Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Die Verwaltung erstellt jährlich einen Bericht über jene Produkte, bei denen im abgelaufenen Haushaltsjahr die gesetzlich vorgegebenen oder per Kreistagsbeschluss gesetzten Ziele (gemessen an der Zielerreichungsquote) wesentlich nicht erreicht wurden. Im Rahmen dieses Berichtes werden die Ursachen für die Zielverfehlung und mögliche Verbesserungsmaßnahmen (o. ä.) dargestellt.


Ktabg. erläutert den Antrag seiner Fraktion und korrigiert diesen dahingehend, dass nur jene Ziele erfasst werden sollen, die wesentlich verfehlt wurden. Eingedenk dieser Ergänzung solle der Antrag zur Entscheidung gestellt werden.

Die Verwaltung möge hierzu Vorschläge machen, wie man den Tatbestand „wesentlich“ näher konkretisieren kann.

 

Landrat Dr. Schulze Pellengahr bemerkt, dass das Problem darin bestehe, genau zu erläutern, was unter „wesentlich“ zu verstehen sei.

 

Kreisdirektor Dr. Tepe weist daraufhin, dass die KomHVO ähnlich angepasst werde.

 

 


Form der Abstimmung:                       offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:                       einstimmig

 

 

Entscheidung über die Dringlichkeit des Beschlusses gem. § 50 Abs. 3 S. 1 KrO NRW:

 

Die vorstehende Entscheidung wird in Form einer Dringlichkeitsentscheidung getroffen und dem Kreistag gem. § 50 Abs. 3 S. 3 KrO NRW zur Genehmigung vorgelegt.

 

 

Form der Abstimmung:                       offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:                       einstimmig