Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 1, Enthaltungen: 1

Beschlussvorschlag:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die für die Realisierung der nachfolgenden Bauvorhaben notwendigen Maßnahmen durchzuführen:

 

a)      Bau eines 0,3 km langen Radweges an der K 8 (Dattelner Straße) in Olfen

b)      Bau einer 2,6 km langen Radwegverbindung an der K 27 zwischen Hiddingsel und Senden

c)      Bau der nördlichen Entlastungsstraße Osterwick im Zuge der K 32 und K 33

d)      Bau der westlichen Entlastungsstraße Nordkirchen (K 2n)

 


Begründung:

 

I. –  II. Problem und Lösung

Über Vergaben oberhalb eines Wertes von 150.000 € hat grundsätzlich der Kreisausschuss zu entscheiden. Wenn die Voraussetzungen des § 13 Abs. 1 Buchstabe a) der Hauptsatzung vorliegen, kann jedoch seit Juli 2005 auch der Landrat über solche Auftragsvergaben entscheiden. 

 

Diese Möglichkeit soll jetzt für vier Fördermaßnahmen genutzt werden, für die nach den Einplanungsmitteilungen der Bezirksregierung eine Aufnahme ins Förderprogramm mit Beginnjahr 2006 zu erwarten ist. Entsprechende Bewilligungsbescheide werden in den nächsten Tagen erwartet. Grundsätzlich ist es üblich, den Fachausschuss über die angemeldeten Vorhaben zu Förderprogrammen zu informieren.  Bei den beiden erstgenannten Maßnahmen ist dies jedoch bislang nicht geschehen, weil es sich um Maßnahmen aus einem Sonderprogramm des Landes handelt. Im Januar 2006 wurde die Abteilung 66 durch die Bezirksregierung telefonisch informiert, dass vom Land ein Sonderprogramm zur Förderung des kommunalen Radwegebaus geplant sei. Aufgenommen werden könnten darin aber nur Maßnahmen, für die bisher noch keine Förderanträge gestellt worden seien.   Außerdem müsse noch in 2006 mit den Bauarbeiten begonnen werden. Eine Vorfinanzierung für einen Zeitraum von 1 – 2 Jahren könne – zumindest bei Teilbeträgen – nicht ausgeschlossen werden. Mit Blick auf die seit 1986 obligatorische Übernahme des Eigenanteils durch die Gemeinden wurden diese Informationen an die Städte und Gemeinden weitergegeben. Fast alle Kommunen meldeten einen Bedarf. Förderanträge wurden letztlich jedoch nur für die beiden erstgenannten Maßnahmen vorgelegt. Hier standen die erforderlichen Grundstücksflächen bereits im Eigentum des Kreises.  Auf die Anmeldung weiterer Vorhaben ist auch deshalb verzichtet worden, weil mit dem vorhandenen Personalbestand eine Abwicklung weiterer Fördermaßnahmen nicht möglich gewesen wäre. Anfang Juni 2006 deutete sich an, dass erfreulicherweise beide Vorhaben zu den acht vorgesehenen Fördermaßnahmen auf Regierungsbezirksebene gehören sollen.  Da erst jetzt verbindlich von einer Förderung ab Beginnjahr 2006 ausgegangen werden kann, wurden vorab nur die Fraktionsvorsitzenden mit Schreiben vom 6.6.2006 über den Sachstand informiert.

 

Die Vorstellung der unter c) und d) aufgeführten Maßnahmen liegt bereits längere Zeit zurück. Aufgrund  geänderter Zuständigkeiten sind nicht alle Mitglieder des Fachausschusses entsprechend informiert. Insofern ist vorgesehen, alle vier Fördermaßnahmen in der Sitzung des Fachausschusses  vorzustellen.   

 

Nachstehend die wichtigsten Details zu den Maßnahmen:

 

a) Radweg an der K 8 (Dattelner Straße) in Olfen

 

Der rd. 310 m lange Radweg ist vor allem für die Bewohner des neuen Baugebietes „Olfen-Süd“ eine ideale Anbindung zum Ort. Auf der Fläche zwischen Fahrbahn und Lärmschutzwand soll auf dem verfüllten Straßenseitengraben ein 2,25 m breiter gepflasterter Rad-/Gehweg angelegt werden. Lt. geprüftem Kostenvoranschlag betragen die zuwendungsfähigen Ausgaben 175.400 €.

 

b) Radweg an der K 27 zwischen Hiddingsel und Senden

 

Auf rd. 2,6 km Länge soll an der Südseite der Straße, beginnend an der Einmündung L 835 in Hiddingsel bis ungefähr zum Gehöft Schürhoff auf Sendener Gebiet, ein bituminös befestigter Radweg in 2,25 m Breite angelegt werden. Die zuwendungsfähigen Ausgaben betragen  lt. geprüftem Kostenvoranschlag 428.500 €. Die Maßnahme ist im Übrigen in der im Jahre 1998 beschlossenen Prioritätenliste zum Radwegbauprogramm an Kreisstraßen an 9. Stelle aufgeführt. Ein Großteil der Flächen wurde bereits Anfang der achtziger Jahre im Zusammenhang mit der Neutrassierung der Kreisstraße im Bereich des Gehöftes Daldrup-Farwick erworben. Der seinerzeitige Aufwand für den Grunderwerb kann nicht mehr berücksichtigt werden, da nach den Richtlinien für die Radwegförderung nur Grunderwerbskosten berücksichtigt werden können, die innerhalb der letzten fünf Jahre vor Beginn der Baumaßnahme angefallen sind. Als zuwendungsfähig anerkannt werden lediglich rd. 5.000 € für einen Grunderwerb, der im Zusammenhang mit einer im Jahre 2002 durchgeführten Kurvenbegradigung erfolgte.  

 

c) Bau der nördlichen Entlastungsstraße Osterwick im Zuge der K 32 und K 33

 

Im Zuge der Baumaßnahme sollen drei Kreisverkehrsplätze und eine rd. 2 km lange Radwegverbindung zwischen den Knotenpunkten K 32/K 33 bis K 33/L 582 entstehen. Lt. genehmigtem Kostenvoranschlag betragen die zuwendungsfähigen Ausgaben 1.428.100 €.  

 

e) Bau der westlichen Entlastungsstraße Nordkirchen (K 2n)

    

Zur Entlastung des Ortskerns und zur Erschließung weiterer Gewerbegebiete ist auf einer Länge von rd. 1,7 km der Bau einer 6,50 m breiten Umgehungsstraße mit einem straßenbegleitenden Radweg und Anschlüssen für die geplante Erweiterung des Gewerbegebiets vorgesehen. Die Anbindung an die L 810 soll durch einen Kreisverkehr erfolgen. Die Ausgaben für die Maßnahme sind mit 2.543.000 € veranschlagt.

 

Die Standards und Rahmenbedingungen von Fördermaßnahmen werden durch die einschlägigen technischen Vorschriften und die Vorgaben der Förderrichtlinien Stadtverkehr bestimmt.  Insofern sind ergänzende Festlegungen entbehrlich.

 

III. Alternativen

Keine

 

IV. Kosten-Folgekosten-Finanzierung

Im Unterabschnitt 6503 des Produkthaushalts 2006 sind bislang nur Mittel für den in Bau befindlichen Radweg an der K 12 (Isfelder Weg) in Coesfeld berücksichtigt. Da für die Radwegebaumaßnahmen des Sonderprogramms inzwischen rechtsverbindliche Erklärungen zur Übernahme der nicht durch Fördermittel gedeckten Kosten von den beteiligten Standortgemeinden (Olfen, Dülmen und Senden) vorliegen, ist die vollständige Refinanzierung der Baukosten sichergestellt.  Aus heutiger Sicht ist unter Berücksichtigung der Vorlaufzeiten für eine öffentliche Ausschreibung nach VOB von einem Baubeginn im Laufe des Monats Oktober auszugehen. Die vorgesehenen Zuwendungsraten dürften ausreichen, um ohne größeren Vorfinanzierungsaufwand die Maßnahmen abzuwickeln.

 

Die erforderlichen Mittel für die neu ins Förderprogramm aufgenommenen Straßenbaumaßnahmen sind im Unterabschnitt 6502 veranschlagt. Auf die entsprechenden Ausführungen auf Seite 388 des Produkthaushalts wird verwiesen.

 

V.  Zuständigkeit für die Entscheidung

Nach der geänderten Fassung des § 13 Abs. 1 der Hauptsatzung hat der Kreisausschuss einen Beschluss zur Durchführung der vorgesehenen Maßnahmen zu treffen (Baubeschluss). Die Abwicklung obliegt dem Landrat nach Maßgabe der ergänzenden Vorgaben des § 13 Abs. 1 Buchstabe a).