Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

1.       Der Kindergartenbedarfsplan für das Kindergartenjahr 2021/2022 wird beschlossen.

 

2.       Im Rahmen der Jugendhilfeplanung wird gem. § 55 Abs. 2 KiBiz beschlossen, dass Kinderbetreuungsplätze, die seit 2008 im Rahmen der U3-Investitionsprogramme geschaffen wurden, vorrangig mit Kindern unter drei Jahren belegt werden.

 

3.       Die Verwaltung wird beauftragt,

a.       die Landesmittel beim Landesjugendamt entsprechend des Inhalts des Kindergartenbedarfsplans zu beantragen,

  1. für 230 Kinder in Kindertagespflege einen Landeszuschuss nach § 24 KiBiz zu beantragen,
  2. 75 Kindertagespflegepersonen für die Landesförderung der Fachberatung in der Kindertagespflege nach § 47 Abs. 1 KiBiz zu melden.

 


Vorsitzender Wobbe berichtet von der Vorberatung des Kindergartenbedarfsplanes im Unterausschuss des JHA am 04.03.21. Er lobt die weitgehend gute Versorgung mit Kindergartenplätzen im Kreis Coesfeld und bedankt sich bei den Trägern, Städten und Gemeinden sowie beim Jugendamt für die gelungene Planung. Herr Tübing benennt im Anschluss die Eckpunkte des Kindergartenbedarfsplanes 2021/2022. Die Präsentation wird im Nachgang der Sitzung an die Ausschussmitglieder versendet und ist der Niederschrift als Anlage beigefügt.

Ktabg. Schäpers befürchtet, dass nicht ausreichend Kapazitäten für unterjährige Aufnahmen eingeplant worden seien. Sie stellt einen Zusammenhang zwischen dem Rückgang der u3-Anmeldequote und der Corona-Pandemie her. Möglicherweise seien die Familien aufgrund der Pandemie zögerlicher in der Anmeldung der jüngsten Kinder gewesen. Dez. Schütt berichtet von einem einkalkulierten Puffer von 2,8 Prozent der u3 Plätze (Differenz zwischen Anmeldequote und Versorgungsquote) für unterjährige Anmeldungen. Dieser kreisjugendamtsweite Wert bilde die Realität in den einzelnen Orten nur unzureichend ab, bemerkt Ktabg. Kiekebusch. Ktabg. Dropmann gibt zu beachten, dass bei der Bedarfsplanung jeder Ort differenziert zu betrachten sei.

Herr Melchert erklärt, unterjährige Anmeldungen seien problematisch, da häufig nicht genügend Personal zur Verfügung stünde. Es fehle insbesondere an Ausbildungspersonal in der Erzieherinnen-Ausbildung.

Herrn Schlütermann gibt zu beachten, dass der Kreis Coesfeld mit seiner hohen Versorgungsquote einen landesweiten Spitzenwert erreiche. Der Ausbau der Kindertagesbetreuung erfolge weiterhin. Allerdings könne das Anmeldeverhalten nicht genau vorausgesagt werden, sodass immer wieder auch kurzfristige Übergangslösungen erforderlich seien. Diese sollten in langfristige Lösungen überführt werden, um den Familien aber auch den Trägern langfristige Perspektiven bieten zu können. Er betont, dass in der Vergangenheit das Ziel, alle angemeldeten Kinder versorgen zu können, auch unterjährig, stets erreicht worden sei. Bei unterjährigen Anmeldungen sei es aber nun mal nicht auszuschließen, dass nicht sofort ein Platz angeboten werden könne.

Ktabg. Kiekebusch erfragt, wie die Verwaltung die Versorgungssituation vor Ort jeweils einschätze und, ob der Kreis Coesfeld auf den Mangel an Betreuungspersonen Einfluss nehmen könne.
Vorsitzender Wobbe erwähnt, dass der Fachkräftemangel bereits vor einem Jahr thematisiert wurde und dies auch in der AG 78 Thema sei. Dez. Schütt verdeutlicht, dass der Kreis den Bedarf ebenfalls sehe. Es mangele jedoch bereits an Lehrpersonal für die Fachschulen zur Erzieherausbildung; hier sei das Land gefordert.

Im Kreis Coesfeld werde die Erzieherausbildung bereits gefördert indem PiA-Klassen (Praxisintegrierte Ausbildung) am Richard-von-Weizsäcker-Berufskolleg - Standort Lüdinghausen (in Kreisträgerschaft) und an der Liebfrauenschule Coesfeld (in Trägerschaft des Bistums Münster) eingerichtet werden.

Abschließend verdeutlicht Dez. Schütt, dass die Kindergartenbedarfsplanung in enger Zusammenarbeit mit den Städten und Gemeinden erfolge. Er weist darauf hin, dass die noch vorhandenen Platzkapazitäten vor Ort durchaus unterschiedlich seien. Die Versorgungssituation in den einzelnen Orten sei entsprechend im Bedarfsplan abgebildet.