Sitzung: 28.01.2021 Jugendhilfeausschuss
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: SV-10-0106
Beschluss:
Der
Verein Benediktinerabtei Gerleve e.V. wird nach § 75 SGB VIII in Verbindung mit
§ 25 AG-KJHG als freier Träger der Jugendhilfe im Zuständigkeitsbereich des
Jugendamtes des Kreises Coesfeld anerkannt.
Die
öffentliche Anerkennung wird grundsätzlich hinfällig, wenn die Voraussetzungen
für die Anerkennung nicht mehr vorliegen.
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Form der Abstimmung: offen per Handzeichen Abstimmungsergebnis: einstimmig |