Beschluss: Kenntnis genommen

Vors. Schäpers begrüßt zunächst Frau Schmidt von der Kommunalen Ausländerbehörde und bittet um Bericht. Frau Schmidt erläutert anhand tagesaktueller Zahlen der aus der Ukraine Geflüchteten (Stand: 15.11.2022 = 2.680) das Verfahren der erkennungsdienstlichen Behandlung und die möglichen Varianten der sich anschließenden weiteren Verfahren zur Erlangung der Aufenthaltserlaubnis. Unter bestimmten Voraussetzungen sei damit eine Erwerbstätigkeit erlaubt. Sofern eine Person ein festes Arbeitsangebot vorweisen könne, erfolge grundsätzlich eine Priorisierung, bei der sie kurzfristig vorgeladen werde, um so kurzfristig die jeweilige Variante der Arbeitsgenehmigung ausgehändigt zu bekommen.

An weiteren Asylbewerbern sind laut Frau Schmidt in 2022 bisher insgesamt 443 Personen, davon 134 allein im September und 57 im Oktober zu verzeichnen gewesen. Im Vergleich lag die Zahl in 2021 bei 361 und in 2020 bei 221. Die Anzahl der Zuweisungen bei positiven Entscheidungen im Asylverfahren liege in 2022 bei ca. 150 – 200.

Die Frage von Ktabg. Vogt, ob in der Ausländerbehörde auch die Ausbildung der Geflüchteten erfasst werde, wird von Frau Schmidt mit der Ergänzung verneint, dass dies später beim Jobcenter geschehe.

Zur Frage von Mitglied Wiederkehr, ob Angaben zur Anzahl freier Plätze in den Kommunen gemacht werden könnten, erläutert sie, dass dies Sache der Kommunen sei und also keine Übersicht über freie Plätze vorliege.

Nachdem Ktabg. Schäfer betont hat, wie wichtig und gut die Arbeit des Kommunalen Integrationszentrums auch und vor allem im Kontext mit Schulen, Kommunen und Kindergärten sei, stelle sich ihr die Frage nach Geflüchteten ohne Papiere. Häufig werde ihnen das Geburtsdatum 01.01. zugewiesen, obwohl z.B. von den Eltern sehr wohl das richtige Geburtsdatum angegeben würde, ohne es jedoch mit Papieren belegen zu können. Daher frage sie nach der rechtlichen Grundlage und wie man es ändern könne. Frau Schmidt führt dazu aus, dass es einerseits an einer anderen Zeitrechnung in anderen Ländern bzw. Kulturen liegen könne, andererseits habe man nur die Möglichkeit, diese Daten mit offiziellen Dokumenten zu ändern. Daher werde nur geändert, wenn ein Dokument vorgelegt werde; es sei aber natürlich auch im Interesse der Behörden, ein falsches Datum zu ändern und damit korrekt zu haben.

Sodann bittet Vors. Schäpers Herrn Schenk, Abteilungsleiter 50 - Soziales und Jobcenter, um den Bericht zur Betreuung geflüchteter Menschen im Kreis Coesfeld. Nach kurzer persönlicher Vorstellung seiner Person stellt AL Schenk die Zahlen und Fakten nach den beiden Schwerpunkten

I. Betreuung geflüchteter Menschen im AsylbLG und SGB II - Quartalsbericht zum Stand 30,09.2022 sowie

II. Betreuung ukrainischer Flüchtlinge in den Rechtskreisen AsylbLG, SGB II und SGB XII - Bericht zum Stand 14.11.2022

vor. Die Präsentation ist als Anlage dieser Niederschrift beigefügt.

Nach Beendigung des Vortrags merkt Ktabg.Lütkecosmann an, dass viele der aus der Ukraine Geflüchteten im schulpflichtigen Alter seien und einen Schulplatz gefunden hätten. Es liege aber auch nahe, dass erwerbsfähige Ukrainer eingetroffen seien. Er fragt, wie es mit der Anerkennung von Schul- bzw. Berufsabschlüssen klappe, damit sie in Arbeit gebracht werden könnten oder ob dies bei der Bezirksregierung liege.

Laut AL Schenk sei das Thema der Anerkennung sehr sensibel und das Verfahren kompliziert und langwierig und könne sich über Monate und Jahre erstrecken. Es gebe aber kein anderes zügiges Verfahren, laut Landesregierung setze sie sich aber dafür ein, es zu vereinfachen. Die Frage der Zuständigkeit könne er aktuell nicht beantworten, jedoch werde die Antwort nachgereicht.

Hinweis nach Beendigung der Sitzung:

Für die Verfahren zur Anerkennung von Schulabschlüssen ist die Bezirksregierung Köln zuständig, für die Verfahren zur Anerkennung von Berufsabschlüssen hingegen die Bezirksregierung Düsseldorf.

Zu Beginn des Vortrags von Herrn Dreier teilt Dez. Schütt mit, dass Herr Dreier von der Abt. 04 – Kommunales Integrationszentrum zur Abt. 01 – Büro des Landrats gewechselt habe. Das Kommunale Integrationszentrum, das bisher innerhalb des Dezernates IV als Abteilung 04 geführt wurde, wird nunmehr zum 01.11.2022 in das Dezernat II verlagert und mit dem Regionalen Bildungsbüro (RBB) unter Leitung von Herrn Mohring die neue Abteilung 43 bilden.

Herr Dreier berichtet von dem vielfältigen Aufgabenspektrum, das der russische Angriffskrieg auf die Ukraine und die Betreuung der aus der Ukraine Geflüchteten mit sich bringt. So weist er u.a. auf Veränderungen im Sprachmittlerpool und auf die vermehrten Einsätze des Dolmetscherpools hin. Unter dem Aspekt, dass eigentlich kein Geld vom Land zu bekommen sei, werde durch deutlich mehr Ein- sätze in den Sprachen mehr Geld erforderlich. Darüber hinaus berichtet er von Lerngruppen in den Ferien, Seiteneinsteigerberatungen sowie Sammelberatungen im Schulsystem.

Hinsichtlich des Josefshaus in Lüdinghausen-Seppenrade, das der Kreis Coesfeld als Unterbringungseinrichtung zur vorübergehenden Entlastung der Städte und Gemeinden unterhält, erläutert er, dass die dortigen 200 Plätze alle besetzt waren, aktuell aber nur noch 101 Bewohnerinnen und Bewohner hat. Als Grund benennt er, dass z.B. die Städte Coesfeld und Olfen Plätze in neuen Gebäuden und Sporthallen geschaffen hätten, so dass die Städte und Gemeinden wieder neue Plätze für das Josefshaus melden könnten. Der Mietvertrag sei noch bis zum 30.06.2023 verlängert worden, danach sei jedoch definitiv Schluss, so dass die Kommunen dann selbst Möglichkeiten der Unterbringung finden müssen.

Nach weiteren Ausführungen zur ärztlichen Sprechstunde, die letztendlich seit dem 01.11.2022 wieder als neue Sprechstunde zu Lasten des Kreises geführt werde und damit auch Ad hoc-Hilfe geleistet werden könne, beendet Herr Dreier seinen Vortag.

Vors. Schäpers wünscht Herrn Dreier alles Gute für den neuen Arbeitsbereich und dankt ihm und allen Mitarbeitenden für den hochmotivierten Einsatz bei der Arbeit.

Der Bericht wird zur Kenntnis genommen.