmen, Verantwortlichkeiten, Prioritäten und Umsetzungsstand festgehalten und fortgeschrieben werden.

Ein erster Entwurf eines Projektplans zur Herausforderung „Technischer Fortschritt und Wandel“   wurde inzwischen ausgearbeitet und dem Ausschuss zum heutigen Sitzungstermin als Vorschlag zur Kenntnis und Diskussionsgrundlage gegeben. Ähnlich sei man auch erfolgreich in anderen Arbeitskreisen an Projektarbeiten herangegangen.

 

Ktabg. Lütkecosmann fragt, ob die im Dezember beschlossene Vorgehensweise mit der Bezirksregierung erörtert worden sei und wie sie sie bewerte. Dez. Schütt bestätigt, dass diese positiv dazu eingestellt sei, sie durchweg unterstütze und die sehr differenzierten Überlegungen gutgeheißen habe. 

 

Da sowohl Ktabg. Lütkecosmann als auch Ktabg. Waldmann die Einstufung und Systematik der Prioritäten hinterfragen sowie die Zeitachse für die Zukunft und Korrelationen mit weiteren Herausforderungen ansprechen, verdeutlicht Dez. Schütt die Komplexität des gesamten Unterfangens.

Die strukturelle Herangehensweise erfordere, dass man zunächst alles aufschreibt – und dafür brauche es Zeit, sofern man nichts anderes zu tun hat; es muss schlichtweg leistbar sein. Korrelationen seien natürlich da und Querbezüge auch zu berücksichtigen, jedoch müsse zunächst erfasst werden, was alles zu tun ist, um auch nur ein Handlungsfeld von acht definierten anzugehen. Zudem handele es sich bei dem vorliegenden Projektplan um einen Entwurf, der noch nicht durchdekliniert sei, sondern einen Zwischenstand abbilde.

Herr Mohring ergänzt, dass die einzelnen Projektmaßnahmen alle sehr eng zusammenhängen. Die Prioritäten könnten daher nicht weit auseinanderliegen, da die Bausteine eng miteinander korrespondieren und sonst das Projekt nicht funktioniere.

Seit vergangenem Freitag stehe der Digitalpakt und der Abruf von Fördermitteln zur Umsetzung ginge von sächlicher Ausstattung bis hin zur Lehrerfortbildung.

 

Laut Ktabg. Wobbe sind die Prioritäten richtig gewählt und sinnhaft dargestellt. Er finde wichtig, dass viele Fördergelder abgerufen werden. Zudem soll es nach mündlicher Aussage eines Staatssekretärs IT-Fachleute des Landes für die Unterstützung der Schulen geben. 

Ktabg. Lütkecosmann fordert ein Tableau mit breiterem Spektrum der Prioritäten. Sofern der First-Level-Support durch Lehrer geleistet werde, müsse sich das ändern, da diese den Unterricht zu leisten hätten. Außerdem müsse das Handlungsfeld auf die Belange der Berufskollegs weitergedacht werden.

Mitglied Schäfer merkt an, dass der Digitalpakt nur eine Anschubfinanzierung sei und die Digitalisierung in der Folge weiter viel Geld kosten werde.

Da laut Mitglied Kaltegärtner von den für NRW zugedachten Mitteln auf die einzelne Schule nur ein relativ geringer Betrag entfalle, fragt er, wie der Verteilungsschlüssel aussieht.

 

Laut Dez. Schütt müsse noch abgeschätzt werden, was der Digitalpakt alles ermöglicht. Die WfC erarbeite eine Darstellung, um es gemeinsam mit den Städten und Gemeinden zu besprechen; danach richten sich weitere – auch noch zu erarbeitende – Maßnahmen.

Er gehe nicht davon aus, dass eine Mittelverteilung nach dem „Windhundprinzip“ erfolge.

Dez. Schütt schließt die Diskussion mit der Mitteilung, dass neue Erkenntnisse unmittelbar nach Erhalt weitergetragen und kommuniziert werden. Sowohl die Grundgesetz-Änderung als auch der Entwurf des Digitalpakts müssten aber zunächst noch in Kraft treten.

 

Der Bericht wird zur Kenntnis genommen.