Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 59, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

1.    Die Fraktionszuwendungen als monatlicher Zuschuss zur Deckung der Aufwendungen für die Geschäftsführung werden zum 01.11.2020 auf

 

a)         einen monatlichen Grundbetrag in Höhe von 500,00€ je Kreistagsfraktion und

b)         einen Betrag in Höhe von 75,00€ je Kreistagsabgeordnete/r der Fraktion

 

festgesetzt.

 

2.    Die Aufwandsentschädigung für fraktionslose Kreistagsabgeordnete wird auf monatlich 125,00€ festgelegt.

 

3.    Die Fraktionen und fraktionslosen Kreistagsabgeordneten können Rückstellungen bis zur Höhe von 1/3 der jährlichen Zuwendung bilden und damit in das folgende Haushaltsjahr übertragen.

 

4.    Die Regelung besitzt über die gesamte Wahlperiode 2020-2025 Gültigkeit.


Form der Abstimmung:                 offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:                 einstimmig