Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

1.      Dem Verein Lebenshilfe für Menschen mit geistiger und körperlicher Behinderung Senden und Umgebung e.V. wird ein Zuschuss zu den Neubaukosten eines Gebäudes mit Teilnutzung für die offene Kinder- und Jugendarbeit gemäß den Förderbestimmungen zum Kinder- und Jugendförderplan des Kreis Coesfeld 2021 bis 2025 in Höhe von 100.000 € gewährt.

 

2.      Der im Haushaltsplan 2022 unter dem Produkt 51.10.03 angebrachte Sperrvermerk (Lebenshilfe Senden) wird aufgehoben.


Jugendamtsleiter Tübing erläutert, dass der freie Träger der Jugendhilfe der Verein Lebenshilfe Senden den Bau eines neuen Gebäudes plane, welches für mehrere Zwecke genutzt werden solle. Dieser Neubau solle durch Mittel des Kreises Coesfeld gem. des Kinder- und Jugendförderplanes bezuschusst werden. Für die Förderung könne jedoch lt. dem Kinder- und Jugendförderplan des Kreises nur der Teil der Gebäudefläche berücksichtigt werden, der für Zwecke der Kinder- und Jugendarbeit genutzt werde. Grundsätzlich seien die Kosten für diesen Anteil bis zu einer Höhe von 40 % förderfähig. Es werde vorgeschlagen eine Förderung in Höhe von 100.000 EUR zu gewähren. Dies wäre der höchste bisher bewilligte Zuschuss zu einer Einzelmaßnahme bisher, auch wenn in diesem Fall der mögliche Höchstbetrag von 40 % der förderfähigen Kosten nicht vollständig ausgeschöpft werde. Darüber hinaus würde der Verein bereits seit Jahren auch durch die anteilige Übernahme von Personalkosten der Mitarbeitenden in der Kinder- und Jugendarbeit gefördert.

 

Alle Teilnehmenden sind sich einig, dass die Lebenshilfe Senden wertvolle Arbeit leiste, die unterstützenswert sei. Ktabg. Holtkamp erklärt, dass man mit dieser Entscheidung über die Förderhöhe einen Maßstab für zukünftige Anträge ähnlicher Art setze. Er halte die Förderung in Höhe von 100.000 EUR für angemessen. So erhalte man sich die finanzielle Möglichkeit zukünftig auch noch andere Projekte in ähnlicher Weise zu fördern und sende gleichzeitig ein positives Signal an die wertvolle Arbeit der Lebenshilfe Senden. Ktabg. Dropmann ist der Meinung, dass die Förderung in der vorgeschlagenen Höhe zunächst ausreichend sein sollte. Sollte dies nicht der Fall sein, solle erneut über den Antrag beraten werden. Vorsitzender Wobbe bedauert, dass sich die Gemeinde Senden nach derzeitigem Erkenntnisstand nicht an den Kosten beteiligen werde.


Form der Abstimmung: offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis: einstimmig