Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Enthaltungen: 2

Beschluss:

Die im Entwurf des Haushaltsplanes 2020 ausgewiesenen Jahresergebnisse in den Teilergebnisplänen und Teilfinanzplänen mit den jeweiligen Finanzmittelüberschüssen bzw. -fehlbeträgen der Produktgruppen

 

         im Budget 2

 

 

Produktbereich 50 - Soziales und Jobcenter

 

50.10

Finanzen (Unterhalt, Zwangsvollstreckung, Haushalt, Abrechnung)

 

50.20

Ambulante Leistungen

 

50.30

Stationäre Pflege

 

50.40

Jobcenter

 

 

 

Produktbereich 53 - Gesundheitsamt

 

53.10

Amtsärztlicher Dienst

 

53.20

Gesundheitsförderung / -hilfe

 

53.30

Sozialpsychiatrischer Dienst / Sozialer Dienst

 

53.40

Gesundheitsschutz

 

53.50

Feststellungsverfahren nach dem SchwbR / Gesundheitskoordination und -planung

 

 

einschließlich der bei den zugehörigen Produkten dargestellten Ziele und Kennzahlen werden unter Berücksichtigung der während der Beratung beschlossenen Änderungen anerkannt.

Anmerkung:       Die sich in dieser Sitzung des Ausschusses für Arbeit, Soziales, Senioren und Gesundheit ergebenden Änderungen werden in einer Änderungsliste zusammengestellt und dem AfFWuK/Kreisausschuss/Kreistagtag zur weiteren Beratung vorgelegt.

 

 


Dez. Schütt weist darauf hin, dass die Produktgruppe 50.10 – Finanzen die sogenannte Übergangsmilliarde enthalte. Diese umfasse die Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft (KdU). Magische Grenze seien dabei für die Bundesbeteiligung maximal 49 % der KdU. Soweit diese überschritten würde, würde die Aufgabe damit zu einer Bundesauftragsverwaltung. Für den Fall, dass ein Überschreiten dieser Grenze drohe, sei zwingend der Bundesanteil für die sogenannte Übergangsmilliarde entsprechend zu kürzen. Zum Ausgleich einer solchen Kürzung würden die Städte und Gemeinden einen höheren Umsatzsteueranteil erhalten.

Auf Nachfrage der Ktabg. Crämer-Gembalczyk, ob die finanziellen Mittel dann fehlen würden, erläutert Dez. Schütt, dass auf Grundlage dieser Verfahrensweise der Kreis und die Städte und Gemeinden insgesamt nicht geringere, sondern etwas höhere Mittel erhalten würden; es würden also keine Mittel fehlen.

 

Dez. Schütt weist darauf hin, dass der Ausschuss über eine Fortsetzung der Zuwendungen für die Schulungen der „Jugendlichen Seniorenbegleiter“, die das Katholische Bildungsforum auch im Jahr 2020 durchführen möchte, in einer zukünftigen Sitzung nach Kenntnisnahme des Abschlussberichtes entscheiden solle.

Ktabg. Pohlmann weist zur Produktgruppe 50.20 – Ambulante Leistungen darauf hin, dass durch die Verschiebung von Zuständigkeiten für Leistungen der Eingliederungshilfe zum Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) auch Personaleinsparungen möglich seien. Hierzu erläutert Dez. Schütt, dass im Zuge der Heranziehungssatzung des LWL zurzeit auch weiter eine Zuständigkeit des Kreises bestehe. Zukünftig werde aber der Personalbedarf im Blick bleiben.

Zur Produktgruppe 50.30 – Stationäre Pflege weist Dez. Schütt auf das beabsichtigte Angehörigen-Entlastungsgesetz hin. Sollte dies in Kraft treten, sei mit Ertragsausfällen zu rechnen.

Dez. Schütt führt zur Produktgruppe 50.40 – Grundsicherung für Arbeitsuchende SGB II aus, dass die Abrechnung der beim Kreis verbleibenden Unterkunftskosten auch 2020 – wie in den Vorjahren – auf der Grundlage eines öffentlich-rechtlichen Vertrags mit den Städten und Gemeinden erfolge. Dieser Vertrag sei bereits mit den Städten und Gemeinden abgestimmt und werde am kommenden Montag in der Bürgermeisterkonferenz zur Unterschrift vorgelegt.

Ktabg. Raack drückt ihr Unverständnis aus, dass die Planwerte im Hinblick auf die Infektionshygienische Kontroll-Dichte nicht erhöht worden seien. AL Dr. Völker-Feldmann weist darauf hin, dass Maßnahmen ergriffen worden seien, um die Planwerte erhöhen zu können, leider nicht mit dem gewünschten Erfolg. So sei eine Gesundheitsingenieurin eingestellt worden, die sich aber nunmehr in Elternzeit befinde. Hinzu seien Ausfälle durch Krankheit gekommen. Ab dem 01.04.2020 solle der Standort der Hygieneüberwachung nach Coesfeld verlegt werden, so dass eine bessere, direkte Vertretung möglich sei. Hiervon werde ein positiver Effekt erwartet.

Ktabg. Wessels beantragt, in der nächsten Ausschusssitzung die Ziele einer Schwerbehindertenvertretung in den Blick zu nehmen. Nach der bis heute guten Arbeit der KICS (Kreisarbeitsgemeinschaft Interessenvertretung Coesfeld der Selbsthilfe von Menschen mit Behinderungen, chronischer Erkrankungen und ihrer Angehörigen) sollten die Strukturen, die Vertretungsnotwendigkeiten und die personellen Grenzen einer Selbsthilfe der Betroffenen thematisiert werden. Ktabg. Lütkecosmann ergänzt, dass die Möglichkeit der Bildung eines Arbeitskreises unter Einbindung weiterer betroffener Verbände und die Erweiterung der Ziele geprüft werden sollten.

Beratendes Mitglied Rütering weist darauf hin, dass KICS – auch mangels ausreichender aktiver Mitglieder – für die Weiterführung der Arbeit Hilfe von außen benötige. Insbesondere die Stellungnahmen zu Bauvorhaben sollten zukünftig in den Kommunen erstellt werden.

Dez. Schütt sichert zu, dem Ausschuss einen entsprechenden Vorschlag zu unterbreiten, um die Vertretung neu zu organisieren.

 

Vorsitzende Schäpers lässt sodann über den Beschlussvorschlag abstimmen.


Form der Abstimmung:                      offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:                      15 JA-Stimmen

                                                                     2 Enthaltungen