Beschluss:

 

Der Verein Benediktinerabtei Gerleve e.V. wird nach § 75 SGB VIII in Verbindung mit § 25 AG-KJHG als freier Träger der Jugendhilfe im Zuständigkeitsbereich des Jugendamtes des Kreises Coesfeld anerkannt.

Die öffentliche Anerkennung wird grundsätzlich hinfällig, wenn die Voraussetzungen für die Anerkennung nicht mehr vorliegen.


 

Form der Abstimmung: offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis: einstimmig