Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 44, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

 

  1. Der Bedarfsplan für den Rettungsdienst des Kreises Coesfeld – Vierte Fortschreibung – wird, bezüglich der Maßnahmen des Bedarfsplans, über die kein Einvernehmen erzielt werden konnte, allerdings vorbehaltlich der Entscheidung gemäß nachfolgendem Punkt 4., wie vorgelegt beschlossen.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, mit der Umsetzung der im Einvernehmen mit den Verbänden der Krankenkassen stehenden Planungen umgehend zu beginnen.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, für die rettungsdienstliche Versorgung in Havixbeck bis zur regulären Inbetriebnahme einer Rettungswache eine Übergangslösung zu schaffen. Hierzu sollen die vorliegenden Angebote von Hilfsorganisationen auf ihre Realisierbarkeit geprüft und möglichst berücksichtigt werden.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Bezirksregierung Münster anzurufen, über die Maßnahmen des Bedarfsplans zu entscheiden, über die kein Einvernehmen mit den Verbänden der Krankenkassen erzielt werden konnte.

 

 

 


Ktabg. Dr. Gochermann weist auf Seite 3 der Sitzungsvorlage hin, wonach seitens der Stadt Dülmen für den vorgesehenen einschichtig besetzten RTW 3,7 statt 3,1 Personalstellen für erforderlich gehalten werden. Eine Begründung seitens der Stadt Dülmen sei hierfür nicht vorgetragen worden.

 

FBL Dr. Hörster erklärt, dass bereits im Fachausschuss der Stellenbedarf erläutert worden sei. Für die Besetzung des zweiten RTW’s sei rechnerisch tatsächlich ein Stellenbedarf von 3,7 Stellen bei einer Fahrzeugvorhaltung von Montag bis Sonntag erforderlich. Die Reduzierung auf nur 3,1 Planstellen sei als Entgegenkommen gegenüber den Krankenkassen zu verstehen. Ein darüber hinausgehender Personalbedarf für eine einschichtige Besetzung an allen 7 Tagen einer Woche werde über zusätzliche Schichten mit ehrenamtlichen Helfern zu decken versucht.  Da zu dieser Problemlage keine Einigung mit den Krankenkasse zustande gekommen sei, werde die Bezirksregierung die notwendigen Feststellungen zu treffen haben.

 

Ktabg. Dr. Gochermann hält für die Zukunft eine einheitliche Vorgabe auch unter dem Aspekt des bereits in dieser Sitzung geäußerten Willens zum kreisweit einheitlichen Vorgehen für erforderlich.

 

Landrat Püning weist abschließend noch auf das weitere Verfahren hin.


Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               einstimmig