Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 


Dem Kreisausschuss wird empfohlen, dem Kreistag folgenden Beschlussvorschlag zu unterbreiten:

 

  1. Der vorgelegte Fortschreibungsentwurf wird als Planung des Kreises Coesfeld nach § 7 des Alten- und Pflegegesetzes NRW beschlossen.

 

  1. Die Priorisierung der in Planfortschreibung vorgeschlagenen Maßnahmemöglichkeiten soll weiterhin durch die mit allen Städten und Gemeinden eingerichtete interkommunale Arbeitsgruppe erfolgen.

 

  1. Die in der Planungsfortschreibung aufgeführten Maßnahmemöglichkeiten sollen auch weiterhin folgenden Punkt enthalten:

 

Unter Berücksichtigung der weiterhin relativ hohen Anzahl an stationären Plätzen im Kreis Coesfeld und der Verteilung von Angebot und prognostizierten Bedarfen wären neue stationäre Plätze eher in den südlichen Teilen des Kreises Coesfeld anzusiedeln, also in Senden, Lüdinghausen, Olfen, Ascheberg und ggf. in Nordkirchen. Falls dabei neue stationäre Einrichtungen entstehen sollten, ist auf eine flexibel nutzbare Gestaltung zu achten, die bspw. auch die Umwandlung der Gebäude (oder Teilen davon) für andere Nutzungen erlauben würden.

 


Vorsitzende Schäpers begrüßt die Mitarbeiterinnen Frau Martin und Frau Cannizzaro der Gesellschaft für Forschung und Beratung im Gesundheits- und Sozialbereich mbH, Köln (FOGS).

Frau Martin und Frau Cannizzaro stellen anhand der als Anlage 1 beigefügten Powerpoint-Präsentation die Fortschreibung des Pflegebedarfsplans für den Kreis Coesfeld vor. Frau Martin erläutert zunächst die Aufgabenstellung der Fortschreibung und hebt hervor, dass erstmalig auch die Erhebung und Auswertung der Belegungsstrukturen in der stationären Pflege nach Herkunft der Bewohnerinnen und Bewohner erfolgt sei. Besonderes Augenmerk sei auch auf die Bedarfe in der Kurzzeit- und der Tagespflege gerichtet worden. Im Übrigen sei die Umsetzung der durch die interkommunale Arbeitsgruppe bereits konkretisierten und festgelegten Maßnahmen aus der ersten Planungsfassung nachvollzogen worden. Frau Martin weist darauf hin, dass die Arbeit in engem Dialog mit dem Kreis Coesfeld als Auftraggeber erfolgt sei.

Frau Cannizzaro erläutert die Bevölkerungsentwicklung bis zum Jahr 2030 im Hinblick auf die Altersgruppen 0 bis 20 Jahre, 20 bis 64 Jahre und über 65 Jahre; hier sei eine Verschiebung zwischen den Altersgruppen festzustellen. Sie erklärt den Altenquotienten, der das Verhältnis der ab 65-Jährigen zur Altersgruppe der 20- bis 64-Jährigen angibt. Im Weiteren stellt sie die Prognosen für die Pflegebedürftigkeit inklusive Kurzzeitpflege (Prognose I) und ohne die Berücksichtigung der Kurzzeitpflege (Prognose II) dar. Hier sei bezogen auf das Jahr 2015 mit ca. 6.200 Pflegebedürftigen im Jahr 2017 mit 7.981 Pflegebedürftigen ein deutlicher Anstieg zu verzeichnen gewesen. Dies sei auf die Reformen durch das Pflegestärkungsgesetz zurückzuführen. Frau Cannizzaro weist darauf hin, dass die Kurzzeitpflege bei der Prognose II herausgenommen worden sei, da nicht feststellbar sei, ob die Kurzzeitpflege auf einer Verhinderungspflege basiere oder den Einstieg in eine Vollzeitpflege darstelle. Der Trend gehe zur professionellen Pflege, d. h. ein Verschieben von der Pflege durch Angehörige hin zur ambulanten Pflege durch Pflegedienste.

Frau Cannizzaro stellt die zentralen Ergebnisse der stationären Pflege und der Kurzzeitpflege für den Kreis Coesfeld sowie für die kreisangehörigen Städte und Gemeinden dar. Es ergebe sich ein Bedarf an stationären Pflegeplätzen für die Stadt Olfen und die Gemeinde Senden. Insgesamt sei der Anteil der stationären Pflegeplätze je 1.000 Einwohner ab 65 Jahren im Kreis Coesfeld höher als im Landesdurchschnitt. Im Kreisvergleich schneide die Versorgung mit Kurzzeitpflegeplätzen im Kreis Coesfeld besser ab als in den meisten benachbarten Gebieten. Trotzdem bestehe ein Ausbaubedarf an Kurzzeitpflegeplätzen im Hinblick auf Entlastungsmöglichkeiten für Angehörige.

Frau Cannizzaro erläutert ausgewählte Ergebnisse der schriftlichen Befragung der stationären Pflegeeinrichtungen. Zur Bewertung der Fachkräfteverfügbarkeit im stationären Bereich weist sie darauf hin, dass hier zum Tragen komme, dass die Arbeit in der stationären Pflege unbeliebter sei als die in der Tagespflege. Insgesamt sei die Einschätzung der Versorgungssituation im Kreis Coesfeld aber mit „eher gut/gut“ bewertet worden. Hier seien die gute Vernetzung und die guten Kooperationsstrukturen hervorgehoben worden.

Abschließend erklärt Frau Cannizzaro die zentralen Ergebnisse der Tagespflege. Hier sei eine Ungleichverteilung im Kreisgebiet festzustellen. Eine Quantifizierung von Bedarfen für die Tagespflege sei schwierig, da kein allgemein anerkannter Wert für eine „gute“ Versorgung vorliege. Es fehle ein bundesweiter Vergleichswert. Festgestellt worden sei, dass eine wohnortnahe Versorgung wichtig sei.

Frau Martin zieht ein abschließendes Fazit und stellt mögliche Maßnahmen dar. Eine Priorisierung erfolge in der interkommunalen Arbeitsgruppe.

Vorsitzende Schäpers bedankt sich bei Frau Martin und Frau Cannizzaro für den informativen Vortrag.

Dez. Schütt weist im Hinblick auf die mögliche Maßnahme zur Steuerung und Koordination darauf hin, dass im Hinblick darauf die Personalkapazität ausgebaut worden sei. Er stellt Frau Wellkamp vor; sie wird im Bereich Planung tätig werden.

Ktabg. Willms bedankt sich für die Darstellung und weist darauf hin, dass ein besonderes Anliegen sei, im Kreis Coesfeld vernünftige Strukturen zu entwickeln. Der Kreis sei auf einem guten Weg und müsse weiterhin zukunftsweisende Lösungen anbieten. Auch wenn im Kreis ausreichend stationäre Plätze zur Verfügung stünden, bedeute dies nicht immer, dass schnell Wohnortnah ein Pflegeplatz gefunden werden könne.

Vorsitzende Schäpers führt aus, dass ihr alternative Wohnformen wichtig seien und der Blick darauf, dass Berufstätige die Möglichkeit bekommen, ihre Arbeit und die Pflege von Angehörigen besser zu koordinieren.

 

Vorsitzende Schäpers lässt sodann über den Beschlussvorschlag abstimmen..

 


Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               Einstimmig