Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 13

 

Beschluss:

 

1.         Der im vorliegenden Entwurf des Produkthaushaltes 2007 ausgewiesene Zuschussbedarf für den Produktbereich 50 – Arbeit und Soziales wird auf 26.123.865 € festgesetzt.

 

2.         Die sich in der Sitzung ergebenden produktbezogenen Änderungen einschließlich der daraus resultierenden finanziellen Konsequenzen für das Budget 02 - Arbeit und Soziales, Schule und Kultur, Jugend und Gesundheit, Produktbereich 50 - Arbeit und Soziales, werden in einer Änderungsliste zusammengefasst und dem Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Kreisentwicklung zur weiteren Beratung vorgelegt.

 

 


 

FBL Schütt erläutert die Haushaltsentwicklung. Der Produktbereich 50 – Arbeit und Soziales beinhalte hauptsächlich Pflichtaufgaben. Die Ansätze für das Jahr 2007 seien sehr knapp kalkuliert worden. Auf die verschiedenen Risiken der Ansätze sei bereits in der Sitzungsvorlage hingewiesen worden. Die Risiken lägen zum einen in den Fallzahlen, in der Landeserstattung im Rahmen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, deren Höhe für das Jahr 2007 nicht abgeschätzt werden könne, im Bereich der Krankenhilfe sowie bei der Hilfe zur Pflege.

Schließlich sei noch auf das Risiko der Horizontal- bzw. Vertikalberechnung hinzuweisen. Das Bundesministerium habe beabsichtigt, ein Musterverfahren im Rahmen einer Sprungrevision zuzulassen. Seit dem 24.11.2006 stelle sich die Situation jedoch anders dar, so FBL Schütt. Das Ministerium habe die sieben Optionskreise, die die der Bundesagentur für Arbeit gegensätzliche Auffassung der Vertikalberechnung vertreten und dieses Berechnungsverfahren auch anwenden, zu diesem Termin nach Düsseldorf geladen. Der Bund vertrete die Auffassung, dass allein die Horizontalberechnung rechtmäßig sei und beabsichtige nun, die Mittel, die die Optionskreise durch die Vertikalberechnung eingespart hätten, mit der Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft aufzurechnen. FBL Schütt weist darauf hin, dass diese Problematik noch ein erhebliches Konfliktpotential enthalte. Es sei abzuwarten, wie der Bund eine solche Aufrechnung umsetzen wolle. Hier sei die Rechtsbeziehung von entscheidender Bedeutung. Während die Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft den Trägern der Grundsicherung für Arbeitsuchende über die Länder zufließe, würden die Erstattungen der Regelleistung direkt mit dem Bund abgerechnet.

FBL Schütt macht deutlich, dass dieses Risiko den Kreis nunmehr bereits früher treffen könne als ursprünglich gedacht, da der Bund das Ergebnis des Musterverfahrens nicht mehr abwarten wolle. Beziffert werde dieses Risiko mit jeweils rd. 700.000 € für die Jahr 2006 und 2007. Für das Jahr 2005 bestehe eine Gefahr der Nachzahlung nicht, da der Kreis Coesfeld erst zum 01.01.2006 auf die Vertikalberechnung umgestellt habe.

 

Vorsitzende Schäpers schlägt sodann vor, die Beratung des Budgets für den Produktbereich 50 – Arbeit und Soziales – in der Reihenfolge der Produkte im Entwurf des Produkthaushalts 2007 vorzunehmen.

 

Zu den Produkten 50.01.02 und 50.01.03 sowie 50.03.01 stellt Vorsitzende Schäpers keine Wortmeldungen fest; Änderungsanträge zu den Ansätzen werden hier nicht gestellt.

 

Bzgl. des Produkts 50.01.01 – Hilfe zum Lebensunterhalt und Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII – erkundigt sich Ktabg. Pieper, welche Ursachen es dafür gebe, dass der Ansatz der Landeserstattung im Rahmen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung von 920.000 € in 2006 auf 820.000 € für das Jahr 2007 reduziert worden sei. Hierzu erklärt FBL Schütt, dass dieser Betrag auf Landesseite gedeckelt sei. Da die Höhe der Erstattung für 2007 noch völlig ungewiss sei, habe man sich bei der Ansatzbildung an der Hochrechnung für das Jahr 2006 orientiert. Im Jahr 2006 habe die Erstattung rd. 819.000 € betragen.

 

Ktabg. Havermeier weist darauf hin, dass zwar bereits einige Kennzahlen im aktuellen Produkthaushalt enthalten seien, sie wolle jedoch gerne wissen, ob und in welchem Rahmen ein Weiterentwicklungsbedarf für diese Kennzahlen im Rahmen des NKF gesehen werde. FBL Schütt entgegnet, dass der Bedarf tatsächlich gesehen werde. Der NKF-Beirat habe vereinbart, dass die Verwaltung Vorschläge für Kennzahlen entwickele. Bei entsprechender Relevanz würden diese ggf. auch dem Kreistag und somit vorher auch den Ausschüssen vorgelegt. Grundsätzlich sei die Bestimmung neuer Kennzahlen jedoch Sache des NKF-Beirates.

 

Entsprechend dem Beschluss zu TOP 2 werde bei dem Produkt 50.02.02 – Leistungen für ältere und behinderte Menschen – zur Förderung der Qualifizierung von nebenamtlichen Helfern zur Unterstützung von Menschen mit Behinderung in Familien bei der Haushaltsstelle 4700.718100 - KRZ Caritasverband/Kinderheilstätte Nordkirchen FUD - ein Zuschuss in Höhe von 16.000 € eingerichtet, so Vorsitzende Schäpers.

 

Ktabg. Wessels stellt den Antrag, die Bezeichnung des Produkts 50.02.03 – Leistungen für besondere Personengruppen – zu ändern. Vorgeschlagen werde die Bezeichnung „Leistungen für andere Personengruppen“. Die anderen Ausschussmitglieder erklären sich hiermit einverstanden.

 

Zu dem Produkt 50.03.02 – Leistungen zur Eingliederung in Arbeit nach dem SGB II – bittet Ktabg. Pieper, bei Gelegenheit dem Ausschuss die Arbeit der Schuldnerberatung, der Suchtberatung und der psychosozialen Betreuung von Drogenabhängigen vorzustellen. Im Haushalt 2007 seien für diese Leistungen Mittel in Höhe von 134.350 € veranschlagt. Vorsitzende Schäpers sichert zu, dass dieses für das nächste Jahr im Auge behalten werde.

 

Ktabg. Havermeier beantragt, die Abwicklung der Kosten der Unterkunft sowie der Heizkosten und der einmaligen Leistungen zwischen den Kommunen und dem Kreis auch für das Haushaltsjahr 2007 in einem ausgegliederten Haushalt vorzunehmen. Sie führt hierzu aus, dass der Wunsch nach einer Ausgliederung auch von dem Sprecher der Bürgermeister, Herrn Bürgermeister Borgmann, an sie herangetragen worden sei. Im Hinblick auf eine bessere Vergleichbarkeit der Haushaltsansätze 2006 und 2007 sowie der Haushaltsgrundsätze der Haushaltswahrheit und –klarheit solle das bisherige Abrechnungsverfahren beibehalten werden. Der Landkreistag NRW habe in seinem Schreiben vom 30.08.2006 auf die Rechtsauffassung des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein – Westfalen in Übereinstimmung mit dem Innenministerium NRW hingewiesen, wonach für Optionskommunen die bisherigen Vereinbarungen nach dem Herforder Modell weiterhin gelten könnten.

 

Ktabg. Dinkler gibt zu bedenken, ob eine Ausgliederung rechtlich überhaupt noch möglich sei.

 

FBL Schütt führt hierzu aus, dass man das Schreiben des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW vom 15.08.2006, auf das sich der Landkreistag NRW in seinem Schreiben vom 30.08.2006 beziehe, sehr genau lesen müsse. Wörtlich stehe darin, dass „alte Vereinbarungen vor In-Kraft-Treten des Gesetzes zur Umsetzung von Regelungen des Sozialgesetzbuches nicht als Vereinbarung im Sinne des § 5 Abs. 5 AG SGB II einzustufen sind. Es ist jedoch den Options-Kreisen und ihren kreisangehörigen Gemeinden unbenommen, alte Vereinbarungen, soweit sie den Voraussetzungen des § 5 AG SGB II entsprechen, einvernehmlich zu bestätigen“. Das bedeute, dass zwar eine andere Beteiligungsquote geregelt werden könne, es beinhalte aber nicht die Ausgliederung der Abrechnung aus dem Haushalt.

Dementsprechend habe der Kreis Coesfeld am 12.09.2006 eine klare Weisung der Bezirksregierung Münster erhalten, wonach in 2007 die nach der Änderung des SGB II beim Kreis verbleibenden Kosten vollständig über die Kreisumlage abzurechnen seien. Diese Auffassung sei auch nochmals anlässlich eines Telefonates mit der Bezirksregierung Münster am 27.10.2006 bestätigt worden. Außerdem sei auch in der Landrätekonferenz am 23.10.2006 deutlich gemacht worden, dass eine Ausgliederung nicht akzeptiert werde.

 

FBL Schütt macht deutlich, dass die Weisung der Bezirksregierung als Aufsichtsbehörde für den Kreis bindend sei; ein anderslautender Beschluss wäre somit rechtswidrig und vom Landrat zu beanstanden.

 

Ktabg. Havermeier erklärt, dass die Fraktion den Antrag nicht zurückziehen werde, wohingegen Ktabg. Wessels sagt, dass die CDU-Fraktion den Antrag ablehnen würde, sollte darüber im Ausschuss entschieden werden.

 

Vorsitzende Schäpers legt dar, dass es nur die Möglichkeit gebe, über den Antrag im Ausschuss zu entscheiden oder ihn zur erneuten Prüfung und anschließender Entscheidung an den Kreisausschuss zu verweisen. Die Mitglieder des Ausschusses sprechen sich einvernehmlich für eine Verweisung an den Kreisausschuss aus.

 

Vorsitzende Schäpers lässt sodann über den Beschlussvorschlag abstimmen:

 


Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               einstimmig