Sitzung: 14.11.2019 Jugendhilfeausschuss
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: SV-9-1531
Beschluss:
Der Verein
Steverlerchen & inCantare Kinder- und Jugendchor e.V. wird nach § 75 SGB
VIII in Verbindung mit § 25 AG-KJHG als freier Träger der Jugendhilfe im
Zuständigkeitsbereich des Jugendamtes des Kreises Coesfeld anerkannt.
Die öffentliche
Anerkennung wird grundsätzlich hinfällig, wenn die Voraussetzungen für die
Anerkennung nicht mehr vorliegen.
Form der Abstimmung: offen per Handzeichen
Abstimmungsergebnis: einstimmig