Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 22, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Die im Entwurf des Haushaltsplanes 2022 ausgewiesenen Jahresergebnisse in den Teilergebnisplänen und Teilfinanzplänen mit den jeweiligen Finanzmittelüberschüssen bzw.

-fehlbeträgen der Produktgruppen

 

im Budget 04

 

Produktgruppe 00.02                                                                                ab Seite 541

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

einschließlich der bei den zugehörigen Produkten dargestellten Ziele und Kennzahlen werden unter Berücksichtigung der während der Beratung beschlossenen Änderungen anerkannt.

 

 


 

Herr Dreier erläutert die wichtigsten Haushaltspositionen des KIs für das Jahr 2022, welche der Sitzungsvorlage entnommen werden können.

Insbesondere weist er auf die Mittel der sog. „Integrationspauschale“ hin. Hierfür habe das Land erneut die Verwendungsfrist verlängert, nun bis zum 30.11.22. Dieses habe es dem KI ermöglicht, 150.000 € als zusätzlichen Ertrag für das Haushaltsjahr 2022 zu berücksichtigen. Je nachdem, wie hoch die tatsächlichen Kosten im Jahr 2021 ausfallen, sei eventuell eine zusätzliche Übertragung von bis zu weiteren 120.000 € in das Jahr 2022 möglich. Dieses würde das anvisierte Jahresergebnis weiter erheblich verbessern.

Herr Dreier betont, dass die laufenden Kosten für das KI trotz des Zuwachses an Aufgaben und Mitarbeitenden durch den Ausbau von KIM somit in 2022 weiterhin in einem überschaubaren Rahmen blieben.

Im Hinblick auf die Folgejahre ab 2023 gibt er zu bedenken, dass der Eigenanteil des Kreises voraussichtlich steigen werde, weil die Integrationspauschale dann endgültig aufgebraucht sei. Er weist auch auf die angekündigte Novellierung des Teilhabe- und Integrationsgesetzes hin, welche voraussichtlich im Januar 2022 beschlossen werde. Das Land verpflichte sich damit absehbar auch zur umfassenden und langfristigen Finanzierung verschiedener Angebote der Integrationsarbeit in den Kommunen.

Ktabg. Lütkecosmann bittet um Auskunft, inwiefern eine Evaluierung der Maßnahmen des KIs erfolge. Herr Dreier erklärt, dass eine regelmäßige Evaluierung sämtlicher Maßnahmen stattfinde. Dies sei unter anderem deshalb dringend erforderlich, weil die Integrationsleistungen weiterhin größtenteils als „freiwillige Aufgaben“ gelten und somit von der politischen Willensbildung abhängig seien. Maßnahmen und Projekte, die nicht gut liefen, würden angepasst oder auch komplett eingestellt.

Ausschussvorsitzende Schäpers lässt über den vorliegenden Beschlussvorschlag abstimmen.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

22

Nein:

0

Enthaltung:

0