Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, mit der Stadt Coesfeld und der Stadt Dülmen als Träger der öffentlichen Jugendhilfe mit Trägern von stationären Hilfen zur Erziehung Vereinbarungen abzuschließen mit dem Tenor, dass bei anteiliger Finanzierung den Jugendämtern zwei Inobhutnahmeplätze für die kurzfristige Inanspruchnahme fest zur Verfügung gestellt werden.

 

 

Form der Abstimmung:                 offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:                                einstimmig


Laut Ausführungen der Verwaltung sei die Inobhutnahme in eingestreuten Plätzen in den Regelgruppen durchaus problematisch gewesen. Daher erkundigt sich Ktabg. Dropmann, worin der Unterschied zu der angestrebten Regelung liegen würde. Hierzu führt stv. AL’in Beck aus, dass die Inobhutnahmen künftig in sogenannten Diagnostikgruppen erfolge. Hier wüssten alle Kinder bzw. Jugendlichen, dass der Aufenthalt nur von begrenzter Dauer ist.