Beschluss: Kenntnis genommen

Beschluss:

 

1.       Der Fortführung der Kommunalen Koordienierung des Kreises Coesfeld im Rahmen des Landesvorhabens „Kein Abschluss ohne Anschluss“ im bisherigen Stellenumfang  wird zugestimmt.

2.       Die Verwaltung wird beauftragt,

a.       die weitere Förderung des Landes zu beantragen und  die anteilige Kreisbeteiligung an der Stellenfinanzierung in Umfang im von bis zu 60 % ab dem Jahr 2022 in den Kreishaushalt ab 2022 einzubringen,

b.       das in der kommunalen Koordinierung noch bis 31.12.2021 befristete Beschäftigungsverhältnis (0,5 Stelle) zu entfristen und mit dem Stellenplan 2022 einen entsprechenden Stellenanteil einzurichten.

 

 

 

 


Dez. Schütt skizziert den Inhalt der Sitzungsvorlage sowie den Beschlussvorschlag auf

die Fortsetzung der Kommunalen Koordinierung sowie auf Entfristung der zurzeit noch bis 31.12.2021 befristeten 0,5 Stelle.

 

Die Beantwortung eines umfangreichen Fragenkatalogs zum Übergang Schule-Beruf habe kürzlich noch bestätigt, dass das Vorhaben weitergeführt werden muss.

Das Land wolle den im Ausbildungskonsens anerkannte Bereich „Übergang Schule-Beruf – KAoA“ weiter unterstützen.

Daher erfolge der Vorschlag, zur Sicherung einer guten Fachkraft die 0,5 Stelle zu entfristen und die Verstetigung der bisherigen Arbeiten zu realisieren.

 

Ktabg. Lütkecosmann fragt nach einem Ausgleich der aktuiellen „Delle“ bei den Bemühungen, die Jugendlichen in Ausbildung zu bringen und deren Bereitschaft, in eine Ausbildung zu gehen. Die Absicht, möglichst alle zu fördern, konnte in der Form nicht stattfinden. Gibt es Chancen, das auszugleichen oder nachzuholen? Wie wird die Problemsituation angegangen?

 

Dez. Schütt bewertet ein Matching auf Distanz als schwierig. Es fanden Gespräche mit den Verbänden, Schulen und Berufskollegs statt, um festzustellen, wer ggf. Nachholbedarf hat, wer an Berufskollegs bleiben möchte oder welche Alternativen sich den Jugendlichen bieten.

Die Praxiswochen, die im vergangenen Jahr im Oktober stattgefunden haben, werden aktuell vor und nach den Sommerferien initiiert und stehen als wichtige Maßnahme fest. Das Matching soll mit den Praxiswochen möglichst aufgeholt werden, um während dieser Zeit im intensiven Austausch mit der Agentur für Arbeit sowie Ausbildungsbetrieben Gespräche zu führen, um doch noch Ausbildungsverträge realisieren zu können. 

Hierzu stehe auch die Kommunale Koordinierung im Kontakt mit der Agentur für Arbeit.

 

Sodann lässt Vors. Schäpers über den Beschlussvorschlag abstimmen.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

22

Nein:

0

Enthaltung:

0