Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Der Jugendhilfeausschuss des Kreises Coesfeld begrüßt vorläufig vorbehaltlich der endgültigen Entscheidung des Jugendhilfeausschusses die landesmittelgeförderte Ergänzung der Caritas-Fachstelle gegen sexualisierte Gewalt an Kindern, Jugendliche und jungen Erwachsenen durch den Baustein Prävention, dargestellt durch den Kinderschutzbund Kreis Coesfeld e.V. Die Prävention von sexualisierter Gewalt gegen Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene als Baustein der Fachstelle ist Teil der örtlichen Jugendhilfeplanung und wird in die örtliche Jugendhilfestruktur einbezogen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die Verhandlungen mit dem Träger im Sinne des Beschlusses in Kooperation mit den öffentlichen Jugendhilfeträgern Stadt Dülmen und Stadt Coesfeld fortzuführen.

 


Vorsitzender Wobbe und Jugendamtsleiter Tübing berichten noch einmal über den Verlauf des Verfahrens zur Einrichtung einer Fachstelle spezialisierter Beratung bei sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche. Das Land habe bekanntlich bereits im Jahr 2021 ein Interessenbekundungsverfahren durchgeführt. An diesem Verfahren hätten sich der Caritas-Verband und der Deutsche Kinderschutzbund – Kreisverband Coesfeld – beteiligt. Der Caritas-Verband habe bereits im letzten Jahr eine Förderzusage durch das Land NRW erhalten. Die zur Verfügung stehenden Mittel des Landes seien aber nicht ausreichend gewesen, um alle Anträge zu bewilligen. Vor diesem Hintergrund habe das Land seine Förderung mit dem Haushalt für das Jahr 2022 nochmals ausgedehnt. Daher habe nun auch der Deutsche Kinderschutzbund eine entsprechende Förderzusage erhalten. Im Rahmen des nun folgenden Antragsverfahrens sei ein formeller Beschluss des Jugendhilfeausschusses erforderlich. Da die Beratungen mit dem Deutschen Kinderschutzbund über die inhaltliche Ausgestaltung des Antrags jedoch noch nicht so weit fortgeschritten seien, werde seitens der Verwaltung eine Änderung des Beschlussvorschlages vorgeschlagen. In den vorgeschlagenen Text solle aufgenommen werden, dass der Beschluss vorbehaltlich einer endgültigen Entscheidung durch den Jugendhilfeausschuss ergehe. Diese Änderung sei auch in den Jugendhilfeausschüssen der Städte Dülmen und Coesfeld, die ebenfalls an den Verhandlungen mit dem DKSB teilnähmen, so beschlossen worden und sei selbstverständlich auch mit dem Deutschen Kinderschutzbund kommuniziert worden.

Ktabg. Schäpers teilt mit, dass ihre Fraktion dem Beschlussvorschlag auch ohne diese Ergänzung zugestimmt hätte. Dem pflichtet auch Ktabg. Dropmann bei und ergänzt, er gehe davon aus, dass die Verwaltung die Beratung mit dem Deutschen Kinderschutzbund weiterführe und die Teilnehmenden des Jugendhilfeausschusses entsprechend über die Ergebnisse informieren werde. Auch Ktabg. Holtkamp signalisiert die Zustimmung seiner Fraktion, da so oder so ein weiterer formeller Beschluss des Jugendhilfeausschusses erforderlich sei. 


Form der Abstimmung: offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis: einstimmig