Betreff
Ausbau spezialisierter Beratung bei sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche; hier:Präventionsanteil des Kinderschutzbundes
Vorlage
SV-10-0488
Art
Sitzungsvorlage

Beschluss:

 

Der Jugendhilfeausschuss des Kreises Coesfeld begrüßt die landesmittelgeförderte Ergänzung der Caritas-Fachstelle gegen sexualisierte Gewalt an Kindern, Jugendliche und jungen Erwachsenen durch den Baustein Prävention, dargestellt durch den Kinderschutzbund Kreis Coesfeld e.V. Die Prävention von sexualisierter Gewalt gegen Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene als Baustein der Fachstelle ist Teil der örtlichen Jugendhilfeplanung und wird in die örtliche Jugendhilfestruktur einbezogen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die Verhandlungen mit dem Träger im Sinne des Beschlusses in Kooperation mit den öffentlichen Jugendhilfeträgern Stadt Dülmen und Stadt Coesfeld fortzuführen.

 

I. Sachdarstellung

 

Im Landeshaushalt für 2022 in NRW sind 8,7 Millionen Euro ausschließlich für den Ausbau der spezialisierten Beratung bei sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche enthalten. Dies bedeutet, dass allen im Rahmen des 2021 durch das Land NRW initiierten Interessenbekundungsverfahrens gemeldeten förderfähigen Bedarfen entsprochen werden kann. Entsprechend hat das Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration dem Deutschen Kinderschutzbund Kreisverband Coesfeld e.V. mitgeteilt, dass – neben Beratung und Intervention durch den Caritasverband für den Kreis Coesfeld e.V., vgl. SV-10-0417- auch der ergänzende Konzeptionsteil der Prävention als ein weiterer wichtiger Baustein zur Unterstützung für Betroffene bzw. potentiell Betroffene von sexualisierter Gewalt gefördert werden kann.

Der Ausbau der spezialisierten Beratung erfolgt unter Berücksichtigung der vorhandenen Beratungsstruktur in NRW auf der Grundlage der „Grundsätze der Förderung der spezialisierten Beratung bei sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche“ (vgl. Anlage 1). Die Landesförderung umfasst einheitlich 80 % der förderfähigen Personalkosten.

 

Verhandlungsgespräche der drei Jugendämter im Kreis Coesfeld mit dem Kinderschutzbund Kreisverband Coesfeld e.V. zur konkreten Ausgestaltung des gemeinsamen Konzeptes mit dem Caritasverband für eine gemeinsame Fachstelle gegen sexualisierte Gewalt sind in Vorbereitung.

 

Die Verwaltung schlägt vor, die Verhandlungen mit dem Kinderschutzbund gemeinsam mit dem Stadtjugendamt Dülmen und dem Stadtjugendamt Coesfeld nach den in Anlage 1 beschriebenen Grundsätzen aufzunehmen und in einen Vertrag mit Zielsetzung der Eröffnung der Fachstelle 2022 münden zu lassen.

 

Während sich die Tätigkeiten der Caritas-Fachstelle mit den Begriffen der Beratung, Diagnostik und konkreten Hilfe beschreiben, würde der Kinderschutzbund im Falle der Förderung sein Aufgabenfeld in der Prävention finden. Wichtig werden sowohl zwischen den beiden freien Trägern als auch in der Beziehung zwischen diesen und dem jeweiligen Jugendamt gute Abstimmungen und Kooperationen sein.

 

II. Entscheidungsalternativen

 

Der Jugendhilfeausschuss positioniert sich gegen den zusätzlichen Baustein Prävention, was zur Folge hätte, dass die Landesmittel nicht zur Verfügung gestellt werden.

 

 

III. Auswirkungen/Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, Klima)

 

Im Rahmen der Etatberatung für das Haushaltsjahr 2022 wurde vorsorglich ein Betrag in Höhe von 25.000 € eingestellt.

 

 

IV. Zuständigkeit für die Entscheidung

Gemäß § 71 SGB VIII in Verbindung mit § 5 der Satzung für das Jugendamt des Kreises Coesfeld ist der Jugendhilfeausschuss für die Entscheidung grundsätzlich zuständig.

 

 

 

Anlagen:

 

Anlage 1: Grundsätze der Förderung der spezialisierten Beratung bei sexualisierter Gewalt