Sitzung: 22.09.2021 Kreisausschuss
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Enthaltungen: 3
Vorlage: SV-10-0287
Beschluss:
Der Kreisausschuss
empfiehlt dem Kreistag folgenden Beschlussvorschlag:
Der als Anlage 1 zur
Sitzungsvorlage beigefügte Entwurf der Satzung des Kreises Coesfeld über die
Erhebung von Gebühren für Amtshandlungen auf dem Gebiet der Fleischhygiene wird
entsprechend Artikel 85 der Verordnung (EU) 2017/625 des Europäischen
Parlaments und des Rates den Interessenvertretern für eine Konsultation bekannt
gegeben. Die Verwaltung wird beauftragt, das Konsultationsverfahren wie
vorgeschlagen durchzuführen.
Ktabg. Vogelpohl äußert seine grundsätzliche Zustimmung über diese Form der Bürgerbeteiligung und fragt gleichwohl, ob eine Bekanntmachung über das Amtsblatt des Kreises Coesfeld sinnvoll und zielführend sei. Gleichzeitig erkundigt er sich nach der Anzahl der betroffenen Betriebe im Kreis Coesfeld.
Landrat Dr. Schulze Pellengahr erklärt, dass das Verfahren in der vorgesehenen Form bereits schon einmal durchgeführt worden sei und berichtet von den bisherigen Erfahrungen. So seien bereits mehrfach Anregungen eingegangen, die oftmals gute, praktische Hinweise enthielten. Es sei zu beachten, dass Gebührenbelastungen nur im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben möglich seien. Über eine zusätzliche Information per E-Mail an die betroffenen Betriebe mit Verweis auf das Amtsblatt werde seitens der Verwaltung nachgedacht.
Ktabg. Dr. Spallek erkundigt sich darüber hinaus nach der überwiegenden Betriebsstruktur und spricht sich für eine Unterstützung der kleineren Betriebe aus. Sie bittet um Mitteilung der Anzahl der Betriebsschließungen in den letzten Jahren.
Anmerkung der Verwaltung:
Für die nächste Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klimaschutz, öffentliche Sicherheit und Ordnung ist ein Bericht zur Betriebsstruktur und der Entwicklung im Kreis Coesfeld vorgesehen.
Form der Abstimmung: offen per Handzeichen
Abstimmungsergebnis: 14 JA-Stimmen
3 Enthaltungen
Anmerkung:
Die genannte Anlage wurde
zusammen mit der Sitzungsvorlage allen Kreistagsabgeordneten zur Verfügung
gestellt. Sie wird daher nur noch dem Original dieser Niederschrift beigefügt.