Sitzung: 11.03.2021 Jugendhilfeausschuss
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: SV-10-0173
Beschluss:
1. Der Kindergartenbedarfsplan für das Kindergartenjahr 2021/2022 wird beschlossen.
2. Im Rahmen der Jugendhilfeplanung wird gem. § 55 Abs. 2 KiBiz beschlossen, dass Kinderbetreuungsplätze, die seit 2008 im Rahmen der U3-Investitionsprogramme geschaffen wurden, vorrangig mit Kindern unter drei Jahren belegt werden.
3. Die Verwaltung wird beauftragt,
a. die Landesmittel beim Landesjugendamt entsprechend des Inhalts des Kindergartenbedarfsplans zu beantragen,
- für 230 Kinder in Kindertagespflege einen Landeszuschuss nach § 24 KiBiz zu beantragen,
- 75 Kindertagespflegepersonen für die Landesförderung der Fachberatung in der Kindertagespflege nach § 47 Abs. 1 KiBiz zu melden.
Vorsitzender Wobbe berichtet von der Vorberatung des
Kindergartenbedarfsplanes im Unterausschuss des JHA am 04.03.21. Er lobt die
weitgehend gute Versorgung mit Kindergartenplätzen im Kreis Coesfeld und
bedankt sich bei den Trägern, Städten und Gemeinden sowie beim Jugendamt für
die gelungene Planung. Herr Tübing benennt im Anschluss die Eckpunkte des
Kindergartenbedarfsplanes 2021/2022. Die Präsentation wird im Nachgang der
Sitzung an die Ausschussmitglieder versendet und ist der Niederschrift als
Anlage beigefügt.
Ktabg. Schäpers befürchtet, dass nicht ausreichend Kapazitäten für
unterjährige Aufnahmen eingeplant worden seien. Sie stellt einen Zusammenhang
zwischen dem Rückgang der u3-Anmeldequote und der Corona-Pandemie her.
Möglicherweise seien die Familien aufgrund der Pandemie zögerlicher in der
Anmeldung der jüngsten Kinder gewesen. Dez. Schütt berichtet von einem
einkalkulierten Puffer von 2,8 Prozent der u3 Plätze (Differenz zwischen
Anmeldequote und Versorgungsquote) für unterjährige Anmeldungen. Dieser
kreisjugendamtsweite Wert bilde die Realität in den einzelnen Orten nur
unzureichend ab, bemerkt Ktabg. Kiekebusch. Ktabg. Dropmann gibt zu beachten,
dass bei der Bedarfsplanung jeder Ort differenziert zu betrachten sei.
Herr Melchert erklärt, unterjährige Anmeldungen seien problematisch, da
häufig nicht genügend Personal zur Verfügung stünde. Es fehle insbesondere an
Ausbildungspersonal in der Erzieherinnen-Ausbildung.
Herrn Schlütermann gibt zu beachten, dass der Kreis Coesfeld mit seiner
hohen Versorgungsquote einen landesweiten Spitzenwert erreiche. Der Ausbau der
Kindertagesbetreuung erfolge weiterhin. Allerdings könne das Anmeldeverhalten
nicht genau vorausgesagt werden, sodass immer wieder auch kurzfristige
Übergangslösungen erforderlich seien. Diese sollten in langfristige Lösungen
überführt werden, um den Familien aber auch den Trägern langfristige Perspektiven bieten zu können. Er betont, dass in der
Vergangenheit das Ziel, alle angemeldeten Kinder versorgen zu können, auch
unterjährig, stets erreicht worden sei. Bei unterjährigen Anmeldungen sei es
aber nun mal nicht auszuschließen, dass nicht sofort ein Platz angeboten werden
könne.
Ktabg. Kiekebusch erfragt, wie die Verwaltung die Versorgungssituation
vor Ort jeweils einschätze und, ob der Kreis Coesfeld auf den Mangel an
Betreuungspersonen Einfluss nehmen könne.
Vorsitzender Wobbe erwähnt, dass der Fachkräftemangel bereits vor einem Jahr
thematisiert wurde und dies auch in der AG 78 Thema sei. Dez. Schütt
verdeutlicht, dass der Kreis den Bedarf ebenfalls sehe. Es mangele jedoch
bereits an Lehrpersonal für die Fachschulen zur Erzieherausbildung; hier sei
das Land gefordert.
Im Kreis Coesfeld werde die Erzieherausbildung bereits gefördert indem
PiA-Klassen (Praxisintegrierte Ausbildung) am Richard-von-Weizsäcker-Berufskolleg
- Standort Lüdinghausen (in Kreisträgerschaft) und an der Liebfrauenschule
Coesfeld (in Trägerschaft des Bistums Münster) eingerichtet
werden.
Abschließend verdeutlicht Dez. Schütt, dass die Kindergartenbedarfsplanung in enger Zusammenarbeit mit den Städten und Gemeinden erfolge. Er weist darauf hin, dass die noch vorhandenen Platzkapazitäten vor Ort durchaus unterschiedlich seien. Die Versorgungssituation in den einzelnen Orten sei entsprechend im Bedarfsplan abgebildet.