Sitzung: 09.09.2020 Kreistag
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 48, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: SV-9-1630/1
Beschluss des
Kreisausschusses vom 18.03.2020:
Die Bundesmittel
für die berufliche Eingliederung sollen im Jahre 2020 – vorbehaltlich
finanzieller und rechtlicher Änderungen und der Bedarfe – wie folgt auf die Teilbudgets
aufgeteilt werden:
I. Eingliederungsleistungen aus dem
Vermittlungsbudget: 370.000 €
II. Maßnahmen zur
Aktivierung und berufl. Eingliederung: 2.650.000
€
III. Leistungen zur
beruflichen Eingliederung: 1.315.000
€
IV. Bildungsgutscheine:
629.134
€
V. JobPerspektive §
16e SGB II: 197.282
€
VI. Freie Förderung §
16f: 200.000
€
VII. Förderung § 16h 300.000
€
VIII. Spezielle Angebote
für Flüchtlinge 750.000
€
IX. Erstattungen aus
Vorjahren: 20.000
€
Summe: 6.431.416,00
€
Beschluss:
Der v.g. Dringlichkeitsbeschluss des Kreisausschusses vom 18.03.2020 wird gem. § 50 Abs. 3 KrO NRW genehmigt.
Form der Abstimmung: offen
per Handzeichen
Abstimmungsergebnis: einstimmig