Beschluss:

 

1.     Die Gebührenbedarfsberechnung für Amtshandlungen nach dem Fleischhygienegesetz und Geflügelfleischhygienegesetz (Anlage 1) für das Jahr 2004 wird zur Kenntnis genommen.

 

2.     Die im Entwurf als Anlage 2 beigefügte Satzung über die Erhebung von Gebühren für Amtshandlungen nach dem Fleischhygienegesetz und Geflügelfleischhygienegesetz wird beschlossen.

 

 


Vorsitzender Suntrup spricht kurz die Gebührenbedarfsberechnung für Amtshandlungen nach dem Fleischhygienegesetz und dem Geflügelfleischhygienegesetz an und weist darauf hin, dass die zu beschließende Satzung eine Senkung der Gebührensätze für Amtshandlungen in Kleinbetrieben bzw. sonstigen Betrieben je nach Tierart um 2 bis 3 % vorsehe.

 

Diskussionsbedarf hat sich nicht ergeben.

 

 


Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               12 Ja-Stimmen