Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Antragsteller eine der Landschaftsästhetik dienende, zusätzliche Ausgleichspflanzung südlich der Hofstelle zu vereinbaren.

 

Der Beirat stimmt der Erteilung einer Befreiung für die Überplanung einer gesetzlich geschützten Ausgleichsanpflanzung in Lüdinghausen durch die Errichtung eines Altenteilerwohnhauses mit PKW-Garage daher zunächst nicht zu.


Herr Steinhoff führt aus, dass es sich hier um eine Hofstelle mit intensiver Bebauung handele, auf der nun ein Altenteilerwohnhaus errichtet werden solle. Da Alternativflächen wegen der Nähe zum südlich gelegenen Güllehochbehälter oder bei weiterer Entfernung aus baurechtlichen Gründen ausschieden, solle das Bauvorhaben auf der westlich gelegenen Ausgleichsfläche ausgeführt werden.

Für diesen Eingriff werde daher eine zusätzliche Kompensation für den Gehölzverlust auf der Ausgleichsfläche im Verhältnis von 1:1,5 gefordert.

Auf dem Hofgrundstück, so Herr Steinhoff weiter, könne allerdings neben der dort bereits anzulegenden Baumreihe eine weitere Ausgleichspflanzung nicht realisiert werden. Die Anlage einer rd. 180 m langen Feldhecke erfolge daher auf einem 700 m entfernten Grundstück.

 

Herr von Hövel bemängelt, dass die Hofstelle insgesamt einen sehr kahlen Eindruck mache. Es sei daher wünschenswert, den Ausgleich direkt am Hof zu realisieren.

Herr Steinhoff bestätigt, dass es sich tatsächlich um einen untypischen Hof handele. Im Dezember 2019 stehe die baurechtliche Abnahme des Güllehochbehälters an, dann werde auch die Pflanzung der Hecke zur Eingrünung sowie der Baumreihe kontrolliert. Fehlende Kompensationsmaßnahmen stellten einen CC-Verstoß dar und führten zur Fördermittelkürzung.

 

Mit Blick auf die in der Praxis vorkommende Vermietung von Altenteilerwohnhäusern hinterfragt Herr Maasmann die tatsächliche Nutzung des geplanten Hauses.

Herr Holz entgegnet, dass ein solches Vorhaben nur zulässig sei, wenn eine qualifizierte Betriebsnachfolge nachgewiesen sei.

 

Herr Bontrup vertritt die Auffassung, dass die Entscheidung hier der Flexibilität im Leben gerecht werden müsse. Die Hoffläche sei ausgereizt, und bei anderen Möglichkeiten wäre sicherlich anders geplant worden als mit Gehölzen im Südwesten.

 

Auf die Frage von Herrn Jung nach der in der Antragbegründung angesprochenen möglichen Betriebserweiterung antwortet Herr Steinhoff, dass hierzu keine Erkennnisse vorlägen, aber auch nichts auszuschließen sei.

 

Herr Brüning erklärt, problematisch sei hier nicht das Vorhaben, sondern dessen Kompensation. Zum einen sei davon auszugehen, dass durch das Bauvorhaben eine größere Fläche in Anspruch genommen werde als berechnet. Zum anderen sei zwar der Hof nicht schön, auf der Ausgleichsfläche seien aber relativ alte Gehölze, Hecken und Grünland vorhanden und es werde Imkerei betrieben. Neue Hecken beständen dagegen vielfach aus maximal hüfthohen Bäumchen; hier sei stärker auf die Qualität zu achten.

Auf den Vorschlag von Herrn Ansmann, statt der Hecke ein Wäldchen zu pflanzen, äußert Herr Wilkes, er befürworte hier eine Hecke auch mit kleinen Pflanzen, bei der sich ein Krautrand bis in den Winkel ausbilden könne.

 

Herr Holz weist darauf hin, dass der Beirat sich immer für die Landschaftsästhetik eingesetzt und die Eingrünung von Baukörpern gefordert habe. Hier sei bedauerlicherweise bisher nichts vorhanden, und es stelle sich die Frage, ob nicht noch als Eingrünung eine Heckenpflanzung südlich der Hofstelle erreicht werden könne.

 

Er stellt den entsprechend geänderten Beschlussvorschlag zur Abstimmung.


Form der Abstimmung:                      offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:                      einstimmig