Beschluss::

 

Dem Kreisausschuss wird empfohlen, dem Kreistag folgenden Beschlussvorschlag zu unterbreiten:

 

Die im Entwurf als Anlage 2 beigefügte Satzung über die Erhebung von Gebühren für Amtshandlungen auf dem Gebiet der Veterinär- und Lebensmittelüberwachung sowie der Fleischhygiene wird beschlossen.


Ktabg. Schulze Esking spricht die Kostensteigerung bei den Gebühren für ambulante Betriebe an und erkundigt sich danach, ob hier nicht noch eine Reduzierung möglich sei. Ktabg. Dr. Kraneburg regt eine Quersubventionierung mit den Gebühren für Großbetriebe an, da diese in 2007 gesenkt würden und gerade einmal der Mindestgebühr nach EU-Verordnung entsprächen. Ref. Böwing erwidert, dieses sei nicht möglich, da es sich dann um einen Verstoß gegen das Äquivalenzprinzip handeln würde. Die Gebühren seien nach dem tatsächlichen Aufwand zu ermitteln.

Soweit bei den Großbetrieben dadurch, dass die Mindestgebühr nach EU-Verordnung über den tatsächlichen Kosten für 2007 liegen könnte, ein Gebührenüberhang erwirtschaftet werden sollte, könnte dieser wie in der Vergangenheit in zukünftigen Jahren wieder abgebaut werden. Dadurch, dass Unterdeckungen allerdings nicht mehr in zukünftigen Jahren ausgeglichen werden dürften, wie es bisher nach dem KAG zulässig war, sei es aber umso entscheidender, kostendeckende Gebühren zu kalkulieren.

 

Abschließend lässt Ausschussvorsitzender Pernhorst über den Beschlussvorschlag der Verwaltung abstimmen.


Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               einstimmig