Sitzung: 15.11.2022 Ausschuss für Bildung, Schule und Integration
Beschluss: Kenntnis genommen
Vorlage: SV-10-0717
Vors.
Schäpers begrüßt zunächst Frau Schmidt von der Kommunalen Ausländerbehörde und
bittet um Bericht. Frau Schmidt erläutert anhand tagesaktueller Zahlen der aus
der Ukraine Geflüchteten (Stand: 15.11.2022 = 2.680) das Verfahren der
erkennungsdienstlichen Behandlung und die möglichen Varianten der sich
anschließenden weiteren Verfahren zur Erlangung der Aufenthaltserlaubnis. Unter
bestimmten Voraussetzungen sei damit eine Erwerbstätigkeit erlaubt. Sofern eine
Person ein festes Arbeitsangebot vorweisen könne, erfolge grundsätzlich eine
Priorisierung, bei der sie kurzfristig vorgeladen werde, um so kurzfristig die
jeweilige Variante der Arbeitsgenehmigung ausgehändigt zu bekommen.
An weiteren
Asylbewerbern sind laut Frau Schmidt in 2022 bisher insgesamt 443 Personen,
davon 134 allein im September und 57 im Oktober zu verzeichnen gewesen. Im
Vergleich lag die Zahl in 2021 bei 361 und in 2020 bei 221. Die Anzahl der
Zuweisungen bei positiven Entscheidungen im Asylverfahren liege in 2022 bei ca.
150 – 200.
Die Frage
von Ktabg. Vogt, ob in der Ausländerbehörde auch die Ausbildung der
Geflüchteten erfasst werde, wird von Frau Schmidt mit der Ergänzung verneint,
dass dies später beim Jobcenter geschehe.
Zur Frage
von Mitglied Wiederkehr, ob Angaben zur Anzahl freier Plätze in den Kommunen
gemacht werden könnten, erläutert sie, dass dies Sache der Kommunen sei und
also keine Übersicht über freie Plätze vorliege.
Nachdem
Ktabg. Schäfer betont hat, wie wichtig und gut die Arbeit des Kommunalen
Integrationszentrums auch und vor allem im Kontext mit Schulen, Kommunen und
Kindergärten sei, stelle sich ihr die Frage nach Geflüchteten ohne Papiere.
Häufig werde ihnen das Geburtsdatum 01.01. zugewiesen, obwohl z.B. von den
Eltern sehr wohl das richtige Geburtsdatum angegeben würde, ohne es jedoch mit
Papieren belegen zu können. Daher frage sie nach der rechtlichen Grundlage und
wie man es ändern könne. Frau Schmidt führt dazu aus, dass es einerseits an
einer anderen Zeitrechnung in anderen Ländern bzw. Kulturen liegen könne,
andererseits habe man nur die Möglichkeit, diese Daten mit offiziellen
Dokumenten zu ändern. Daher werde nur geändert, wenn ein Dokument vorgelegt
werde; es sei aber natürlich auch im Interesse der Behörden, ein falsches Datum
zu ändern und damit korrekt zu haben.
Sodann
bittet Vors. Schäpers Herrn Schenk, Abteilungsleiter 50 - Soziales und
Jobcenter, um den Bericht zur Betreuung geflüchteter Menschen im Kreis
Coesfeld. Nach kurzer persönlicher Vorstellung seiner Person stellt AL Schenk
die Zahlen und Fakten nach den beiden Schwerpunkten
I. Betreuung
geflüchteter Menschen im AsylbLG und SGB II - Quartalsbericht zum Stand
30,09.2022 sowie
II.
Betreuung ukrainischer Flüchtlinge in den Rechtskreisen AsylbLG, SGB II und SGB
XII - Bericht zum Stand 14.11.2022
vor. Die
Präsentation ist als Anlage dieser Niederschrift beigefügt.
Nach
Beendigung des Vortrags merkt Ktabg.Lütkecosmann an, dass viele der aus der
Ukraine Geflüchteten im schulpflichtigen Alter seien und einen Schulplatz
gefunden hätten. Es liege aber auch nahe, dass erwerbsfähige Ukrainer
eingetroffen seien. Er fragt, wie es mit der Anerkennung von Schul- bzw.
Berufsabschlüssen klappe, damit sie in Arbeit gebracht werden könnten oder ob
dies bei der Bezirksregierung liege.
Laut AL
Schenk sei das Thema der Anerkennung sehr sensibel und das Verfahren
kompliziert und langwierig und könne sich über Monate und Jahre erstrecken. Es
gebe aber kein anderes zügiges Verfahren, laut Landesregierung setze sie sich
aber dafür ein, es zu vereinfachen. Die Frage der Zuständigkeit könne er
aktuell nicht beantworten, jedoch werde die Antwort nachgereicht.
Hinweis nach Beendigung der Sitzung:
Für die Verfahren zur Anerkennung von
Schulabschlüssen ist die Bezirksregierung Köln zuständig, für die Verfahren zur
Anerkennung von Berufsabschlüssen hingegen die Bezirksregierung Düsseldorf.
Zu Beginn des Vortrags von Herrn Dreier teilt Dez. Schütt mit, dass Herr Dreier von der Abt. 04 – Kommunales Integrationszentrum zur Abt. 01 – Büro des Landrats gewechselt habe. Das Kommunale Integrationszentrum, das bisher innerhalb des Dezernates IV als Abteilung 04 geführt wurde, wird nunmehr zum 01.11.2022 in das Dezernat II verlagert und mit dem Regionalen Bildungsbüro (RBB) unter Leitung von Herrn Mohring die neue Abteilung 43 bilden.
Herr Dreier berichtet von dem vielfältigen Aufgabenspektrum, das der russische Angriffskrieg auf die Ukraine und die Betreuung der aus der Ukraine Geflüchteten mit sich bringt. So weist er u.a. auf Veränderungen im Sprachmittlerpool und auf die vermehrten Einsätze des Dolmetscherpools hin. Unter dem Aspekt, dass eigentlich kein Geld vom Land zu bekommen sei, werde durch deutlich mehr Ein- sätze in den Sprachen mehr Geld erforderlich. Darüber hinaus berichtet er von Lerngruppen in den Ferien, Seiteneinsteigerberatungen sowie Sammelberatungen im Schulsystem.
Hinsichtlich des Josefshaus in Lüdinghausen-Seppenrade, das der Kreis Coesfeld als Unterbringungseinrichtung zur vorübergehenden Entlastung der Städte und Gemeinden unterhält, erläutert er, dass die dortigen 200 Plätze alle besetzt waren, aktuell aber nur noch 101 Bewohnerinnen und Bewohner hat. Als Grund benennt er, dass z.B. die Städte Coesfeld und Olfen Plätze in neuen Gebäuden und Sporthallen geschaffen hätten, so dass die Städte und Gemeinden wieder neue Plätze für das Josefshaus melden könnten. Der Mietvertrag sei noch bis zum 30.06.2023 verlängert worden, danach sei jedoch definitiv Schluss, so dass die Kommunen dann selbst Möglichkeiten der Unterbringung finden müssen.
Nach weiteren Ausführungen zur ärztlichen Sprechstunde, die letztendlich seit dem 01.11.2022 wieder als neue Sprechstunde zu Lasten des Kreises geführt werde und damit auch Ad hoc-Hilfe geleistet werden könne, beendet Herr Dreier seinen Vortag.
Vors. Schäpers wünscht Herrn Dreier alles Gute für den neuen Arbeitsbereich und dankt ihm und allen Mitarbeitenden für den hochmotivierten Einsatz bei der Arbeit.
Der Bericht wird zur Kenntnis genommen.