Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

1.       Die Ausführungen der Verwaltung werden zur Kenntnis genommen.

 

2.       Die Verwaltung wird beauftragt, die bisherigen Planungen für die Einrichtung und das Betreiben des Impfzentrums weiter umzusetzen und die hierfür notwendigen Maßnahmen (Vertragsabschlüsse, Auftragserteilungen etc.) weiter durchzuführen.

 

3.       Die durch Einrichtung und Betrieb des Impfzentrums entstehenden Kosten werden als notwendige Aufwendungen außerplanmäßig bereitgestellt. Dies geschieht in der Erwartung, dass sie – wie vom Gesundheitsministerium NRW mit Erlass vom 25.11.2020 zugesichert – insgesamt durch Land und Bund refinanziert werden, so dass diese neue zusätzliche Aufgabe durch den Kreis kostenneutral umgesetzt werden kann.

 

 


Landrat Dr. Schulze Pellengahr gibt einen Überblick zur Einrichtung des Impfzentrums des Kreis Coesfeld. Er schlägt vor, im Beschlusstext bei Ziffer 2 den 1. Satz zu streichen und begründet die Änderung damit, dass das Gesundheitsamt formal für die Einrichtung eines Impfzentrums zuständig sei. Über die Änderung besteht allgemeines Einvernehmen.

 

Ktabg. Raack erkundigt sich nach der Einrichtung eines Shuttle-Service vom Bahnhof Dülmen zum Impfzentrum und weist darauf hin, dass der Fahrradverleih am Bahnhof Dülmen, der wegen der Umbauarbeiten geschlossen wurde, mit Inbetriebnahme des Impfzentrums wieder aktiviert werden sollte. Da die Infrastruktur des Fahrradverleihs bereits vorhanden sei, scheint eine Reaktivierung sinnvoll. Auch Ktabg. Pohlschmidt erkundigt sich nach dem praktischen Ablauf der Impfung. Landrat Dr. Schulze Pellengahr weist darauf hin, dass die Detailfragen noch zu klären seien.

 

Ktabg. Waldmann äußert seine positive Zustimmung zum Vorhaben und lobt gleichzeitig das schnelle Vorgehen von den Beteiligten. Er erkundigt sich nach der Priorisierung der Bevölkerung, nach der eine Impfung geplant sei und fordert in diesem Zusammenhang einen transparenten Plan. Auch betont er das Thema Mobilität und fragt nach weiteren Möglichkeiten, die Erreichbarkeit des Impfzentrums für Bürgerinnen und Bürgern aus allen Bereiche des Kreisgebiets zu ermöglichen. Hierüber sollten die Bürgerinnen und Bürger im Kreis Coesfeld entsprechend informiert werden.

 

Landrat Dr. Schulze Pellengahr klärt sodann auf, dass die Entscheidungen für den Ablauf der Impfung in den Gesundheitsämtern vor Ort getroffen werde und bestätigt, dass bei der Standortauswahl die Aspekte Erreichbarkeit und die Anbindung an den ÖPNV berücksichtigt worden seien. Er bat darum, dass Bürgerinnen und Bürger nach Möglichkeit auch seitens der Politik informiert würden, dass keine Termine für eine Impfung durch die Hotline des Gesundheitsamtes vergeben werden, sondern über die Hotline der Kassenärztlichen Vereinigung (KVWL) erfolgen werde. Eine zentrale Informationsstrategie vom Land bzw. Bund liege aktuell noch nicht vor.

 

Dezernent Helmich informiert ergänzend über die Kriterien der Ständigen Impfkommission. Er sichert ein in dieser Angelegenheit erforderliches sensibles Vorgehen zu.

 

Ktabg. Lütkecosmann regt an, dass bei der strategischen Planung „Partnerimpfungen“ von Personen aus dem gleichen Haushalt bedacht werden sollten. Landrat Dr. Schulze Pellengahr bestätigt, dass er diesen Hinweis gerne aufnehme.

 

Sodann stellt Landrat Dr. Schulze Pellengahr den so geänderten Beschlussvorschlag der Vorlage zur Abstimmung.

 


Form der Abstimmung:                 offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:                 einstimmig