Betreff
Antrag des Vereins Benediktinerabtei Gerleve e.V. vom 17.12.2020 auf Anerkennung als freier Träger der Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII im Zuständigkeitsbereich des Jugendamtes des Kreises Coesfeld
Vorlage
SV-10-0106
Art
Sitzungsvorlage

Beschluss:

 

Der Verein Benediktinerabtei Gerleve e.V. wird nach § 75 SGB VIII in Verbindung mit § 25 AG-KJHG als freier Träger der Jugendhilfe im Zuständigkeitsbereich des Jugendamtes des Kreises Coesfeld anerkannt.

Die öffentliche Anerkennung wird grundsätzlich hinfällig, wenn die Voraussetzungen für die Anerkennung nicht mehr vorliegen.

I. Sachdarstellung

Mit Schreiben vom 17.12.2020 beantragt der Verein Benediktinerabtei Gerleve e.V.  die Anerkennung als freier Träger der Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII im Zuständigkeitsbereich des Kreisjugendamtes Coesfeld.

 

Der Verein Benediktinerabtei Gerleve e.V. ist im Oktober 1921 u.a. mit dem Ziel gegründet worden, mit seinem Vermögen und seinen Einkünften, Tagungen und Veranstaltungen zur religiösen und sozialen Jugend- und Erwachsenenbildung anbieten und durchzuführen (vgl. §2 der Vereinssatzung).

 

Zu Erfüllung dieser Aufgabe ist zunächst ein Fachwerkbau auf dem Gelände der Abtei für den Vereinszweck genutzt worden. Im Laufe der Jahre sind weitere Gebäude für die Bildungsarbeit erstellt und ausgestattet worden.

 

1961 ist die Benediktiner Abtei durch das Landesjugendamt als Jugendbildungsstätte anerkannt worden und hat Zuwendungen aus dem damaligen Landesjugendplan NRW für den Ausbau und die Einrichtung der Jugendbildungsstätte (JBS Haus St. Benedikt) erhalten.

Zusätzlich zu den Landesmittel hat auch der Kreis Coesfeld Finanzmittel für die Investitionskosten der Jugendbildungsstätte der Benediktinerabtei Gerleve bereitgestellt und gewährt.

 

Heute umfasst das Haus St. Benedikt zwei Bildungshäuser und den sogenannten Altbau. Über 80 Personen können in der Bildungseinrichtung übernachten und geschult werden.

 

Die Jugendbildungsstätte ist eine feste Institution für die außerschulische Bildungsarbeit. Es finden regelmäßig eine Vielzahl von Veranstaltungen und Kursen für junge Menschen statt: z.B. soziale Kompetenztrainings für Jugendliche, Qualifikationsschulungen für JugendgruppenleiterInnen, Seminare für Teilnehmer des Bundesfreiwilligendienstes, Schultage der religiösen Orientierung etc. (www.abtei-gerleve.de/hsb/)

 

Im Jahr 2019 sind knapp 100 eigene Veranstaltungen der JBS Haus St. Benedikt mit fast 6.000 Übernachtungen durchgeführt worden. Darüber hinaus ist das Haus von Gastgruppen für Freizeiten, Familiengruppen, Fortbildungen usw. zusätzlich mit knapp 4.830 Übernachtungen genutzt worden.

 

 

II. Entscheidungsalternativen

Nach § 75 SGB VIII können juristische Personen und Personenvereinigungen als Träger der freien Jugendhilfe anerkannt werden, wenn sie

1. auf dem Gebiet der Jugendhilfe in Sinne des §1 SGB VIII tätig sind,

2. gemeinnützige Ziele verfolgen,

3. aufgrund der fachlichen und personellen Voraussetzungen erwarten lassen, dass sie einen nicht unwesentlichen Beitrag zur Erfüllung der Aufgaben der Jugendhilfe zu leisten imstande sind und

4. die Gewähr für eine den Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit bieten.

Ein Anspruch auf Anerkennung hat derjenige Träger, der bereits mindestens drei Jahre auf dem Gebiet der Jugendhilfe tätig gewesen ist und die zuvor genannten Voraussetzungen erfüllt.

 

Es wird vorgeschlagen, den Verein Benediktinerabtei Gerleve e.V.  als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII öffentlich

anzuerkennen.

 

Die öffentliche Anerkennung soll widerrufen werden, wenn die Voraussetzungen für die Anerkennung nicht mehr vorliegen.

 

 

III. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, Klima)

Keine

 

 

IV. Zuständigkeit für die Entscheidung

Gemäß § 71 SGB VIII in Verbindung mit § 5 der Satzung für das Jugendamt des Kreises Coesfeld und des Beschlusses des Kreistages vom 19.12.2007 ist der Jugendhilfeausschuss für die Entscheidung zuständig.