Beschluss:

 

1. Der Entwurf zum Kinder- und Jugendförderplan 2021 bis 2025 mit den dazugehörigen Förderbestimmungen wird in der vorliegenden Fassung beschlossen.

Der Kinder- und Jugendförderplan 2021 bis 2025 des Kreises Coesfeld tritt zum 01. Januar 2021 in Kraft und löst damit den bisherigen Kinder- und Jugendförderplan mit seinen Förderbestimmungen ab.

 

2. Zur Erfüllung der Aufgaben des Kinder- und Jugendförderplanes werden für die o.g. Bereiche Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit, erzieherischer Kinder- und Jugendschutz und Familienarbeit in der laufenden Legislaturperiode bis einschließlich 2025 jährlich vorbehaltlich eines unveränderten Zuständigkeitsbereiches des Kreisjugendamtes und unveränderter Einnahmen durch Dritte mindestens Budgetmittel in Höhe von 1.540.729,00 EUR (Zuschussbedarf excl. der kreiseigenen Personal-, Sach- und Maßnahmenkosten) bereitgestellt.

Entsprechend dem tatsächlichen Finanzbedarf sind tarifliche Personalkostenerhöhungen sowie allgemeine Kostensteigerungen jährlich neu zu berechnen und zu berücksichtigen.

 

3. Zur Sicherstellung der kontinuierlichen Angebote und Einrichtungen der Träger der Offenen Kinder- und Jugendarbeit wird die Verwaltung ermächtigt, bereits während des Zeitraumes der vorläufigen Haushaltsführung in den Haushaltsjahren 2021 bis 2025 den o.g. Trägern ausschließlich Zuwendungen aus Kreismitteln (Abschlagszahlungen) zu den in den Förderbestimmungen zum Kinder- und Jugendförderplan festgelegten Stichtagen zu gewähren (siehe Förderposition 11 Betriebskosten von Angeboten Diensten und Einrichtungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit und Förderungsposition 12 Besondere Bedarfe im Rahmen der Kinder- und Jugendarbeit).

 

Die Gewährung von Landeszuwendungen an die freien Träger der Jugendhilfe erfolgt erst nach Zuteilung durch das zuständige Ministerium des Landes NRW.

 


Landrat Dr. Schulze Pellengahr weist auf die durch Beschluss des Fachausschusses geänderte Anlage hin und lässt hiernach abstimmen.


Form der Abstimmung:                 offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:                 einstimmig

 

 

 

 

 

Anmerkung:

Der Kinder- und Jugendförderplan wurde als Anlage zur Sitzungsvorlage allen Kreistagsabgeordneten zur Beratung zur Verfügung gestellt. Er wird daher lediglich dem Original dieser Niederschrift beigefügt.