Beschluss:

 

Der Beirat stimmt der Erteilung einer Befreiung zum Bau des Radwegs entlang der K 39 in den Landschaftsschutzgebieten 2.2.09 „Emmerbachniederung“ und 2.2.10 „Wald- und Kulturlandschaft der Davert“ des Landschaftsplans Davensberg-Senden zu.

 

Die Befreiung soll mit folgenden Auflagen versehen werden:

 

  • Die Entfernung der Gehölze darf nur im Zeitraum zwischen dem 01.10. und dem 28.02 des Folgejahres erfolgen.
  • Die Fällung der Bäume ist aus Artenschutzgründen fachkundig zu begleiten.
  • Die Aufnahme, Änderung oder Ergänzung von Auflagen behalte ich mir vor.

Herr Holz weist darauf hin, dass die Entscheidung über die Zustimmung zu der Befreiung in der letzten Sitzung vertagt worden sei, da die Notwendigkeit der Maßnahme nicht deutlich geworden sei.

Er bittet Herrn Dammers von der Straßenbauabteilung des Kreises um Erläuterungen.

 

Herr Dammers stellt anhand einer Präsentation mit Karten und Plänen die Maßnahme dar. Es gehe hier um einen Abschnitt einer Radwegverbindung von Ascheberg nach Münster, die für die Stadtregion Münster die Funktion einer stadtregionalen Veloroute einnehme. Hintergrund dieser Planungen sei die Tatsache, dass aus Klimaschutzgründen und aufgrund der höheren Ausstattung mit E-Bikes bzw. Pedelecs vermehrt die Bereitschaft bestehe und weiter gefördert werden solle, auch längere Strecken von bis zu 25 km mit dem Fahrrad zurückzulegen. Der geplante Radweg diene dem Lückenschluss zwischen der Kreisgrenze und Davensberg und stelle als direkte Verbindung mit einer Breite von 3 m eine attraktive Alltagsroute dar. Der Planung lägen Beschlüsse der politischen Gremien des Kreises Coesfeld und der Gemeinde Ascheberg zugrunde. Der insgesamt 3,5 km lange Radweg werde in mehreren Bauabschnitten errichtet; der hier betroffene erste Bauabschnitt, für den Fördermittel bereits bewilligt seien, sei rd. 1000 m lang und der Baubeginn sei für das Frühjahr 2020 vorgesehen. Für die im kommenden Herbst/Winter dafür zu rodende Waldfläche von 3800 m² sei eine Ersatzaufforstung im Umfang von 1:1,5 durchzuführen; für die darüber hinaus in Anspruch genommenen Gehölze und Ackerflächen erfolge die Kompensation über das Ökokonto der WBC.

Herr Steinhoff ergänzt, dass die erforderlichen Biotopwertpunkte aus der durch die WBC im Berkel-Quellbereich in Billerbeck angelegten extensiven Grünlandfläche herangezogen würden; in diesem Bereich werde auch die Ersatzaufforstung durchgeführt.

 

Herr Holz bezieht sich nochmals auf die letzte Sitzung, bei der die Streckenführung in Frage gestellt worden sei. Herr von Hövel weist in diesem Zusammenhang auf den in ca. 200 m Entfernung parallel zur K 39 verlaufenden Radweg hin.

Dazu erklärt Herr Dammers, dass es hier im Gegensatz zum Radverkehrsnetz NRW mit seinen touristischen Radwegen um Alltagsverbindungen gehe, an die andere Anforderungen z. B. hinsichtlich des Belags zu stellen seien.

Herr Wolf von der Gemeinde Ascheberg verweist auf die intensive Prüfung durch das dortige Tiefbauamt mit dem Ergebnis, dass hier die kürzeste, beste Verbindung herzustellen sei. Zu bedenken sei, dass Ascheberg doch schon weit von Münster entfernt und für den Umstieg auf das Fahrrad ein Topstandard erforderlich sei.

 

Herr Brüning stellt nochmals die Planungsgrundlage der Velorouten in Frage. Wenn aufgrund der Vorgabe möglichst schneller, möglichst direkter Verbindungen Radwege vermehrt neben Straßen angelegt werden sollten, komme es immer auch zu zusätzlichen Versiegelungen und Landschaftsverlusten. Bei entsprechender Straßenbreite plädiere er für die Abgrenzung von Radfahrstreifen durch Linien und farbliche Markierungen nach niederländischem Vorbild.

Herr Dammers weist darauf hin, dass die Markierung von Radwegen auch auf klassifizierten Straßen grundsätzlich möglich sei. Es handele sich aber immer um eine individuelle Entscheidung, eine pauschale Aussage könne hier nicht getroffen werden.

 

Auf die Frage von Herrn von Hövel nach der gegenüber der Sitzungsvorlage geänderten Kompensation bestätigt Herr Steinhoff dies und erklärt, dass die Bilanzierung nochmals überarbeitet und die ursprünglich hier vorgesehene Maßnahme der WBC anderweitig eingesetzt worden sei.

Herr Brüning übt Kritik daran, dass die Kompensation andernorts erfolge. Dem schließt sich Herr von Hövel an. Es sei wünschenswert, dass die Kompensation in Ascheberg, besser noch in Davensberg erfolge. Da hier ein Waldinnenrand betroffen sei, sei eine Waldrandgestaltung in der Umgebung sinnvoll.

Herr Wolf wendet ein, dass die Gemeinde Ascheberg Flächen hierfür wegen anderweitig bestehender Kompensationserfordernisse nicht zur Verfügung stellen könne.

Herr Holz bestätigt den Flächendruck und stellt den Wert der in Billerbeck durchgeführten Maßnahme heraus. Dennoch solle die Verwaltung prüfen, ob es eine Möglichkeit der ortsnahen Kompensation gebe.

 

Herr Holz stellt den Beschlussvorschlag zur Abstimmung.


Form der Abstimmung:                      offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:                      11 Ja-Stimmen

                                                                     2 Nein-Stimmen

                                                                     2 Enthaltungen