Sitzung: 10.07.2019 Beirat bei der unteren Naturschutzbehörde
Beschluss: geändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: SV-9-1423
Beschluss:
Der Beirat stimmt der Erteilung einer Befreiung von den Verboten des
Naturschutzgebietes 2.1.10 „Emmerbach mit angrenzenden Flächen“ des
Landschaftsplans Davensberg-Senden für die geplante barrierefreie Erschließung
der Weidelandschaft Emmerbachaue zu.
Die Befreiung soll mit folgenden Auflagen
versehen werden:
- Bei der Durchführung der Baumaßnahmen
ist in jedem Fall naturschonend vorzugehen. Dies bedeutet insbesondere,
dass prägende Landschaftsbestandteile (Hecken, Bäume, Geländeböschungen
etc.) unbeschädigt und unbeeinträchtigt zu erhalten sind.
- Die Flächeninanspruchnahme für den
Baubetrieb ist auf das geringst mögliche Maß zu reduzieren.
- Die Baumaßnahme findet nicht vor Mitte
August statt.
- Anfallender unbelasteter Boden kann
seitlich wieder eingebaut werden. Sollte überschüssiges Material entsorgt
werden, sind nach der Baumaßnahme die Entsorgungsnachweise beim Kreis
Coesfeld einzureichen.
Herr Steinhoff erläutert die im Rahmen des mit EU- und Landesmitteln ausgestatteten Projekts "WEGBAR: Natur für alle - barrierefreie Naturerlebnisse im Münsterland" geplanten Maßnahmen in der Weiderlandschaft Emmerbachaue.
Herr Holz weist darauf hin, dass Barrierefreiheit stets Kompromisse erfordere.
Herr von Hövel, der sich vor Ort ein Bild gemacht hat, begrüßt die Maßnahme trotz der Eingriffe in die vorhandenen Saumgesellschaften. Er bemängelt, dass keine Abbildung der neuen Sitzgruppe zur Verfügung stehe; hier sei als Material unbehandeltes Holz zu bevorzugen. Dem Umsetzen der vorhandenen Sitzgruppe und damit der Möblierung des Waldes steht Herr von Hövel kritisch gegenüber. Bei der Kompensation der Maßnahme stelle sich seines Erachtens die Frage, ob nicht noch eine Entsiegelung zu fordern sei.
Hierzu weist Herr Steinhoff darauf hin, dass die Eingriffsbewertung die Ausgleichswirkung belege. An Gewässern sei ein Mehrwert aufgrund der kurzen Entwicklungszeiten schon nach 2 - 3 Jahren festzustellen. Zur geplanten Umsetzung der Sitzgruppe verweist Herr Steinhoff nochmals auf den vorgesehenen Standort an einem Weg.
Auch Herr Brüning kritisiert die Aufstellung der alten Sitzgruppe im FFH-Gebiet. Die Natur solle an dieser Stelle in Ruhe gelassen werden, und er hält es nicht für angebracht, den Aufenthalt dort noch zu fördern.
Herr Holz hält fest, dass die Umsetzung der Sitzgruppe nochmals geprüft werden solle, und lässt über den entsprechend geänderten Beschlussvorschlag abstimmen.
Form der Abstimmung: offen per Handzeichen
Abstimmungsergebnis: einstimmig