Beschluss:

 

Ohne.

Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.


Zum Einstieg in die Tagesordnungspunkte 2 bis 5 weist Landrat Dr. Schulze Pellengahr auf die Verbandskompetenz der Gemeinden, hier speziell die der Stadt Coesfeld hin. Alle unter diese Kompetenz fallenden Angelegenheiten dürften in der heutigen Sitzung nicht behandelt werden. Ebenso nicht die Angelegenheiten der unteren staatlichen Verwaltungsbehörde, denn gem. § 60 Abs. 2 S. 2 KrO NRW sei der Landrat in allen Angelegenheiten der unteren staatlichen Verwaltungsbehörde ausschließlich den ihm übergeordneten staatlichen Behörden verantwortlich.

 

Landrat Dr. Schulze Pellengahr führt aus, dass bereits in der Sondersitzung am 13.05.2020 die wesentlichen Punkte ausführlich behandelt worden seien. Er stellt klar, dass bei allen Maßnahmen in dieser Angelegenheit in enger Austausch mit der Stadt Coesfeld erfolgt sei.

 

Dezernent Helmich erläutert die in der Sitzungsvorlage SV-9-1737 detailliert beschriebenen Zuständigkeiten.