Sitzung: 04.11.2020 Kreistag
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 59, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: SV-10-0035
Beschluss:
1. Die Fraktionszuwendungen als monatlicher Zuschuss zur Deckung der Aufwendungen für die Geschäftsführung werden zum 01.11.2020 auf
a) einen monatlichen Grundbetrag in Höhe von 500,00€ je Kreistagsfraktion und
b) einen Betrag in Höhe von 75,00€ je Kreistagsabgeordnete/r der Fraktion
festgesetzt.
2. Die Aufwandsentschädigung für fraktionslose Kreistagsabgeordnete wird auf monatlich 125,00€ festgelegt.
3. Die Fraktionen und fraktionslosen Kreistagsabgeordneten können Rückstellungen bis zur Höhe von 1/3 der jährlichen Zuwendung bilden und damit in das folgende Haushaltsjahr übertragen.
4. Die Regelung besitzt über die gesamte Wahlperiode 2020-2025 Gültigkeit.
Form der Abstimmung: offen per Handzeichen
Abstimmungsergebnis: einstimmig