Sitzung: 22.11.2021 Ausschuss für Bildung, Schule und Integration
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 22, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: SV-10-0388
Die im Entwurf des
Haushaltsplanes 2022 ausgewiesenen Jahresergebnisse in den Teilergebnisplänen
und Teilfinanzplänen mit den jeweiligen Finanzmittelüberschüssen bzw.
-fehlbeträgen der
Produktgruppen
im Budget
04
Produktgruppe 00.02 ab
Seite 541
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einschließlich der bei
den zugehörigen Produkten dargestellten Ziele und Kennzahlen werden unter
Berücksichtigung der während der Beratung beschlossenen Änderungen anerkannt.
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Herr Dreier erläutert die wichtigsten
Haushaltspositionen des KIs für das Jahr 2022, welche der Sitzungsvorlage
entnommen werden können. Insbesondere weist er auf die Mittel der sog.
„Integrationspauschale“ hin. Hierfür habe das Land erneut die Verwendungsfrist
verlängert, nun bis zum 30.11.22. Dieses habe es dem KI ermöglicht, 150.000 €
als zusätzlichen Ertrag für das Haushaltsjahr 2022 zu berücksichtigen. Je
nachdem, wie hoch die tatsächlichen Kosten im Jahr 2021 ausfallen, sei
eventuell eine zusätzliche Übertragung von bis zu weiteren 120.000 € in das
Jahr 2022 möglich. Dieses würde das anvisierte Jahresergebnis weiter
erheblich verbessern. Herr Dreier betont, dass die laufenden Kosten für
das KI trotz des Zuwachses an Aufgaben und Mitarbeitenden durch den Ausbau
von KIM somit in 2022 weiterhin in einem überschaubaren Rahmen blieben. Im Hinblick auf die Folgejahre ab 2023 gibt er zu
bedenken, dass der Eigenanteil des Kreises voraussichtlich steigen werde,
weil die Integrationspauschale dann endgültig aufgebraucht sei. Er weist auch
auf die angekündigte Novellierung des Teilhabe- und Integrationsgesetzes hin,
welche voraussichtlich im Januar 2022 beschlossen werde. Das Land verpflichte
sich damit absehbar auch zur umfassenden und langfristigen Finanzierung
verschiedener Angebote der Integrationsarbeit in den Kommunen. Ktabg. Lütkecosmann bittet um Auskunft, inwiefern
eine Evaluierung der Maßnahmen des KIs erfolge. Herr Dreier erklärt, dass
eine regelmäßige Evaluierung sämtlicher Maßnahmen stattfinde. Dies sei unter
anderem deshalb dringend erforderlich, weil die Integrationsleistungen
weiterhin größtenteils als „freiwillige Aufgaben“ gelten und somit von der
politischen Willensbildung abhängig seien. Maßnahmen und Projekte, die nicht
gut liefen, würden angepasst oder auch komplett eingestellt. Ausschussvorsitzende Schäpers lässt über den
vorliegenden Beschlussvorschlag abstimmen. |
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
22 |
Nein: |
0 |
Enthaltung: |
0 |