Beschluss: Keiner. Der Bericht wird zur Kenntnis genommen.

 

 


Ktabg. Dropmann erkundigt sich nach dem Interesse der Träger an der neu angebotenen praxisintegrierten Ausbildung zur Kinderpflegerin bzw. zum Kinderpfleger. Herr Schlütermann berichtet dazu, dass dieses Personal lediglich als Ergänzungskräfte eingesetzt werden könne. Um die Vorgaben nach dem KiBiz zu erfüllen, bedürfe es jedoch Fachkräfte. Hier bestehe nach wie vor ein Mangel. Seitens des DRK Kreisverbandes werde die praxisintegrierte Ausbildung zur Erzieherin / zum Erzieher favorisiert. Darüber hinaus werde neuerdings auch ein duales Studium angeboten. Außerdem werde versucht Personal aus dem Ausland zu gewinnen. Herr Cordes sagt, dass auch die AWO durchaus interessiert an den neuen Ausbildungsmöglichkeiten sei. Um dem Fachkräftemangel zu begegnen, habe die AWO eine eigene Ausbildungsschule gegründet. Herr Zanirato regt in diesem Zusammenhang auch die Umschulung von Fachkräften aus dem Bereich der Altenpflege an. In diesen Bereichen gebe es auch im Ausland viele Fachkräfte, die möglicherweise gewonnen werden könnten. Dez. Schütt bestätigt ebenfalls den bestehenden Fachkräftemangel, der durch die neuen Personalgewinnungsmaßnahmen auch nicht kurzfristig behoben werden könne. Die neuen Programme seien lediglich eine Unterstützung. Bei einer Abfrage unter den Trägern im Juni hätten kreisweit nur acht Personen an der praxisintegrierten Ausbildung zur Kinderpflegerin bzw. zum Kinderpfleger Interesse bekundet. Herr Melchert gibt diesbezüglich zu bedenken, dass die neue Ausbildung sehr kurzfristig im Frühjahr 2021 eingerichtet worden sei. Er weist noch einmal darauf hin, dass es grundsätzlich weiterhin an Ausbildungspersonal und an Ausbildungsmöglichkeiten für das Ausbildungspersonal fehle.

 

Anmerkung: Die Verwaltung ergänzt im Nachgang zur Sitzung, dass die Ausbildungsdauer für die praxisintegrierte Ausbildung zur Kinderpflegerin / zum Kinderpfleger zwei Jahre beträgt.

 

Ktabg. Schäpers problematisiert die mangelnde Bezahlung und gesellschaftliche Wertschätzung von Kinderpflegerinnen und Kinderpflegern. Herr Melchert bekräftigt, dass die Bezahlung von Kita-Personal generell zu niedrig sei. Im Verhältnis zu den Erzieherinnen und Erziehern sei die Bezahlung von Kinderpflegerinnen und Kinderpflegern aber angemessen. Ktabg. Kiekebusch erfragt in diesem Zusammenhang, warum es neben der Ausbildung zur Erzieherin bzw. Erzieher eine Ausbildung zur Kinderpflegerin bzw. Kinderpfleger gebe. Frau Lülf erklärt, dass es sich bei der Ausbildung zur Kinderpflegerin bzw. zum Kinderpfleger um ein niederschwelligeres Ausbildungsangebot handele als die Ausbildung zur Erzieherin bzw. zum Erzieher. Es sei eine gute Einstiegsmöglichkeit in den Beruf für schwächere Schülerinnen und Schüler. Es bestehe anschließend die Möglichkeit der Weiterqualifizierung. Herr Zanirato hinterfragt die Notwendigkeit eines sechswöchigen unentgeltlichen Praktikums vor Beginn der Ausbildung. Herr Schmitz erläutert, dass es sich bei dem verpflichtenden Vorpraktikum um eine Anforderung der Ausbildungsstätten handele. Ktabg. Willms ergänzt, dass ein Praktikum eine gute Möglichkeit sei, um vorab herauszufinden, ob der Ausbildungsberuf für jemanden geeignet sei. 

 

Frau Decken-Ebel erkundigt sich, wie die bestehenden Ausbildungsprogramme beworben würden. Hier könne auch das Netzwerk der Elternräte genutzt werden, um Informationen und Stellenanzeigen weiter zu verbreiten. Dez. Schütt teilt mit, dass sowohl die Bundesagentur für Arbeit, das Jugendamt als auch die Träger über die verschiedenen Ausbildungsmöglichkeiten informieren würden.

 

Herr Schlütermann weist noch einmal auf die Problematik der Refinanzierung der Kinderpflegerinnen und Kinderpfleger seitens der Träger hin. Da diese nicht zur Besetzung der vorgeschriebenen Fachkraftstunden eingesetzt werden könnten, könne so dem Fachkräftemangel auch nicht entgegengewirkt werden. Ktabg. Klaus stellt abschließend fest, dass durch den Kita-Ausbau der Bedarf an Personal jeglicher Art weiter steige. Somit sei jede weitere ausgebildete Kraft wichtig.