Beschluss:

 

Das „Bekenntnis zur Demokratie – Erklärung des Kreistages Coesfeld“ wird wie folgt beschlossen:

 

 

„Vor dem Hintergrund, dass Vertreter von extremistischen, verfassungsfeindlichen Parteien, insbesondere der AfD anlässlich der bevorstehenden Kommunalwahlen in die kommunalen Vertretungen drängen, bekennt sich der Kreistag des Kreises Coesfeld (2014-2020) ausdrücklich zur Demokratie und hat folgende Erklärung beschlossen:

 

Bekenntnis zur Demokratie — Erklärung des Kreistages Coesfeld

 

Das Grundgesetz bestimmt den Aufbau der Bundesrepublik Deutschland und unsere Grundrechte, es bildet somit den Rahmen unseres politischen Handelns. Mit unseren strategischen Zielen haben wir, auf der Grundlage des Grundgesetzes, den Kreis Coesfeld als eine weltoffene und vielfältige Region beschrieben. Wir haben uns einer modernen und nachhaltigen Integrationspolitik verpflichtet, durch die wir jedem, unabhängig von seiner Herkunft, die Chance zur gesellschaftlichen und sozialen Teilhabe ermöglichen wollen.

Liberale und weltoffene Entwicklungen in Politik und Gesellschaft werden in den letzten Jahren zunehmend, von Einzelpersonen, Gruppen und auch politischen Gruppierungen bzw. Parteien, aggressiv in Wort und Tat angegriffen.

Wir, die im Kreistag vertretenen Parteien und Wählergruppen, schließen jedwede Form der politischen Zusammenarbeit und Kooperation mit extremistischen und verfassungsfeindlichen Parteien und Gruppierungen, die die Grundsätze der Demokratie, die Gleichwertigkeit aller Menschen, die Unveräußerlichkeit der Menschenrechte, oder die Religionsfreiheit infrage stellen, aus.
Der Kreis Coesfeld ist bunt, weltoffen und tolerant. Dafür stehen wir als Demokraten, dafür setzen wir uns weiterhin gemeinsam ein.“

 


Landrat Dr. Schulze Pellengahr führt kurz in das Thema ein und weist auf die beiden Anlagen zur Sitzungsvorlage hin. Als Anlage 1 sei der Sitzungsvorlage der „Ursprungsantrag“ der SPD-Kreistagsfraktion vom 02.03.2020 beigefügt. Mit Schreiben vom 20.05.2020 habe die Kreistagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN nach einem interfraktionellen Abstimmungsprozess einen weiteren Erklärungsentwurf eingereicht. Dieser sei als Anlage 2 der Sitzungsvorlage beigefügt.

 

Es erfolgt sodann eine ausführliche Beratung über den genauen Wortlaut der Erklärung.

 

Ktabg. Bednarz und Vogt erklären für die SPD-Kreistagsfraktion, dass in der Erklärung die AfD „mit Namen“ genannt werden solle. Nur so könne man eindeutig Flagge gegen Rechtsextremismus zeigen. Weiter bittet sie den letzten Passus der Anlage 1 „Der Kreis Coesfeld ist bunt, weltoffen und tolerant. Dafür stehen wir als Demokraten, dafür setzen wir uns weiterhin gemeinsam ein.“ in die Erklärung mit aufzunehmen.

 

Ktabg. Kleerbaum schlägt vor, den Zusatz „…wir schließen jedwede Form der politischen Zusammenarbeit und Kooperation mit extremistischen und verfassungsfeindlichen Parteien … aus…“ mit in die Fassung der GRÜNEN aufzunehmen. Auch für ihn sei der letzte Passus des SPD-Vorschlags unkritisch. Die AfD speziell zu benennen halte er für nicht nötig. Dies würde der Partei nur mehr Aufmerksamkeit bringen. Ggf. könne man aber den Zusatz „insbesondere die AfD“ einfügen, um so auch andere extremistische Parteien mit einzuschließen.

 

Auch Ktabg. Raack und Vogelpohl erklären sich für die Kreistagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN damit einverstanden, dass die AfD direkt benannt wird. Auch der von Ktabg. Bednarz genannte Passus sei kein Problem.

 

Ktabg. Wohlgemuth warnt vor einer Stigmatisierung. Der Schuss könne nach hinten losgehen und die AfD größer machen. Er halte eine einseitige Festlegung für nicht richtig, es gebe viele extremistische Parteien. Man solle sich lieber inhaltlich damit auseinandersetzen.

 

Auch Ktabg. Hues ist dafür, den Kreis größer zu ziehen und sich nicht auf die AfD festzulegen. Er halte aber auch den Zusatz „insbesondere AfD“ noch für in Ordnung.

 

Ktabg. Lütkecosmann fragt, ob eine solche Resolution des Kreistags nicht angreifbar sei und verweist auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Aussage des Innenministers Seehofer in Richtung der AfD.

 

Kreisdirektor Dr. Tepe schlägt vor, die Resolution mit einem einleitenden Satz zu beginnen, wie zB „…im Hinblick auf die aktuelle Situation…hat der Kreistag folgende Erklärung beschlossen…“. In einem solchen Vorsatz könne dann auch „insbesondere die AfD“ benannt werden.

 

Landrat Dr. Schulze Pellengahr hält die Beschlussfassung einer Resolution rechtlich für unproblematisch, da der Kreistag ein Kollegialorgan sei, Minister Seehofer dagegen diese Aussage offiziell als Innenminister getätigt und auf der Internetseite des Innenministeriums veröffentlicht habe.

Er erklärt weiter, dass es unstrittig sei, um welche Partei es hier speziell gehe. Er halte eine solche Aussage aber formalrechtlich schwierig, da der Kreistag nicht die Stadt- und Gemeinderäte binden könne. Auch sehe er hierdurch auch eine Aufwertung der Partei.

Er wirbt für eine breite, möglichst einstimmige Beschlussfassung. Mit dem Zusatz „insbesondere AfD“ in einem Einleitungssatz könne man daher leben.

 

Sodann lässt er über den wie folgt geänderten Beschlussvorschlag abstimmen:


Form der Abstimmung:                 offen durch Handheben

Abstimmungsergebnis:                 einstimmig