Beschluss: zurückgestellt

Ktabg. Vogelpohl führt aus, das Thema Nachhaltigkeit sei zurzeit in aller Munde und auch der Kreis Coesfeld als Bauträger hiervon betroffen. Der Antrag der Kreistagsfraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN sei als Impuls für den Kreis zu verstehen, weiter voranzugehen. Im vorberatenden Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Kreisentwicklung seien die unterschiedlichen Meinungen hierzu deutlich zu Tage getreten.

Die Fraktion habe nunmehr gegenüber dem ursprünglichen Beschlussvorschlag einen Änderungsantrag erarbeitet, der aus seiner Sicht ein guter Kompromissvorschlag sei. Der Beschlussvorschlag der Verwaltung enthalte zu viele Weichzeichner. Dem gegenüber weise der jetzt eingebrachte Antrag mehr Verbindlichkeit auf und sei sowohl für die Politik als auch die Verwaltung tragbar.

Ktabg. Waldmann erwidert, er halte den Beschlussvorschlag der Verwaltung für vertretbar. Vom ursprünglichen Vorschlag der Kreistagsfraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN wären auch die bereits in Planung befindlichen Maßnahmen betroffen.

Ktabg. Kleerbaum ergänzt, der angepasste Vorschlag scheine im Sinne der Verwaltung zu sein. Insbesondere halte er die Einigung im Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Kreisentwicklung für wichtig, das BNB-Verfahren auf Projekte und Maßnahmen jeweils ab einem geschätzten Gesamt-Projektvolumen von 7,0 Mio. €/ Netto und nicht, wie zunächst vorgesehen, von 5,0 Mio. €/Netto zur Anwendung zu bringen. Er befürworte die Entscheidung auf den Kreistag zu vertagen, um alle nun eingebrachten Vorschläge in der Fraktion beraten zu können.

Landrat Dr. Schulze Pellengahr gibt zu Bedenken, dass der Beschlussvorschlag einige neuralgische Punkte beinhalte. Teilweise sei es schwierig, höhere Kosten gegenüber den Kostenträgern zu rechtfertigen (Bsp. Rettungswachen). Die Verwaltung sei stets bestrebt, hier einen Konsens zu finden und das maximale Fördervolumen für die Projekte zu generieren. Diese Maßgabe gelte auch für künftige Projekte.

Landrat Dr. Schulze Pellengahr schlägt sodann vor, den Tagesordnungspunkt zunächst zurückzustellen. Die Verwaltung werde eine ergänzende Vorlage erstellen, in der alle eingebrachten Änderungsanträge sowie der bisherige Beschlussvorschlag der Verwaltung enthalten sein werden. Im Plenum herrscht einhellige Zustimmung über das vorgeschlagene Verfahren.