Sitzung: 14.11.2019 Jugendhilfeausschuss
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: SV-9-1557
Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt, mit der Stadt Coesfeld und der Stadt
Dülmen als Träger der öffentlichen Jugendhilfe mit Trägern von stationären
Hilfen zur Erziehung Vereinbarungen abzuschließen mit dem Tenor, dass bei
anteiliger Finanzierung den Jugendämtern zwei Inobhutnahmeplätze für die
kurzfristige Inanspruchnahme fest zur Verfügung gestellt werden.
Form der Abstimmung: offen per Handzeichen
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Laut Ausführungen der Verwaltung sei die Inobhutnahme in eingestreuten Plätzen in den Regelgruppen durchaus problematisch gewesen. Daher erkundigt sich Ktabg. Dropmann, worin der Unterschied zu der angestrebten Regelung liegen würde. Hierzu führt stv. AL’in Beck aus, dass die Inobhutnahmen künftig in sogenannten Diagnostikgruppen erfolge. Hier wüssten alle Kinder bzw. Jugendlichen, dass der Aufenthalt nur von begrenzter Dauer ist.