Sitzung: 01.06.2021 Ausschuss für Bildung, Schule und Integration
Beschluss: Kenntnis genommen
Vorlage: SV-10-0212
Beschluss:
1.
Der Fortführung der Kommunalen
Koordienierung des Kreises Coesfeld im Rahmen des Landesvorhabens „Kein
Abschluss ohne Anschluss“ im bisherigen Stellenumfang wird zugestimmt.
2.
Die Verwaltung wird beauftragt,
a.
die weitere Förderung des Landes zu
beantragen und die anteilige
Kreisbeteiligung an der Stellenfinanzierung in Umfang im von bis zu 60 % ab dem
Jahr 2022 in den Kreishaushalt ab 2022 einzubringen,
b. das
in der kommunalen Koordinierung noch bis 31.12.2021 befristete
Beschäftigungsverhältnis (0,5 Stelle) zu entfristen und mit dem Stellenplan
2022 einen entsprechenden Stellenanteil einzurichten.
Dez. Schütt
skizziert den Inhalt der Sitzungsvorlage sowie den Beschlussvorschlag auf
die Fortsetzung
der Kommunalen Koordinierung sowie auf Entfristung der zurzeit noch bis
31.12.2021 befristeten 0,5 Stelle.
Die Beantwortung
eines umfangreichen Fragenkatalogs zum Übergang Schule-Beruf habe kürzlich noch
bestätigt, dass das Vorhaben weitergeführt werden muss.
Das Land wolle
den im Ausbildungskonsens anerkannte Bereich „Übergang Schule-Beruf – KAoA“
weiter unterstützen.
Daher erfolge
der Vorschlag, zur Sicherung einer guten Fachkraft die 0,5 Stelle zu entfristen
und die Verstetigung der bisherigen Arbeiten zu realisieren.
Ktabg.
Lütkecosmann fragt nach einem Ausgleich der aktuiellen „Delle“ bei den
Bemühungen, die Jugendlichen in Ausbildung zu bringen und deren Bereitschaft,
in eine Ausbildung zu gehen. Die Absicht, möglichst alle zu fördern, konnte in
der Form nicht stattfinden. Gibt es Chancen, das auszugleichen oder
nachzuholen? Wie wird die Problemsituation angegangen?
Dez. Schütt
bewertet ein Matching auf Distanz als schwierig. Es fanden Gespräche mit den
Verbänden, Schulen und Berufskollegs statt, um festzustellen, wer ggf.
Nachholbedarf hat, wer an Berufskollegs bleiben möchte oder welche Alternativen
sich den Jugendlichen bieten.
Die
Praxiswochen, die im vergangenen Jahr im Oktober stattgefunden haben, werden
aktuell vor und nach den Sommerferien initiiert und stehen als wichtige
Maßnahme fest. Das Matching soll mit den Praxiswochen möglichst aufgeholt werden,
um während dieser Zeit im intensiven Austausch mit der Agentur für Arbeit sowie
Ausbildungsbetrieben Gespräche zu führen, um doch noch Ausbildungsverträge
realisieren zu können.
Hierzu stehe auch
die Kommunale Koordinierung im Kontakt mit der Agentur für Arbeit.
Sodann lässt
Vors. Schäpers über den Beschlussvorschlag abstimmen.
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
22 |
Nein: |
0 |
Enthaltung: |
0 |