Sitzung: 25.09.2019 Kreistag
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 50, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: SV-9-1448
Beschluss:
- Der mit der Sitzungsvorlage vorgelegte Fortschreibungsentwurf wird als Planung des Kreises Coesfeld nach § 7 des Alten- und Pflegegesetzes NRW beschlossen.
- Die Priorisierung der in Planfortschreibung vorgeschlagenen Maßnahmemöglichkeiten soll weiterhin durch die mit allen Städten und Gemeinden eingerichtete interkommunale Arbeitsgruppe erfolgen.
- Die in der Planungsfortschreibung aufgeführten Maßnahmemöglichkeiten sollen auch weiterhin folgenden Punkt enthalten:
Unter Berücksichtigung der weiterhin relativ hohen Anzahl an
stationären Plätzen im Kreis Coesfeld und der Verteilung von Angebot und
prognostizierten Bedarfen wären neue stationäre Plätze eher in den südlichen
Teilen des Kreises Coesfeld anzusiedeln, also in Senden, Lüdinghausen, Olfen,
Ascheberg und ggf. in Nordkirchen. Falls dabei neue stationäre Einrichtungen
entstehen sollten, ist auf eine flexibel nutzbare Gestaltung zu achten, die
bspw. auch die Umwandlung der Gebäude (oder Teilen davon) für andere Nutzungen
erlauben würden.
Form der Abstimmung: offen per Handzeichen
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Anmerkung:
Die genannten Anlagen wurden zusammen mit der Sitzungsvorlage allen Kreistagsabgeordneten zur Verfügung gestellt. Sie werden daher nur noch dem Original dieser Niederschrift beigefügt.