Beschluss:
Der
Jugendhilfeausschuss des Kreises Coesfeld begrüßt die landesmittelgeförderte
Ergänzung der Caritas-Fachstelle gegen sexualisierte Gewalt an Kindern,
Jugendliche und jungen Erwachsenen durch den Baustein Prävention, dargestellt
durch den Kinderschutzbund Kreis Coesfeld e.V. Die Prävention von
sexualisierter Gewalt gegen Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene als
Baustein der Fachstelle ist Teil der örtlichen Jugendhilfeplanung und wird in
die örtliche Jugendhilfestruktur einbezogen.
Die
Verwaltung wird beauftragt, die Verhandlungen mit dem Träger im Sinne des
Beschlusses in Kooperation mit den öffentlichen Jugendhilfeträgern Stadt Dülmen
und Stadt Coesfeld fortzuführen.
I. Sachdarstellung
Im Landeshaushalt für 2022 in NRW sind 8,7 Millionen Euro
ausschließlich für den Ausbau der spezialisierten Beratung bei sexualisierter
Gewalt gegen Kinder und Jugendliche enthalten. Dies bedeutet, dass allen im
Rahmen des 2021 durch das Land NRW initiierten Interessenbekundungsverfahrens
gemeldeten förderfähigen Bedarfen entsprochen werden kann. Entsprechend hat das
Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration dem Deutschen
Kinderschutzbund Kreisverband Coesfeld e.V. mitgeteilt, dass – neben Beratung
und Intervention durch den Caritasverband für den Kreis Coesfeld e.V., vgl. SV-10-0417-
auch der ergänzende Konzeptionsteil der Prävention als ein weiterer wichtiger
Baustein zur Unterstützung für Betroffene bzw. potentiell Betroffene von sexualisierter
Gewalt gefördert werden kann.
Der Ausbau der spezialisierten Beratung erfolgt unter Berücksichtigung der vorhandenen Beratungsstruktur in NRW auf der Grundlage der „Grundsätze der Förderung der spezialisierten Beratung bei sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche“ (vgl. Anlage 1). Die Landesförderung umfasst einheitlich 80 % der förderfähigen Personalkosten.
Verhandlungsgespräche der drei Jugendämter im Kreis Coesfeld mit dem Kinderschutzbund Kreisverband Coesfeld e.V. zur konkreten Ausgestaltung des gemeinsamen Konzeptes mit dem Caritasverband für eine gemeinsame Fachstelle gegen sexualisierte Gewalt sind in Vorbereitung.
Die Verwaltung schlägt vor, die Verhandlungen mit dem Kinderschutzbund gemeinsam mit dem Stadtjugendamt Dülmen und dem Stadtjugendamt Coesfeld nach den in Anlage 1 beschriebenen Grundsätzen aufzunehmen und in einen Vertrag mit Zielsetzung der Eröffnung der Fachstelle 2022 münden zu lassen.
Während sich die Tätigkeiten der Caritas-Fachstelle mit den Begriffen der Beratung, Diagnostik und konkreten Hilfe beschreiben, würde der Kinderschutzbund im Falle der Förderung sein Aufgabenfeld in der Prävention finden. Wichtig werden sowohl zwischen den beiden freien Trägern als auch in der Beziehung zwischen diesen und dem jeweiligen Jugendamt gute Abstimmungen und Kooperationen sein.
II. Entscheidungsalternativen
Der Jugendhilfeausschuss positioniert sich gegen den zusätzlichen Baustein Prävention, was zur Folge hätte, dass die Landesmittel nicht zur Verfügung gestellt werden.
III. Auswirkungen/Zusammenhänge (Finanzen, Personal,
IT, Klima)
Im Rahmen der
Etatberatung für das Haushaltsjahr 2022 wurde vorsorglich ein Betrag in Höhe
von 25.000 € eingestellt.
IV. Zuständigkeit für die Entscheidung
Gemäß § 71 SGB VIII in Verbindung mit § 5 der Satzung für das Jugendamt des Kreises Coesfeld ist der Jugendhilfeausschuss für die Entscheidung grundsätzlich zuständig.
Anlagen:
Anlage 1: Grundsätze der Förderung der spezialisierten
Beratung bei sexualisierter Gewalt