Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 50, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Die Verwaltung berücksichtigt bei der Planung und Ausführung kommender Bauvorhaben (Neubauten und Sanierungen von Bestandsgebäuden) unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit Aspekte der Nachhaltigkeit, insbesondere Fragen der Energieeffizienz.

Als Orientierungsrahmen dienen dabei insbesondere Leitlinien des Bundes und des Landes. Entsprechende Förderprogramme des nachhaltigen Bauens sind rechtzeitig in die Planungen einzubeziehen und zu beantragen.


Landrat Dr: Schulze Pellengahr verweist auf die Beratungen im Kreisausschuss. Kreisdirektor Dr. Tepe habe die Anregung aus dem Plenum aufgenommen und eine Synopse zu den unterschiedlichen Beschlussvorschlägen erstellt. Zudem sei durch die Verwaltung eine überarbeitete Fassung erarbeitet worden, die sich nun ebenfalls in der Übersicht unter der Überschrift „Verwaltung 2.0“ wiederfindet. Hier sei eine stärkere Verbindlichkeit eingearbeitet worden. Landrat Dr. Schulze Pellengahr weist nochmals darauf hin, dass es immer auf die Einzelfallprüfung ankomme. Wie im Kreisausschuss thematisiert, müsse es stets eine Abwägung zwischen den Maßnahmen für ein nachhaltiges Bauen und den damit einhergehenden Kosten (Bsp. Rettungswachen; Übernahme von Mehrkosten durch die Kostenträger) geben. Mit dem vorgelegten Vorschlag werde die Verwaltung im Rahmen der Maßnahmenplanung die Vorarbeiten leisten, um eine fundierte Entscheidungsgrundlage für den Kreistag zu schaffen.

Ktabg. Vogelpohl bedankt sich für den angepassten Verwaltungsvorschlag. In Anbetracht der dokumentierten größeren Verbindlichkeit halte er den Vorschlag für seine Fraktion für zustimmungsfähig.

Ktabg. Waldmann dankt der Verwaltung für den eingebrachten Vorschlag und verweist auf die Diskussion im Kreisausschuss. Eine positive Beschlussfassung unterstellt, zeige diese eine deutliche Perspektive für die Verwaltung.

Ktabg. Höne ergänzt, auch bei den bisherigen Planungen seien ökonomische wie auch ökologische Aspekte mit eingeflossen. Er sehe daher grundsätzlich keinen großen Bedarf für Änderungen.

Ktabg. Kleerbaum führt aus, es handele sich um bereits seit Jahren angewandte Kriterien. Nichtdestotrotz freue er sich darüber, dass alle Beteiligten an einem Strang ziehen möchten.

Sodann lässt Landrat Dr. Schulze Pellengahr über den aktualisierten Beschlussvorschlag der Verwaltung („Verwaltung 2.0“) abstimmen.


Form der Abstimmung                   offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:                 einstimmig