Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 19, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Dem Kreisausschuss wird folgender Beschlussvorschlag unterbreitet:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Maßnahmen für die Erneuerung der Fahrbahndecke auf der K 51 AN 2 in Havixbeck zu veranlassen.


AL Dammers erläutert, dass es sich bei der Maßnahme um eine Grunderneuerung im Bestand handelt, mit der keine Änderung des Straßenverlaufs verbunden ist. Gleichzeitig soll die Wasserführung angeglichen werden.

 

Ktabg. Terwort begrüßt die Maßnahme aus Sicht der Anwohner-/innen in Havixbeck, gibt aber zu bedenken, dass auch der Zustand der Rad- und Fußwege an der Straße ins Auge gefasst werden müsse. Hier gebe es erhebliche Mängel aufgrund von Aufwölbungen, die insbesondere für die Nutzung als Schulweg problematisch seien.

 

AL Dammers entgegnet, dass die Gehwege in der Zuständigkeit der Gemeinde liegen. Die vorhandenen Schäden seien durch den Baumbestand verursacht worden. Er sagt zu, dass sich die Verwaltung den Zustand der Radwege ansehen und anschließend entscheiden werde, ob eine Instandsetzung über den Bauhof oder im Rahmen der Maßnahme erforderlich ist.

 

Auf entsprechende Nachfrage des Ktabg. Schulze Esking erklärt AL Dammers, dass der nach Abzug der Förderung verbleibende Eigenanteil nicht von der Gemeinde, sondern vom Kreis zu tragen sei, da es sich hier um eine Instandsetzung und nicht um eine Straßenumlegung oder eine Maßnahme zur Verkehrsverbesserung handle.

 

Ktabg. Kortmann erkundigt sich, wer für die Gestaltung von Einfahrten zuständig ist. Als Hintergrund nennt er eine Situation in Lüdinghausen, wo ein Radweg abgesetzt an einer Einfahrt errichtet wurde, damit die Autos behinderungsfrei auf das Grundstück kommen, während sich für Radfahrer eine Gefährdung ergeben würde.

 

AL Dammers erwidert, dass die Einfahrten innerhalb der Ortsdurchfahrten im Gemeingebrauch liegen, während es sich außerhalb um eine Sondernutzung handelt und der jeweilige Nutznießer zuständig ist. Die Erfahrungen aus der Vergangenheit haben dafür gesorgt, dass mittlerweile Maßnahmen wie die Anbringung von Schrägborden getroffen werden, um die Verkehrssicherheit zu verbessern.

 

Ktabg. Terwort bittet darum, den Beschluss so auszulegen, dass die Verkehrssicherheit für Rad- und Fußgänger in jedem Fall zu gewährleisten ist. AL Dammers bestätigt, dass dies ohnehin gewährleistet werden müsse.

 

Vors. Bednarz lässt sodann über den Beschlussvorschlag unter ausdrücklichen Hinweis darauf abstimmen, dass die von Ktabg. Terwort vorgebrachte Auslegung beachtet wird.

 

 

 

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

19

Nein:

0

Enthaltung:

0