Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 21, Nein: 0, Enthaltungen: 1

Beschluss:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Maßnahmen zur Abwicklung von Oberflächenbehandlungen auf Kreisstraßen zu veranlassen.


Ktabg. Holz möchte von Herr Dammers wissen, ob bei der Oberflächenbehandlung ein besonderer Splitt verwendet werde, ob es momentan bereits Lieferengpässe bei der Lieferung von Bitumen gebe und wie hoch die Preissteigerung für Bitumen sei.

 

Herr Dammers antwortet, dass es bisher keine Probleme bei der Lieferung von Bitumen gebe. Die Preissteigerungen lägen teilweise schon bei bis zu 30 Prozent. Herr Dammers verweist auf die Baustoffgleitklausel, die solche Preissteigerungen berücksichtige. Die Baustoffgleitklausel werde in den künftigen Ausschreibungen im Einzelfall Anwendung finden.

 

Ktabg. Bontrup stellt eine Rückfrage zur K18 nördlich der A43. Diese Straße sei mit der Note 6 bewertet. Zur Zeit flicke der Bauhof die vorhanden Löcher in der Straße. Ktabg. Bontrup gibt zu bedenken, ob aus Sicht der Verkehrssicherungspflicht nicht eine andere Maßnahme geboten sei als nur eine Oberflächenbehandlung.

 

Herr Dammers erklärt, dass die Verkehrssicherungspflicht gegeben sei, da Oberflächenmaßnahmen die Oberflächen vor Feuchtigkeit schützen. Außerdem werde mit der Stadt Dülmen zur Zeit ein Konzept entwickelt, um die Allee zur erhalten. Voraussichtlich stehe ein Streckentausch mit der Stadt Dülmen an. Bei einem Streckentausch müsse die Straße in einem ordnungsgemäßen Zustand übergeben werden. Daher werde nur eine Oberflächenbehandlung durchgeführt.

 

Ktabg. Bontrup entgegnet, dass die Überlegung zum Streckentausch schon lange bestehe. Die Stadt Dülmen habe aber kein Interesse an einem solchen Streckentausch.

 

Herr Dammers antwortet, dass ihm dies nicht bekannt sei.

 

Ktabg. Friedrichsen sagt, dass die Sitzungsvorlage auf die Hauptsatzung verweise und die Maßnahmen mehr als 50.000 Euro mehr kosten werden. Er stellt sich die Frage, warum es sich hier um ein Haushaltsbündel handle.

 

Herr Dammers erklärt, dass die Straßen regelmäßig erneuert werden müssen. Die Maßnahmen werden als Bündel gesammelt und zusammen ausgeschrieben, damit der günstigste Preis erzielt werde.

 

Ktabg. Friedrichsen fragt, ob man solche Maßnahmen taktisch schieben könne.

 

Herr Dammers führt aus, dass grundsätzlich alle drei Jahre eine Zustandserfassung erfolge und aus dieser entschieden werde, welche Maßnahmen erfolgen.

 

Ktabg. Friedrichsen möchte wissen, ob es Abschnitte gebe, die mit der Note 4, 5 oder 6 bewertet seien und noch nicht im Haushalt vorgemerkt seien.

 

Herr Dammers bejaht dies.

 

Vors. Kleerbaum verweist auf die Straßen im Kreis Recklinghausen. Im Vergleich zum Kreis Recklinghausen seien die Straßen im Kreis Coesfeld gut und die Maßnahmen entsprechend angemessen.

 

KD Dr. Tepe fasst zusammen, dass es eine gewisse Kontinuität in den Haushaltsansätzen geben solle. Die Bündelung habe mit personellen und finanziellen Ressourcen zu tun. Durch die Bündelung erziele man möglichst geringe Preise und für die Städte und Gemeinden gebe es eine bessere Planbarkeit.

Ktabg. Bontrup möchte nachträglich wissen, ob bei der Oberflächenbehandlung damit zu rechnen sei, dass alle Unebenheiten beseitigt werden können.

 

Herr Dammers kann nicht ausschließen, dass alle Unebenheiten vollständig beseitigt werden können.

 

Vors. Kleerbaum schließt die Diskussion ab und lässt sodann über den Beschlussvorschlag abstimmen.

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

21

Nein:

0

Enthaltung:

1